http://www.seilbahn.net/newsline/oesterreich55.htmErlass des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erhöhung der Sicherheit beim Ausstiegvorgang in der Bergstation einer Sesselbahn oder eines Sesselliftes durch zeitgerechtes Öffnen des Schließbügels Infolge vorzeitigen Öffnens des Schließbügels auf Sesselbahnen oder Sesselliften haben sich in den vergangenen Jahren einige schwere Fahrgastunfälle ereignet. Wie Untersuchungen gezeigt haben, öffnet ein Großteil der Seilbahnbenutzer den Schließbügel bereits geraume Zeit vor dem Hinweisschild "Bügel öffnen". Das BMVIT hat daher zur Erhöhung der Sicherheit durch die Verlagerung des Bügelöffnungszeitpunktes in einen sicheren Bereich und eine verbesserte Information der Fahrgäste, vor allem durch eine bessere Kennzeichnung der sicheren Ausstiegstelle, beim Ludwig Boltzmann Institut für Verkehrssystemanalyse, interdisziplinäre Unfallforschung und Unfallrekonstruktion eine Studie zur Untersuchung in Auftrag gegeben, wodurch das richtige Ausstiegverhalten der Fahrgäste zu ihrer eigenen Sicherheit am geeignetsten gesteuert werden kann. Für die Erstellung der Studie wurden mittels neuester Methoden der Blickverhaltensforschung für relevante Bewegungsabläufe Blickuntersuchungen durchgeführt. An Hand der Ergebnisse der Langzeituntersuchung (es waren u.a. die Reaktionen von Fahrgästen auf verschiedene Ausführungen und Anordnungen von Hinweiseinrichtungen erhoben worden) wurde in der Studie eine standardisierte Ausstattung der Sesselbahnen und Sessellifte zur Verhinderung des vorzeitigen Bügelöffnens empfohlen, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:
-ein Leuchtschild "BÜGEL ZU/CLOSE" an der letzten Seilbahnstütze oder Seilbahnstützengruppe vor der Bergstation
-ein Leuchtschild "BÜGEL ZU/CLOSE" in der Bergstation
-ein Leuchtbalken "Rot-Grün" unterhalb des Aussteigebereiches
In der genannten Studie ist festgestellt worden, dass bei einer zweckorientierten Montage der Leuchtschilder und des Leuchtbalkens die durchschnittliche Zeit, welche die Fahrgäste mit geöffnetem Schließbügel vor dem Ausstiegvorgang zurücklegen, wesentlich verkürzt wird. Das BMVIT ist zur Auffassung gelangt, dass das empfohlene Maßnahmenpaket den vielfach geforderten angestrebten hohen Sicherheitszuwachs im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Ausstiegvorgangs in der Bergstation von Sesselbahnen und Sesselliften und mit dem Ausstiegvorgang selbst erzielen kann.
Die Landshauptmänner/Frauen werden gemäß § 14 Abs. 3 Ziffer 5 Seilbahngesetz 2003 angewiesen, die Umsetzung des in diesem Erlass dargestellten Maßnahmenpaketes bei sämtlichen in ihrer Kompetenz befindlichen bestehenden Sesselbahnen und Sesselliften spätestens bis 1.2.2006 bescheidmäßig vorzuschreiben. Dabei wäre auch anzuordnen, dass die vor dem Aussteigebereich noch angebrachten Hinweisschilder, die auf das Bügelöffnen hinweisen (blaue Hinweisschilder nach ÖNORM S 6410 und eventuell vorhandene Text-Zusatzschilder), nach der vorgenommenen Installierung zu entfernen sind. Bei Vorhandensein einer Zwischenstation gelten die Bestimmungen dieses Erlasses sinngemäß. Die Anforderungen für die beiden Leuchtschilder und den Leuchtbalken sowie die bei der Montage einzuhaltenden Maßnahmen sind in den Anlagen 1 bis 3 dieses Erlasses geregelt. Die Installierung der Leuchtschilder und des Leuchtbalkens und deren Inbetriebnahme bedürfen grundsätzlich keiner gesonderten Baugenehmigung und Betriebsbewilligung, sie gelten als genehmigungsfreie Bauvorhaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 2 Seilbahngesetz 2003.
Unter Berücksichtigung der großen Anzahl der in Betracht kommenden Seilbahnen und der daraus zu erwartenden anfänglichen Herstellungs- und Lieferzeiten für die zu installierenden Anlagenteile werden die Installierungsfristen für die Leuchtschilder und den Leuchtbalken wie folgt festgesetzt:
1. Ein Seilbahnunternehmen, das nur eine Sesselbahn oder nur einen Sessellift betreibt, hat die Installierung bis spätestens 1.7.2006 durchzuführen.
2. Für ein Seilbahnunternehmen, das zwei Sesselbahnen und/oder Sessellifte betreibt, gelten folgende Fristen:
-erste Anlage bis spätestens 1.7.2006
-zweite Anlage bis spätestens 1.7.2007
3. Ein Seilbahnunternehmen, das drei Anlagen (Sesselbahnen und/oder Sessellifte) oder eine Anzahl derartiger Seilbahnen betreibt, die durch drei ohne Rest teilbar ist, hat das Maßnahmenpaket gedrittelt umzusetzen und zwar bis zu folgenden Terminen:
-erste Anlage bis spätestens 1.7.2006
-zweite Anlage bis spätestens 1.7.2007
-dritte Anlage bis spätestens 1.7.2008
Ein Seilbahnunternehmen, das mehr als drei Anlagen (Sesselbahnen und/oder Sessellifte) betreibt, deren Gesamtanzahl nicht durch drei ohne Rest teilbar ist, hat das Maßnahmenpaket analog zu Punkt 3 nach folgender Tabelle umzusetzen:
bis 1.7.2006 bis 1.7.2007 bis 1.7.2008
Ausschauen wird das dann so: