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Wer hat Schuld?

HansPeter123

Meeresspiegel (0m)
Hallo Community,

bräuchte mal eine kurze Einschätzung von Euch Profis. Folgende Situation und ich würde gerne wissen wer was für eine Schuld trägt.

2 Personen fahren hintereinander Schlepplift. Erste Person steigt oben aus und bleibt oben stehen. Dann kommt die hintere Person und beim Aussteigen und loslassen fängt der Bügel an zu schlingern und trifft den wartenden Skifahrer an der Nase = Nasenbruch.
Wer hat in dieser Situation Schuld? Der wartende Skifahrer stand nicht direkt in der Fahrrinne und der Lift ist schon etwas weiter ausgeschlagen als normal.

Liebe Grüße
 
Würd einfach sagen: Dumm gelaufen!

Beide den Menschenverstand benutzen dann kommt es wahrscheinlich gar net dazu!
 
Hallo,

bin kein Jurist, aber ich würde sagen wer im Ausstiegsbereich eines Schleppliftes stehen bleibt selbst schuld.

Nix mit Schmerzensgeld, eher Lehrgeld :biggrin:

Gruss Nitram
 
eigentlich steht doch an jedem Aussteig ein Schild "Ausstiegsstelle zügig verlassen" o.ä.?!
Dir blieb ja nix anderes übrig, als an einer Abbügelstelle abzubügeln. Du kannst das Geschehen ja nicht kontrollieren, der Lift läuft ja weiter. Wenn der Dir jetzt mit Anzeige und Anwalt kommt, würde ich auch einen Rechtsanwalt einschalten. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass Dir jemand einen Vorwurf machen kann, da Du Dich korrekt verhalten hast.

Was ist eigentlich mit dem Liftler? Der hat ja auch eine Verantwortung und muss den Lift dann halt abstellen, wenn sich jemand in einer Gefahrenstelle aufhält, auch wenn die Person da nix zu suchen hat.
 
Und gleich wieder die Dollars in den Augen, zum kotzen! Wer zu blöd ist ausm Lift auszusteigen und den Ausstieg nicht gleich verlässt sollte Schmerzensgeld an den armen Bügel bezahlen müssen :lol:
Dass manche Bügel beim Einzug etwas hin und her schlagen ist IMHO völlig normal. Aber ist natürlich auch ungewohnt aus nem Schlepper auszsteigen, wenn man nur KSB und EUBs kennt... :rolleyes:
Wenn derjenige auf die paar Euros für ne Nasenbeifraktur angewiesen bist, sollte er eh besser Schach spielen gehen :wink:

So ums jetzt noch versicherungstechnisch zu klären: Wo liegt Deiner Meinung nach das Verschulden des hinteren ? Nicht mal ne Gefährdungshaftung des SL käme hier meiner Meinung nach zum Tragen.

Warum kann man nicht einfach mal sagen, scheiss Unfall, blöd gelaufen, erledigt. Wenn ich jeden Funparkbetreiber nach meinen diversen Rippen und Nasenbrüchen verklagt hätte, weil ich zu doof zun Landen war oder in ne Box gebissen hab, wäre ich jetzt bestimmt Millionär...
 
ChaosB99 schrieb:
Warum kann man nicht einfach mal sagen, scheiss Unfall, blöd gelaufen, erledigt...
Du solltest es doch wissen das es manchmal nicht so einfach ist!
Es hat einen Unfall gegeben und alle Seiten haben keinen Bock den "Schaden" zu zahlen! Das sollte gerade Dir "hoffentlich" nichts neues sein. Das fängt schon beim Unfallbogen der Krankenkasse an das man gefragt wird wie das passiert ist!!
Der "Liftwart" bzw. wird hier eventuell auch "ein Problem" bekommen ob ihr wollt oder nicht.
 
ChaosB99 schrieb:
...
Warum kann man nicht einfach mal sagen, scheiss Unfall, blöd gelaufen, erledigt. ...
Aus genau zwei Gründen:

1. Um zusätzliche Geschäftsfelder für die Rechtsanwaltsbranche zu schaffen und zu erhalten. Da hängen schließlich Arbeitsplätze dran.

2. Weil unsere Peter2Hans123s ja irgendwie gefüttert werden wollen ;)
 
@mic
Ja ich hab fast täglich mit solchen Vollhorsten zu kämpfen, dass dann auf einmal Opas kaputte Videokamera von ´87 mindestens noch 2000.- € wert sein soll :lach:

@3303
Das hast recht. Mittlerweile häufen sich solche Trollaccounts. Und das nicht nur hier im Forum :naja:
 
Denke anhand der oben genannten Schilderung ist es schlichtweg unmöglich eine präzise Beurteilung abgeben zu können. Da sind noch zu viele Fragen offen.

- Weshalb ist die Person A im Gefahrenbereich stehen geblieben ?
- Hätte die Person B die Möglichkeit gehabt den Unfall zu vermeiden ? Denn man kann den Bügel einfach blind fort werfen oder kontrolliert los lassen.
- Hätte das Aufsichtspersonal eingreifen müssen ?
- Faktoren wie z.B. Alter, Erfahrung usw.
- Ort des Unfalls.
- Zustand der Anlage. Entsprach die Anlage den gesetzlichen Bestimmungen. Und hier geht es nicht nur um den technischen Zustand, sondern auch um die korrekte Beschilderung und Sicherung der Gefahrenbereiche.

Würd einfach sagen: Dumm gelaufen!
Nein, das gibt es in der Rechtsprechung und Versicherungswesen nicht !
Sowas wäre dann ein Fall für die Gefährdungshaftung des Anlagenbetreibers.
 
:gruebel:
Hhmmmm, wenn man den Fall nur lang genug durch irgendwelche weltfremden Paragraphen zieht, könnte man die Schuld dem Typen anhängen der den Bügel ans Seil montiert hat, oder noch besser, dem Typen der den Bügel selbst fabriziert hat.
Oder dem Pistenraupenfahrer, weil die Spur nicht ordentlich präpariert war und der Bügelloslasser durch die schlechte Spur das Gleichgewicht nicht halten konnte und nur dadurch hat der Bügel so geschlingert.
Ich empfehle Herrn Podovsovnik als Rechtsanwalt.

Die EU kann bei den Schleppern nicht mehr tatenlos zusehen.
Alle abreißen lassen... SOFORT!
 
Hhmmmm, wenn man den Fall nur lang genug durch irgendwelche weltfremden Paragraphen zieht, könnte man die Schuld dem Typen anhängen der den Bügel ans Seil montiert hat, oder noch besser, dem Typen der den Bügel selbst fabriziert hat.
Es geht doch nicht darum diesen Fall mit komischen Winkelzügen ad absurdum zu führen.
Fakt ist mit der doch recht oberflächlichen Schilderung ist es schlichtweg nicht möglich die Schuld- oder Teilschuld zu klären.
Und wenn es schlussendlich gar keinen Schuldigen gibt, dann kommt dann eben die Gefährdungshaftung des Anlagenbetreibers zur Anwendung...

Die EU kann bei den Schleppern nicht mehr tatenlos zusehen.
Alle abreißen lassen... SOFORT!
Ich denke da müsste man eher die Menschheit ausrotten ;)
 
Gilt die Gefährdungshaftung auf für Schlepplifte?

Wenn ja: Würde ich meinen Gefährdungshaftung!

Wenn nein: Dann meine ich "blöd gelaufen!"

Aber natürlich ist der Sachverhalt genauer zu erheben.
 
Folgende Details:

-verletzter Skifahrer hat oben gewartet um die Seite zu wechseln, sprich einmal durch die Fahrrinne des Liftes zu fahren.
-Verursacher hatte Probleme den Lift unter hintern rauszubekommen, da er auf Spannung war.
-Lifthäusschen gab es am oberen Ende keines, nur unten
 
Gilt die Gefährdungshaftung auf für Schlepplifte?
Problem ist, wir wissen ja nicht einmal in welchem Land es zu diesem Unfall kam.

Das Queren eines Schlepplifts im Ausstiegsbereich ist nun mal gefährlich. Da muss man ja fast damit rechnen, dass man einen Bügel an den Kopf kriegt.
Von dem her fraglich ob da noch die Gefährdungshaftung zur Anwendung kommt, oder ob es ein Selbstverschulden des verunfallten Skifahrers war ?
Spielt dann sicher auch noch eine wesentliche Rolle, ob es beim entsprechenden Lift üblich ist, dass die Leute im Ausstiegsbereich den Lift kreuzen.
 
Nach österreichischer Rechtslage sag ich einmal, dass ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten für das Bestehen einer Gefährdungshaftung nicht von Belang ist; das wirkt sich nur insoferne aus, als es bei der Bemessung eines Ersatzbetrages in Anrechnung gebracht wird.
 
Also ich würde auch sagen, derjenige welcher oben einfach stehenbleibt is auf jeden Fall Schuld, der hintere kann nix dafür. Das is im übrigen genauso wie auf Rolltreppen, da hatt ich mal ein Problem daß der vordere einfach am Ende stehenblieb, und mich dann noch saublöd angeredet hat ... ja die Treppe bleibt genausoweinig stehn wie ein Lift, und ne Rolltreppenaufsichtsperson gibts auch net ; ... und wenn jemand der Meinung is, man muß alle Schlepper abreissen und durch Sesselbahnen ersetzen ... es gibt auch Sesselbahnen wo am End die Leut stehn bleiben oder noch schlimmer -- gleich hinsetzen ; hab das mal in Kaltenbach erlebt.

Es stimmt schon, man müßte die Situation kennen, manche Ausstiege sind großflächig, bei manchen isses absolut eng und ma hat gar keine Chance irgendwie auszuweichen . Ich jedenfalls fahr bald über 40 jahre Schlepplift, Problem gabs nur ein paarmal mit querenden Schifahrern auf der Strecke ( Holzalm in Brixen i. Thale / Braunerlift am Wildkogel - Neukirchen ) , am Ausstieg gings immer glatt .
 
Nach österreichischer Rechtslage sag ich einmal, dass ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten für das Bestehen einer Gefährdungshaftung nicht von Belang ist; das wirkt sich nur insoferne aus, als es bei der Bemessung eines Ersatzbetrages in Anrechnung gebracht wird.
Es gilt mal zu prüfen, ob überhaupt eine Gefährdungshaftung vorliegt.
In der Schweiz gibt es Urteile, wo das Gericht nicht der Argumentation der Gefährdungshaftung gefolgt ist.

Denke da können dann auch noch Faktoren wie z.B. hat es auf beiden Seiten des Ausstiegs eine markierte Skipiste durchaus von Relevanz sein.
 
Ich habe es oben schon geschrieben, Gefährdungshaftung liegt hier nicht vor. Zumindest wenn der Unfall in AT oder D - in denen im übrigen ein sehr ähnliches Haftpflichtrecht gilt - passiert ist.

Bei den Infos vom peterchen kann man eh nur beiden den Rat geben Schlepper fahren zu lernen, wenn überhaupt jemals etwas in der Art passiert sein sollte...
 
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