@ stani
Da hast du was verpasst!
Hab mir grade die Mühe gemacht und die Wasserrechtliche Bewilligung der Beschneiungsanlage Turracher Höhe herausgesucht!
Die Grundbeschneiung darf nur zwischen dem 1.11 und 31.1 erfolgen. Puntuelles Nachbeschneien ist bis zum 31.3 gestattet(Ausnahmen sind Sonnenhänge sowie Kuppen hier darf bis zum Betriebsschluss künstlich beschnieben werden wenn keine derartigen Schäden an der vegetation im Frühjahr bzw. Wuchsbehinderungen zu erwarten sind)
Jetz aus der Sicht eines Prinothfahrers:
Wer den Wildkopflift und den Bereich bei der Kornockbahntalstation kent, weiß das der untergrund Moss bzw. Ödland ist.
Seit ungefähr drei Wochen kämpfen wir schon mit fließendem Gewässer quer über die Piste des Wildkopfliftes!
Da es sich hier zu keiner Wachstumsbehinderung im Frühjahr kommen kann ist selbstverständlich, also ist iermit auch das Bescheien aus rechtlicher Sicht abgeklärt.
Nur aus materieller bzw. logischer Sicht gebe ich hierzu keine Stellung ab!
Die Hand die einen füttert beißt man nicht!
Schöne Grüße von einer, auch durch gestern Nacht gefallenen Naturschnnee, verschneiten Turracher Höhe