• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Zuständigkeit der Landeshauptfrau

Dresdner

Nebelhorn (2224m)
Finde ich, schon wegen der Gleichberechtigung, gut:
Zuständigkeiten:

Für Materialbahnen und Materialseilbahnen mit beschränkt-öffentlichem oder mit Werksverkehr ist die Landeshauptfrau zuständige Behörde.

Für Materialbahnen ohne beschränkt-öffentlichem oder ohne Werksverkehr sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Da schimpfe man keiner über die österreichische Gesetzgebung!
Pendolino
 
Zurück
Oben