seilbahnverfechter
Massada (5m)
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wo die Forderung dass die Ein- und Ausstiegstelle mit je einem Stationsbediensteten besetzt sein muss, im österreichischen Seilbahngesetz steht. Ich kann den entsprechenden Paragraphen nicht finden. Ist zusätzlich auch noch ein Operator notwendig je Station? Glaubt ihr, dass die Behörde bei entsprechender Videoüberwachung der kompletten Station von der Forderung nach 2 Stationsbediensteten je Station abrücken würde und mit einem zentral platzierten Operator, der alles mit Hilfe von Monitoren überwacht und auch die Plattformen komplett übersieht, abrücken würde?
Vielen Dank.
kann mir jemand sagen, wo die Forderung dass die Ein- und Ausstiegstelle mit je einem Stationsbediensteten besetzt sein muss, im österreichischen Seilbahngesetz steht. Ich kann den entsprechenden Paragraphen nicht finden. Ist zusätzlich auch noch ein Operator notwendig je Station? Glaubt ihr, dass die Behörde bei entsprechender Videoüberwachung der kompletten Station von der Forderung nach 2 Stationsbediensteten je Station abrücken würde und mit einem zentral platzierten Operator, der alles mit Hilfe von Monitoren überwacht und auch die Plattformen komplett übersieht, abrücken würde?
Vielen Dank.