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Weko ermittelt gegen Fischer

Ich finde das ziemlich interessant. Zunächst einmal können die Schweizer ja keine Bußgelder gegen Firmen verhängen, die nur im Ausland agieren (wenn also bspw. Fischer AT einen deutschen Händler, der in die CH liefert, sperrt) und für diese Firmen gelten auch keine Schweizer Gesetze, da sie dort gar nicht aktiv sind. Allerdings hat Fischer ja wohl ne Niederlassung in der CH und vertreibt dort auch selbst, weswegen dann die Schweizer Niederlassung haftbar gemacht wird.

Aber solche Versuche erscheinen mir ziemlich sinnbefreit. Wenn der Schweizer über die Grenze fahren und dort die Ski 30% günstiger haben kann - noch billiger als im örtlichen Discounter - wird er das wohl sicher tun.
 
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