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Wer oder was ist ein Zipfelklatscher??

vhaemmerli

Vogelsberg (520m)
Registriert
03. Mai 2005
Beiträge
621
Reaktionspunkte
3
Abend zusammen

Hab mal ne Frage, kann mir jemand sagen wer oder was ein Zipfelklatscher ist. Ist dringend :!: :D Danke für eure antworten.
 
Schau mal hier bei Leo.

Leo Diskussion schrieb:
Tja, das ist so eine Art maskulines Konversationsvademekum, kann also im Kontext des in süddeutschland unter Männern geführten Gesprächs als Anrede für so ziemlich alles und jeden verwendet werden; z.B.: Haudegen, Draufgänger, Idiot, Freund, Kumpel, alterfreundundzwetschkenröster..

...Also Zipfelklatscher ist eigentlich schon ein schimpfwort.Im zusammenahng mit kumpel kenn ich das eigentlich nicht, außer man nennt sich so zum Spaß. Es kommt halt auf den Tonfall an.
 
Noch was gefunden:

Der "Zipfelklatscher" steht meiner Meinung nach klar über den Brezensalzer und steht für eine Kombination aus "Depp" und "Wichser".

Scheint häufig in Bully-Filmen vorzukommen der Zipfelklatscher.
 
Jetzt verrat aber auch wieso das dringend war! :lol:
 
hm wurde vhämmerli vielleicht so genannt als er einen Pistenbully fotografieren wollte?! :P
 
Du oalla Zipflkloatscher geh hoam mit deina Knipse!
Soanst hetz i die Leitwölfe oauf di!

:wink:
:lol:
 
neee nicht ganz habe es einfach mal wissen wollen :wink: Aber heute war mal wieder was in den Flumserbergen, fotographierte die TAlstation der neuen Gondel und plötzlich kommt ein Mitarbeiter und fragt warum ich die Bahn fotographiere, wollte sogar das ich die Bilder lösche :twisted: Habs dann aber nicht gemacht :lol:
 
Dachstein schrieb:
vhaemmerli schrieb:
nAber heute war mal wieder was in den Flumserbergen, fotographierte die TAlstation der neuen Gondel und plötzlich kommt ein Mitarbeiter und fragt warum ich die Bahn fotographiere, wollte sogar das ich die Bilder lösche :twisted: Habs dann aber nicht gemacht :lol:

Seit wann kann wer mir das Fotografieren einer Seilbahnstation verbieten :?
Bitte um Erklärung, auch wenn es OT ist!

MFG Dachstein

Also ich war als erster meiner Kollegengruppe durch die Ticketkasse gegangen und musste dann beim Einstieg warten, also hab ich mir gedacht, nimmst mal die Kamera hervor um hier die neue Bahn zu fotographieren, zuerst kam die Frage, Arbeitest du bei denne? Ich bei wen? Garaventa? der andere Ja. Nein ich erklärte ihm das ich einen Bericht über das Skiegebiet fürs Internet machen will. Und dann kam er damit das er wollte dass ich die Bilder löschen soll. Da bin ich einfach in die Gondel gehüpft und ich war weg :wink:
 
Ich habe auch schon mit unfotogenem Liftpersonal :wink: in Hintertux die Bekanntschaft gemacht! Der hat einen Aufstand gemacht und sich aufgeregt, dass sei verboten und es sei Betriebsspionage was ich da mache usw! :D
es gibt doch so viele dumme menschen..... :wall:
 
Die spinnen ja.
Es geht auch anders, siehe meine neue Unterschrift.
 
Wenn Du Gebäude fotografierst und es sind Menschen davor weil die nunmal da stehen lang laufen etc., dann brauchst Du nicht jeden einzelnen Fragen der nachher auf dem Foto ist ob Du es verwenden darfst, da es ja eindeutig um das Gebäude geht.

Und soweit ich weiß darf man Gebäude zu denen jeder Zutritt hat auch ohne Genemigung knipsen.

Wir sind ja hier nicht im Pentagon oder Hochsicherheitstrakt.
 
Genau, früher durfte man in der DDR keine Bahnhofsgebäude etc. fotogfafiern-- da kam dann die Stasi... aba sowas gibts nimma ( zum Glück ) staatliche Seilbahnsicherheitsdienste hat ma abgschafft :lol:
 
Was anderes ist es, wenn man gemachte Bilder im Internet veröffentlichen will... da muss man vorher fragen, theoretisch meines Wissens nach sogar den Busfahrer, auch wenn er nicht "Mittelpunkt" des Fotos ist ... :roll:
 
YESHAR schrieb:
Was anderes ist es, wenn man gemachte Bilder im Internet veröffentlichen will...

das hier ist ja kein öffentliches sondern ein ganz privates Forum :D
 
Was anderes ist es, wenn man gemachte Bilder im Internet veröffentlichen will... da muss man vorher fragen, theoretisch meines Wissens nach sogar den Busfahrer, auch wenn er nicht "Mittelpunkt" des Fotos ist ... Rolling Eyes
Soviel ich weiss muss man eine Einwilligung einholen, wenn sich weniger als x (kenne leider die Zahl nicht) Personen auf dem Bild befinden.
Also wenn nur der Busfahrer auf dem Bild erkennbar ist, dann müsste man ihn tatsächlich fragen. Aber wenn es auch noch die wartenden Passagiere und sonstige Passanten auf dem Bild hat, wird man ziemlich rasch die Grenze x überschreiten.
Wenn es diese Klausel nicht gäbe, dann würden die meisten Zeitungen und Fernseherstationen täglich gegen dieses Gesetz verstossen. ;)

Aber es erstaunt mich schon, dass der Angestellte etwas dagegen hatte, dass du eine moderne Bahn fotografierst. Wenn es jetzt ein Rosthaufen wäre, dann würde ich es noch eher verstehen.
 
Bilder von Personen, die nicht im öffentlichen Interesse stehen, dürfen grundsätzlich nur mit deren Genehmigung veröffentlicht werden (siehe § 22 KunstUrG). Eine Zuwiederhandlungen begründet nicht nur Schadenserseatzansprüche, sondern auch Strafbarkeit (!) des Zuwiederhandelnden. Ausnahmen gelten, wie oben richtig dargestellt, für die in § 23 KunstUrG geregelten Fälle, z.B. wenn Personen nur Beiwerk auf einem eine Örtlichkeit zeigenden Bild sind. Verboten nach dem KunstUrG ist im übrigen nur das Veröffentlichen, nicht das Ablichten der Personen.

Fraglich ist also, wann Personen Beiwerk auf einem Bild sind. Dazu kann man im Netz jedemenge Nachlesen, grundsätzlich ist das, wenn Personen nicht detailliert zu erkennen sind und eindeutig die Seilbahn photographiert wurde, wohl eher unproblematisch.

Jetzt zum interessanten Teil: Fotografierverbot innerhalb einer Seilbahn. Grundsätzlich würde ich jetzt davon ausgehen, dass der Inhaber / Betreiber der Seilbahn, ein Hausrecht besutzt, was ihm erlaubt, das Fotografieren in den Stationen zu untersagen. Weiterhin vermute ich mal, dass dieses Hausrecht auch durch seine Mitarbeiter ausgeübrt werden darf und dass ein ein Fotografierverbot auch im konkreten Fall mündlich ausgeprochen werden darf. Ich habe das jetzt nicht recherchiert, aber vermute das mal sehr stark aus dem, was ich über Hausrecht und Photogrpahierverbote weiß.

Interessant wird es dann wieder, wie es bei Liftstationen aussieht, die kein Gebäude darstellen bzw. nicht in einem solchen integriert sind. Dort wird vermutlich zumindest dann ein Hausrecht bestehen, wenn das Grundstück, auf dem die Station steht, im Eigentum der Liftgesellschaft steht. In diesem Fall darf man wohl bei Fotographierverbot nur vom öffentlichen Gelände aus herüber fotografieren.

Der Vorwurf mit der Industriespionage wiederum erscheint mir reichlich albern, weil hier nur eine bekannte Anlage betrieben wird, nicht jedoch ein Fertigungsprozess stattfindet.
 
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