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Waldbrand unter Lifttrasse

Ich war heute dort, komischerweise macht denen immer eine Bahn schlapp wenn ich da bin. :D Ein Bericht zum Skitag folgt, je nachdem was die Bilder hergeben in der akt. Schneesituation oder als Schneebericht.

Zum Brand:
Betroffen war die 4EUB Finkenberg 1. Praktisch, die kommt ja eh im Sommer weg. :lol: Im restlichen Skigebiet lief alles, auch wenns an der Finkenberg 2 EUB ziemlich gestunken hat sowie etwas verraucht war.
Ein paar Bilder hab ich gemacht, nix spektakuläres, man sieht nicht direkt hin aus dem Skigebiet:

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Rauch aus der Ferne vom Wanglspitz

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Piste an der Finkenberger Almbahn

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Blick die Trasse runter

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Löschwasser aus der Bergstation
 
Hoffentlich wird die Dummheit bestraft und es hat finanzielle Konsequenzen. Anders lernen es manche ja nicht.
 
Ja - leider. In dem Alter weiß man nämlich durchaus dass man keine Böller in den Wald wirft egal ob trockener Boden oder nicht.
Daher - eigentlich gehörts bestraft....
 
Auch noch ein Einheimischer der umso mehr um die "besondere" Situation wissen müsste....

Ram-Brand schrieb:
Ich denke mal mit 10 Jahren ist man auch in Österreich noch nicht haftbar.

Kenne die österreichische Gesetzeslage nicht aber es ist ein Irrglaube das in Deutschland Kinder unter 14 generell nicht haftbar sind:

Entscheidend ist die Frage: Konnte der Nachwuchs die Gefahr selbst erkennen? Unter Umständen haftet er selbst. Dabei ist das Lebensalter ein Indiz: Je älter das Kind, desto eher haftet es selbst – und nicht die Eltern, so die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

In einem Fall hatte ein Neunjähriger eine Scheune angezündet. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln entschieden, dass der Junge alt genug war, um beurteilen zu können, dass ein kleines Stroh-Feuer die dort lagernden Strohballen und die gesamte Scheune in Brand setzen können (Urteil vom 30. November 2010, Az. 24 U 155/09).


Aber egal ob haftbar oder nicht: spätestens von den Eltern wird es wohl eine stattliche Standpauke gegeben haben!
 
Die Eltern sollten haftbar gemacht werden können in AT - kein Problem dass er unter 14 ist.
Aber auch wenns blöd daherkommt - Schweizerkracher sind dank dem Feuerausstooß mit das blödeste was geht - außer man hält sie in der Hand bis die Flamme ausgeht - und wirft sie dann erst weg. So wäre höchstwahrscheinlich nichts passiert (möglich natürlich trotzdem und derzeit bei der Trockenheit Schwachsinn pur im Wald, Zigarettenstummel reicht ja mit Pech schon aus). Oder wurden die inzwischen abgeändert was den Zünder betrifft? Die neuen sind dank den EU Dezibelregeln eh komplett lustlos. Bis Anfang 2000 waren die richtig laut (und in DE verboten) - bzw schwankten halt sehr - die neuen Böller sind ja eigentlich allesamt fad.
 
extremecarver schrieb:
Die Eltern sollten haftbar gemacht werden können in AT - kein Problem dass er unter 14 ist.
Aber auch wenns blöd daherkommt - Schweizerkracher sind dank dem Feuerausstooß mit das blödeste was geht - außer man hält sie in der Hand bis die Flamme ausgeht - und wirft sie dann erst weg. So wäre höchstwahrscheinlich nichts passiert (möglich natürlich trotzdem und derzeit bei der Trockenheit Schwachsinn pur im Wald, Zigarettenstummel reicht ja mit Pech schon aus). Oder wurden die inzwischen abgeändert was den Zünder betrifft? Die neuen sind dank den EU Dezibelregeln eh komplett lustlos. Bis Anfang 2000 waren die richtig laut (und in DE verboten) - bzw schwankten halt sehr - die neuen Böller sind ja eigentlich allesamt fad.
sind sie in D ja auch nicht. Niemand haftet so einfach für nen anderen.
Aber jede gute Haftpflicht deckt heute die Kinder unter 14 bzw 7 mit ab, daher ist da eine Diskussion selten nötig ob Eltern haften oder nicht.

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In Österreich hat der Versicherungswahn der Deutschen lange nicht so übergegriffen. Haftpflicht hat hier eher nur die Minderheit.

IMHO haften in dem Fall aber ganz klar die Eltern! Warum? Nun ein 10jähriger hat die Böller sicher nicht ohne deren Wissen gekauft - bzw höchstwahrscheinlich habens eh die Eltern gekauft. Damit sind sie dran. (inzwischen verkauft eigentlich kein Geschäft mehr Feuerwerkssachen an Kinder - ist ja offiziell erst am 18 - und das wird auch halbwegs überprüft).
Siehe etwa: http://www.trend.at/service/recht/wann-eltern-kinder-rechenschaft-5120905
 
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