• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Stationsbedienstete

seilbahnverfechter

Massada (5m)
Registriert
13. Dez. 2016
Beiträge
10
Reaktionspunkte
0
Hallo,

kann mir jemand sagen, wo die Forderung dass die Ein- und Ausstiegstelle mit je einem Stationsbediensteten besetzt sein muss, im österreichischen Seilbahngesetz steht. Ich kann den entsprechenden Paragraphen nicht finden. Ist zusätzlich auch noch ein Operator notwendig je Station? Glaubt ihr, dass die Behörde bei entsprechender Videoüberwachung der kompletten Station von der Forderung nach 2 Stationsbediensteten je Station abrücken würde und mit einem zentral platzierten Operator, der alles mit Hilfe von Monitoren überwacht und auch die Plattformen komplett übersieht, abrücken würde?

Vielen Dank.
 
Kommt auf den Seilbahntyp an.

Bei Schleppliften ist es möglich das eine Station per Video überwacht wird. Somit ist dort nur eine Aufsichtsperson nötig.

Bei allen anderen Seilbahnen halte ich da für ausgeschlossen, auch wenn es technisch möglich ist.
 
Im Seilbahngesetz 2003 selbst steht das nicht drin, das ist korrekt - wo genau solche Sachen geregelt sind (z.B. auch dass ja CLD/Bs täglich garagiert werden müssen) und wo man da die offiziellen Texte durchlesen kann, würde mich ebenfalls interessieren. Ich habe dazu leider bisher nichts gefunden.
 
Steht normal alles in der Betriebsvorschrift, die von der Behörde genehmigt wird.

Näheres hier:
http://www.seilbahn.net/snn/konfig/uploads/doku/92.pdf
Das Seilbahngesetz selbst enthält keine Bestimmungen über
Maschinisten und Stationsbedienstete (StB); solche Be-
stimmungen sind einer eige
nen Verordnung des BMVIT
vorbehalten (§§ 82 Abs 2 und 85)

Weitere Informationen bekommt man sicher auch hier, wie auch Vorlagen für Betriebsvorschriften:
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/seilbahn/index.html
 
Bei allen anderen Seilbahnen halte ich da für ausgeschlossen, auch wenn es technisch möglich ist.
Also in der Schweiz gibt es unzählige Besispiele wo dies definitiv nicht der Fall ist.

- Viele Kleinstseilbahnen sind nicht überwacht und werden durch den Benutzer in Betrieb gesetzt.
- Bei einigen grösseren Pendelbahnen ist auch nur eine Station mit Personal besetzt und die Kabinen sind unbegleitet.
- Einige Standseilbahnen verkehren vollautomatisch und werden durch die Betriebsleitzentrale des verantwortlichen Transportunternehmens überwacht.

Bei Umlaufbahnen wird es dann wohl tatsächlich ein bisschen schwieriger. Aber auch hier könnte man sicher fündig werden ;)
 
^^ Ja Kleinst-Pendelbahnen.
Die hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm.

Standseilbahnen die ohne Personal funktionieren, sind ja meist als Schrägaufzug konzipiert.

Dort ist der Einstiegsbereich so konzipiert, das keiner in die Fahrbahn fallen kann.


Bei einer Umlaufbahn kann jederzeit etwas passieren. Sei es das jemand meint noch einsteigen zu müssen obwohl die Tür zugeht.
Er durch die vielen Gondeln nicht mehr sieht was ist Gondel und was ist die lücke zwischen den Gondeln.
Oder es bleibt mal eine Gondel hängen und es gibt mächtig Stau, so wie in glaube ich Krans Montana. (Wobei man da fragen mußte, wo war der StB?)
 
Vl stehts auch in einer ÖNORM. Da gibt's mehrere, die Seilbahnen - und auch die Sicherheit bei Seilbahnanlagen - betreffen. Hab den Normtext nicht, aber könnte sein, dass das dort geregelt ist....
 
Zurück
Oben