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Stubaier Gletscher, April bis September 2004

So, 25.4.2004

Wetter: teilweise starker Schneefall, teilweise mittlere Sicht, teilweise null Sicht...

Schnee: nervig! Bis oben gefrorener, teilweise recht glatter, teilweise recht schlecht präparierter Firnschnee, darauf 5-10cm Neuschnee, aber aufgefirnt hats erst ganz spät nachmittags und auch da nur bis ca. 2.400m ..

Gesperrt:

- Talabfahrt seit heute. Warum? Keine Ahnung, vermutlich mal wieder "Einsparungsmaßnahmen" ... Schnee hätte jedenfalls gereicht. Nächste Woche fahr ich die, egal ob offen oder nicht ...

- sämtliche anderen Skirouten; zumindest an der Fernau Mauer nicht mal mehr Pistenmarkierungen!

- Blaue und Schwarze am Gaiskarferner - auch hier fehlten die Pistenmarkierungen schon ganz ... ?! Da ist doch so viel schnee, die können doch da noch keine Spaltenprobleme haben .. und abgesperrt wars ja auch nicht ... *grr*

Interessant: Vor der Jochdohle gehts mittlerweile "bergauf", so viel Schnee ist da .. man kanns ja echt nicht glauben, daß da auf über 3.000m letzten Sommer 3 Meter weggetaut hat - und daß es das dieses Jahr wieder machen soll...

Wartezeiten: Nur vormittags an der Mittelstation Eisgrat ein wenig; Parkplätze: Ebene 2 an den unteren war fast voll.

Zum fotografieren wars jedenfalls zu schlecht heute :)
 
So, war wie erwartet also doch ein Brief vom Rechtsanwalt....

Ich markier mal ein paar Stellen fett, die ich danach noch weiter zerfleddern will... (ich geh mal davon aus, daß das ausschnittweise Zitieren dieses Briefes nicht auch wieder gegen irgend ein Recht verstößt?!)

.... daß ihr Verhalten, nämlich der Boykottaufruf im Medium Internet, sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Tatbestände, insbesondere den Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 StGB als auch der Ehrenbeleidigung nach § 1330 ABGB erfüllt.

... daß in den Beförderungsbedigungen meiner Mandantschaft ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß diese sich die Schließung einzelner Anlagen ohne Angabe von Gründen vorbehält.

.. meiner Mandatschaft .... ihren Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen ..... soweit nur irgendwie möglich, bemüht ist, den Wünschen der Gäste entgegenzukommen ....

... wäre ein Offenhalten aller Anlagen nicht zu verantworten, wenn kein entsprechender Bedarf .....

Ich habe Sie daher aufzufordern, unverzüglich, längstens jedoch bis zum 21.6.2004, die von Ihnen installierte WEB-Seite .... aus dem Internet zu nehmen und weitere Anwürfe, die obgenannte Tatbestände erfüllen, zu unterlassen ....

Sollten Sie Ihr ehrenrühriges Verhalten nicht einstellen ... behält sich meine Mandantschaft die Ergreifung rechtlicher Maßnahmen, insbesondere die Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, ausdrücklich vor.
...

Nungut, den Boykottaufruf an sich hab ich ja bereits am Montag entfernt.

Werde also die Seite evtl. noch etwas überarbeiten und die Domain ändern.

Anmerkungen:
§ 111 StGB

Üble Nachrede

§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten
wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung
zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten
Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in
der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine
Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr
erwiesen wird.
Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu
bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den
Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu
halten.

Na bitte. Dieser Paragraph zieht also schon mal nicht.

§ 1330 ABGB
§ 1330. (1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher
Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er
berechtigt, den Ersatz zu fordern.
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den
Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und
deren Unwahrheit er kannte und kennen mußte. In diesem Falle kann
auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden.
Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit
der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der
Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.

a) Durch meine "Beleidigungen" ist denen sicher kein Gewinn entgangen, sondern durch ihr Verhalten, Lifte zu schließen.
b) Absatz 2 nicht zutreffend, siehe Unwahrheit.

Viel wichtiger wäre jetzt die Definition des Wortes "Ehrenbeleidigung".

.. da find ich leider nichts darüber. Ehre jedenfalls definiert sich so:
das Ansehen, die Achtung und die Anerkennung, die einem Menschen als Träger bestimmter ethischer Tugenden von anderen entgegengebracht werden; auch die Anerkennung, die ein Mensch sich selbst entgegenbringt (Ehrgefühl).
1. Achtung, Anerkennung; Ruf, Ansehen; innerer Wert, Sittlichkeit, Ehrgefühl; Auszeichnung; Ehrung; <Rel.> Ruhm, Lobpreisung; Unbescholtenheit

Irgendwie ein rechtes wischiwaschi-Zeugs. Was ist eine Ehrenbeleidigung, und was nicht? Kann sich eine Firma schon allein deshalb in ihrer Ehre beleidigt fühlen, wenn ich "negative" Wahrheiten über selbige verbreite?


Nochmal zum Thema:
die Schließung einzelner Anlagen ohne Angabe von Gründen vorbehält.

Kann die Schließung von 77% der Anlagen als Schließung einzelner Anlagen gewertet werden? Meiner Meinung nach nicht.

Bezüglich dieses "einzelner Anlagen" und auch Hinsichtlich der Pistenkilometerverdoppelung werd ich mich jedenfalls noch mal mit dem Verein für Konsumentenschutz auseinandersetzen, und zwar bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit einer deren Rechtsanwälte.
 
Bin ja mal verdammt gespannt wie das weitergeht :?
 
@starli:
Vormuliere es so:
"Auf Grund den dargelegten Mankos, kann ich ihnen also keinem empfehlen den Stubaier Gletscher nochmals zu besuchen. Unterstützen sie diese Aufforderung, denn Unternehmen lernen meist nur wenns ums Geld geht"
Weiter kannst ja noch eine freundlich Mail verfassen, die jeder an den Stubaier schicken soll der mit dir einer Meinung ist. Dann sollte es keine Probleme mehr geben.

PS: Ich ich hab eine tarifliche Unstimmigkeit mit einer Bergbahn gehabt. Nach einer Mail an den Marketingchef mit CC an die Verband wurde mir prompt sehr freundlich telefonisch geantwortet. Die halbe Stunde Tel. Gebühr in ein Ausland war es ihnen wert. Außerdem bekam ich noch ein Dankeschön. Sehr lobenswert sowas!
 
bin auch ma gespannt wie das weiter geht! aber im prinzip kann man deren reaktion verstehen aber da sind sie zweifelos selbst schuld! :!:
desweiteren ist der wahrheitsgehalt von starli sicher sehr hoch, aber ich fürchte, dass die noch irgendwas ham womit sie dich doch zu irgendwas verdonnenern können wo du net so leicht rauskommst! aber eine lehre sollte ihnen das sicher sein! aber ich werde diese sache aucf jedenfall gespant verfolgen! ..
 
Nein. Es ging nicht mal um meinen Aufruf im Stubaier Gästebuch, sondern um meinen Beitrag auf bergfex.at -- ich hatte "damals" nicht nur im Alpinforum, sondern eben auch auf besagten 2 anderen Seiten meinen Link gepostet...

bergfex.at wird namentlich im Schrieb genannt!
 
@Starli
Leiste dem Folge, was die fordern. Ist gesünder für Dich!
Die "Rechtsverdreher", die die in der Hinterhand haben, gegen die hast Du keine Chance.
Seid der Veröffentlichung Deines Stubai-Pistenkilometer-Berichts in diversen Gazetten etc. haben die Dich gaaaanz sicher auf der Abschußliste und sehen nun die Chance gekommen, Dir "eine reinzudrücken"!

Wie gesagt - ich kann Dich total verstehen. Hätte ich Deine Jahreskarte, so hätte mich spätestens die Schließung der Eisjochbahn auch zur Explosion gebracht. Aber die sitzen eben am längeren Hebel. Leider!

Also Kunde kannst Du die nur bestrafen, indem Du nicht mehr hin gehst. Dazu kannst Du ja Deine Boykott-HP weiter bestehen lassen, aber Du mußt das alles poitiver formulieren - also sinngemäß "als erfahrener Skifahrer mit über 100Skitagen pro Jahr, gefällt mir der Stubaier Gletscher nicht, da ich finde..."
Stelle also keine Behauptungen und Forderungen auf, sondern schreibe Deine ganz persönliche Meinung. So forderst Du niemanden zu etwas auf und die eigene Meinung ist meines Wissens in einem demokratischen Land noch nicht verboten :wink:
 
genau das hab ich ja vor, wie gesagt :)

(Und meine Seite hatte ich ja bereits seit dienstag dementsprechend abgeändert!)

Die Frage wär weiterhin, inwieweit ich das Stubaier Logo mit dem "Ich verzicht drauf" verwenden darf .. eher wohl nicht, d.h. ich werde hier auch ausbessern.. evtl. ein selbst gemachtes Foto von der Talstation ....

.. Sonntag wirds ja regnen, da hab ich GENÜGEND Zeit mich damit auseinanderzusetzen ;-)
 
Das Logo würde ich auch rausnehmen und durch eigene Fotos ersetzen. Dann kann Dir -meiner Meinung nach- keiner mehr "an den Karren fahren"

Ich bin kein "Rechtsverdreher" bzw. Experte, aber rein von der Logik her müßte es so passen, denn dann spiegelt das Deine ganz persönliche Meinung/Erfahrung wieder ohne Aufforderungen und Behauptungen und ohne Verwendung von deren Logo. Und das kann einem in einer Demokratie keiner verbieten!

Die Frage ist halt dann noch, ob die nicht allen Angestellten ein Foto von Dir geben, mit der Aufschrift "wir müssen draussen bleiben..." :wink:
 
das is ja dann net weiter schlimm, weil unser starli dann ja eh net mehr auf stubaier fährt! :wink:
 
Nachdem ich heut 5 Stunden damit verbracht hab, eine 3 seitige Antwort zu schreiben und eine neue Seite zu basteln, werd ich jetzt erst mal noch auf den Kommentar zu dieser neuen Seite abwarten und sie erst dann ins Netz stellen ....

.. was ich oben gar nicht geschrieben hab...

Zitat: "Aber auch unter dem Gesichtspunkt einer ökologischen Betriebsführen .. wäre ein Offenhalten .. nicht zu verantworten, wenn kein .. Bedarf gegeben ist".

Aaaahja... ich hätt jetzt eher auf ökonomische denn ökologische Gründe für die Schließung getippt .... ;)
 
Starli, ich will Dich nicht dazu animieren irgendwas zu tun, was eventuell ungünstige Konsequenzen für Dich hat und ich kenne mich im österreichischen Recht nicht aus, aber lass Dich mal nicht zu sehr einschüchtern - jedenfalls nicht wenn Dir das am Herzen liegt. Es ist soweit ich weiß eine übliche Taktik, erstmal einen möglichst offiziellen Brief zu schreiben mit Androhung diverser rechtlicher Konsequenzen, in der Hoffnung, dass der andere so eingeschüchtert ist, dass er kleinbei gibt bzw. sich sagt, das ist mir der Aufwand (z.B. einen eigenen Rechtsbeistand zu konsultieren) nicht wert. In solchen Briefen wird z.T. auf sehr abwegige Rechtsfolgen verwiesen.

Was in speziell in Deinem Fall erlaubt ist und was nicht kann abschließend nur ein mit dem Österreichischen Strafrecht und Zivilrecht vertrauter Anwalt korrekt beurteilen.

Mir erscheint der Brief etwas laut gebellt (kenne aber wie gesagt das österreichische Recht nicht!). Ich denke aber, solange Du bei der Wahrheit bleibst (mit einem gewissen Sicherheitsabstand zur Grauzone) bist DU straf- wie zivilrechtlich safe. Was eine ehrenbeleidigung im juristischen Sinne ist, muss ein Fachmann klären, die Definition ergeht normalerweise aus entsprechenden Urteilen und den Großkommentaren. Im Prinzip wird der Begriff vermutlich sehr weit ausgelegt. Dennoch werden mit zeimlicher Sicherheit nur Äußerungen zu Schadensersatzforerungen führen, die unwahr sind (alles andere wär Blödsinn). AUßerdem wird eigentlich nur ein auch tatsächlich enstandener Schaden ersetzt, da wär aber vorsichtig, weil so einen Schaden werden die im Zweifelsfall irgendwie doch nachweisen können (auch wenn er nicht wirkolich existiert). Interessant, dass sie viele Argumente für die SChließung der Anlagen bringen, dass sie dir also gleichzeitig drohen und sich rechtfertigen.

Also, ich würde mich freuen, wenn Du dran bleibst. Runtergenommen hast ja jetzt alles brisnates oder? Dann hättest Du ja Luft, die mal mit einem RA auseinander zu setzen, um dann das was geht, safe wieder online zu stellen. Ich fänds gut - man soll sich von solchen Unternehmen nicht einschüchtern lassen. Wie gesagt, oft setzen die drauf, dass Du keine Lust hast, Dich mit ihnen zu streiten und dann einfach klein bei gibts - auch wenn sie juristisch keine Chance hätten (hab ich selber schon erlebt!). Wie gesagt, ich würd mich freuen, wenn Deine Seite nach juristischer Beratung wieder ihre volle Wirkung gegen das Unternehmen entfalten würde!
 
Also vom Anwalt hab ich noch nix gehört, aber mein Vater hatte sich diese Woche mal telefonisch beschwert..

Als Antwort hieß es dann, daß die anlagen aus Sicherheitsgründen geschlossen wurden...

*pruuuuust* ... doppelt so viel schnee, wochen früher -- aus sicherheit .. JA NE IS KLAAA...

Jedenfalls hat er der Telefondame auch noch mal gesagt, daß er sich so schnell keine Jahreskarte mehr kaufen wird...
 
So, das war's. Auch wenn ich starli's ursprüngliche Page ein wenig übertrieben fand: Was die Stubaier Gletscherbahnen hier machen, das ist zuviel. :sonicht:

Ich werd da jedenfalls nie wieder hinfahren. Die Kritik war z.T. berechtigt, die Begründungen der Gletscherbahn großteils einfach lächerlich. Und wenn ich was nicht leiden kann ist es Unehrlichkeit und zweifelhafte Werbeversprechen. Dieses Gebiet ist für mich definitiv gestorben.
 
Soho, die Antwort vom RA ist heute gekommen...

ich zitiere ausschnittsweise ...

... alternative Webseite .. (wenn) veröffentlicht wird ... dagegen zur Wehr setzen und gerichtliche Schritte gegen Sie ....
... kreditschädigende Aussagen dar, die geeignet sind, meiner Mandantschaft Schaden zuzufügen. .... kreditschädigendes und dadurch Schaden verursachendes Verhalten gerichtlich verfolgt werden kann .... Unterlassungsklage samt Schadenersatzforderungen ...


Auf gut Deutsch: Jede veröffentliche Kritik ist strafbar ?? Weil jede Kritik ja schließlich einem Unternehmen schadet??? Kanns das sein? Ja wohl nicht, oder ??

Nebenbei könnte es auch noch sein, daß die StGB mir die Kosten dieses Rechtsanwalt-Einsatzes weiterverrechnet .. na da bin ich ja mal gespannt..
 
Also die Gletscherbahn macht sich ja damit wirklich lächerlich! Mehr sag ich dazu nicht mehr, sonst bekomme ich womöglich auch noch Post von denen...
 
Hoste die Seite halt anonym im Ausland...


(Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten)
 
Ich hab jetzt mal unsere beiden Forums-Juristen Hanz und Olli per EMail gebeten, sich das hier mal durchzulesen und von professioneller Seite aus Stellung zu nehmen ...

k2k: Anonym und Internet sind so 2 paar Stiefel.. wahrscheinlich würde außerdem jeder Hoster die Seite gleich selbst vom Netz nehmen, wenn die 'ne Email oder gar einen Schrieb der StGB erhalten würden ...
 
Ich werd jetzt hierzu keinen weiteren Unsinn mehr posten, zumal ich ja eh angedeutet hab dass obige Bemerkung nur unter einer bestimmten Interpretationsvorschrift zu verstehen ist. Nur so viel: Ich sehe da durchaus Mittel und Wege.
 
.. ein Student in der Uni hat's da leichter als einer mit einer quasi-fixen IP :)

Hab übrigens am Dienstag oder so eine EMail an den Verein für Konsumentenschutz geschickt, mal schaun, ob ich von denen was höre ...
 
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