Technische Farge zu Rollen und Seil
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Thomas CH
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Technische Farge zu Rollen und Seil
Wie gross ist der Druck (Kg) pro Rolle mit dem das Seil (zb bei einer Gondelbahn) aufliegt?
Ich habe mir schon überlegt, was passiert wenn zb ein Rollenlager defekt ist und eine Rolle blockiert?
Ich habe mir schon überlegt, was passiert wenn zb ein Rollenlager defekt ist und eine Rolle blockiert?
- Migi
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Kommt aufs Seilgewicht, die Seillage, die Belastung und die Anzahl und Aufteilung der Rollen an.
http://www.bergbahnen.org - Die Seilbahnwebsite
- Alpi
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Re: Technische Farge zu Rollen und Seil
Dann reibts den Rollengummi durch!Thomas CH hat geschrieben: Ich habe mir schon überlegt, was passiert wenn zb ein Rollenlager defekt ist und eine Rolle blockiert?
- Migi
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Puh, die Details kenn ich net, bin kein Physiker *g*. Hm, 2 - 3 Tonnen werdens kaum sein. Da hätte die Rolle wohl net so ne lange Lebensdauer...
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- Ram-Brand
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ich glaub maximum ist sowas um 750 KG pro Rolle.
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Hägar
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Du liegst nicht schlecht. Bei einer 6er Gondel (die ich gut kenne) stimmt dieser Wert nicht schlecht. Allerdings ist das dann schon die obere Grenze. Mit diesem Wert ist der Verschleiss der Einlageringe sehr gross. Am Abend konnten einzelne Rollen mit der blossen Hand nicht mehr angefasst werden. Und solche Einlageringe sind dann nach einer Saison durch. Es wurden dann Batterien mit mehr Rollen eingebaut, und nun liegt der Wert bei rund 500 Kg. pro Rolle.Ram-Brand hat geschrieben:ich glaub maximum ist sowas um 750 KG pro Rolle.
Der Wert ist natürlich auch vom Seildurchmesser abhängig. Bei einem 15 mm Seil eines Skiliftes würde sich das Seil mit 750 kg pro Rolle in kurzer Zeit in den Einlagering fressen.
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Thomas CH
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Vielen Dank für Eure Antworten
. Ich dachte die Werte seien viel höher. Bei diesem Auflagedruck braucht es wohl nicht sehr viel, damit das Seil entgleist (Seitenwind + ein paar "Helden", die die Kabine ins schwingen bringen.....).
Von meiner Arbeit her bin ich andere Achsdrücke gewohnt. Zb eine Lokomotive mit ca 20 t pro Achse....
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Hägar
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Wir sprechen von den Max. Werten. Die Min. Werte sind eben genau wegen den Seilentgleisungen auch vorgeschrieben. Kenne allerdings die Zahlen nicht auswendig. Wegen den Seilentgleisungen kommen noch 2 andere Faktoren zum tragen.Thomas CH hat geschrieben:Vielen Dank für Eure Antworten![]()
. Ich dachte die Werte seien viel höher. Bei diesem Auflagedruck braucht es wohl nicht sehr viel, damit das Seil entgleist (Seitenwind + ein paar "Helden", die die Kabine ins schwingen bringen.....).
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a) Tiefe der Rille im Einlagering
b) Seilspannung
Bei Skiliften kommt dein Fall leider schon manchmal vor. Oder bei einem Sturz kurz vor einer Stütze, und dann bleibt der Bügel an einer Strebe hängen.
- motorschaden
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Hägar
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Finde die Werte sehr tief. Kann es momentan aber nicht wiederlegen. Werde versuchen, mich morgen mal schlau zu machen.motorschaden hat geschrieben:Ich glaube, dass (zumindest in Österreich) die Mindestrollenlast bei einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 2,5 m/s mit 0,5 kN, bei bis zu 5,0 m/s mit 1,0 kN festgelegt ist.
- motorschaden
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ich habe mal gesucht und was von ms-fk gefunden:
http://www.ski-world.net/forum/viewtopi ... echsellast
hier nachzulesen:die Wechsellast hat den Vorteil das die Rollen in Summe (oben - unten )einen fast konstanten Druck haben ( durch die Federn ).
Die Summe pro Rolle liegt bei ca. 7kN ( 700kg ).
Sommit ist die 4er Kombi für Seillasten von ca. +/- 24kN vorgesehen.
Die Rollendrücke pro Rolle bei DM bewegen sich zwischen 1 - 9 kN.
Wobei in Österreich ein minimum von 1kN vorhanden sein muss.
Und bei hohen Lasten um die 10kN geht der Gummi zu schnell kaputt.
http://www.ski-world.net/forum/viewtopi ... echsellast
- motorschaden
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ja, das habe ich mir auch gedacht!Hägar hat geschrieben: Jo der ms-fk müsste es ja wissen.
das wäre super! würde mich nämlich interessieren!Hägar hat geschrieben: Gehe mal der Frage nach, ob die Werte in der Schweiz anders sind. Wird aber sicher Montag
ich glaube nämlich einmal gelesen zu haben, dass in der schweiz die mindestrollenlast auch irgendwie in verbindung mit der rillentiefe steht! (vielleicht ist das inzwischen auch schon in österreich so seit dem neuen seilbahngesetz vom mai, weil es werden doch viele schweizer seilbahngesetze übernommen...)
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seilbahner
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Vorgeschrieben ist sowohl für Zug- als auch Tragseile nicht die größte, son dern die kleinste Auflagekraft.
Bei Pendelbahnen gilt für Zugseile:
Die Auflagekraft des Zugseils darf nicht negativ werden,
- wenn der größte bei gleichförmiger Bewegung vorhandene Seilzug um 40 % erhöht wird;
- bei Verdopplung des durch die Stützenüberfahrt des beladenen Fahrzeugs verursachten Seilzugunterschiedes, wenn nicht ein kleinerer Seilzugunterschied rechnerisch nachgewiesen wird.
- bei Stützenauflagen, wenn die Bahn dynamischen Einflüssen unterworfen ist.
Bei Pendelbahnen gilt für Tragseile:
Die kleinste Auflagekraft muß mindestens gleich sein der Windkraft, die bei einem Staudruck von 500N/Quadratmeter auf die halbe Seillänge der beiden angrenzenden Spannfelder wirkt ...
Sie darf nicht negativ werden, wenn
- der größte Seilzug um 40 % erhöht wird;
- die Fangbremse mit dem größten Reibwert der Bremsbeläge wirkt
- bei Niederhalteschuhen in Stationen der kleinste Seilzug um 40 % vermindert wird.
Mit Berücksichtigung der Fahrzeugfläche muß der für die statische Entgleisung kritische Staudruck mindestens 250 N/Quadratmeter betragen.
Ich könnte auch noch die Formel für die Berechnung des kritischen Staudrucks posten, jedoch brauche ich dazu Wurzelzeichen in verschiedenen Ebenen und soweit bin ich in die Geheimnisse meiner Computertastatur noch nicht eingedrungen.
Ich hoffe, die ganze Sache ist jetzt schon verwirrend genug.
Pendolino
Bei Pendelbahnen gilt für Zugseile:
Die Auflagekraft des Zugseils darf nicht negativ werden,
- wenn der größte bei gleichförmiger Bewegung vorhandene Seilzug um 40 % erhöht wird;
- bei Verdopplung des durch die Stützenüberfahrt des beladenen Fahrzeugs verursachten Seilzugunterschiedes, wenn nicht ein kleinerer Seilzugunterschied rechnerisch nachgewiesen wird.
- bei Stützenauflagen, wenn die Bahn dynamischen Einflüssen unterworfen ist.
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Die kleinste Auflagekraft muß mindestens gleich sein der Windkraft, die bei einem Staudruck von 500N/Quadratmeter auf die halbe Seillänge der beiden angrenzenden Spannfelder wirkt ...
Sie darf nicht negativ werden, wenn
- der größte Seilzug um 40 % erhöht wird;
- die Fangbremse mit dem größten Reibwert der Bremsbeläge wirkt
- bei Niederhalteschuhen in Stationen der kleinste Seilzug um 40 % vermindert wird.
Mit Berücksichtigung der Fahrzeugfläche muß der für die statische Entgleisung kritische Staudruck mindestens 250 N/Quadratmeter betragen.
Ich könnte auch noch die Formel für die Berechnung des kritischen Staudrucks posten, jedoch brauche ich dazu Wurzelzeichen in verschiedenen Ebenen und soweit bin ich in die Geheimnisse meiner Computertastatur noch nicht eingedrungen.
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Pendolino
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^^ Tipp:
Schreib die Formel auf einen Zettel und scane den Zettel oder fotografier ihn ab.
Dann füg das Bild hier ein. fertig.
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Dann füg das Bild hier ein. fertig.
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Ja,
ansonsten findest du die Formel unter Punkt 453.4 der schweizer Pendelbahnverordnung.
Pendolino
ansonsten findest du die Formel unter Punkt 453.4 der schweizer Pendelbahnverordnung.
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