Theo schrieb:
Dann mal eine rechtliche Frage an die Experten:
Der Gast kauft eine Keycard. Bei dieser Keycard geht der Chip aus irgeneinem Grund flöten, was bei den Gemfree Chip ID-14 Karten häufiger der Fall war. Der Gast braucht eine neue Karte, zahlt der Gast erneut oder ist auf der Keycard Garantie drauf?
Meiner Meinung nach ist da, auch wenn es nirgends vermerkt ist, die landesübliche Mindestgarantie drauf. Das wäre dann in den meisten Länder mindestens 1 Jahr.
Also, das ist so eine Sache.
a) Zumindest in Deutschland gibt es keine gestzliche Garantie - sondern "nur" eine Gewährleistung.
Der Unterschied ist: Bei einer Gewährleistung wird NUR gezahlt, wenn der Fehler breits bei übergabe vorhanden oder "im Keim angelegt" ist.
D.h. wenn ein Gegenstand durch "normalen" Verschleiss kaputt geht, greift die Gewährleistung nicht.
Bei einer Chipkarte, die aber schon nach einem Jahr kaputt geht, wird man aber davon ausgehen können, das Sie eben fehlerhaft produziert wurde - und von daher sollte dann die Gewährleistung greifen.
b) Der Ansprechpartner bei Gewährleistungsfragen ist immer der Händler, wo man die Karte erworben hat.
Wenn ich also mit einer Karte, die ich am Feldberg erworben habe nach Zermatt fahre und dort einen Skipass auf die Karte lade, hat Zermatt nichts mit der chipkarte zu tun - sprich:
Ich Zermatt muss ich dann eine neue Karte kaufen und die Berechtigung dann übertragen lassen.
Später kann ich dann evtl. am Feldberg die Karte reklamieren..
c) Noch eine Spannende Frage:
In vielen Gebieten wird ja für das ausstellen eine Ersatzkarte eine Gebühr verlangt - interessant wäre, was in diesem Fall passiert...
Wobei ich persönlich es noch nie erlebt habe, das eine Karte während des Ski-Urlaubes den Geist aufgibt...
Das eine mitgebrachte Karte defekt ist (sprich: Gleich beim Aufladen gehts nicht) - dass hatte ich schon mal. Aber während der Gültigkeit...
Gruß, Jens