Zufahrt zu Ischgler Hotel gerichtlich untersagt
Ein neu erbautes Hotel in Ischgl hat den nicht unbedeutenden Nachteil, dass es keine Zufahrt für die Gäste gibt.
Franz Kurz, der Nachbar der Hotelbesitzerin, ist nicht bereit, über seinen Grund und Boden eine Gästezufahrt zu erlauben.
Und das Innsbrucker Oberlandesgericht hat ihm Recht gegeben. Denn im Grundbuch ist lediglich davon die Rede, dass Kurz über sein Grundstück nur landwirtschaftliche Transporte zu dulden hat.
Dieses Wegerecht, auch Wegedienstbarkeit genannt, rührt noch aus einer Zeit her, als die betroffenen Grundstücke zu einer größeren Landwirtschaft gehörten. Inzwischen sind die Flächen längst in Baugründe umgewidmet und mit Hotels bebaut. Nun ist die Eignerin des neuen Hotels Pra Monte davon ausgegangen, dass die Zufahrt wohl auch von ihren Gästen benützt werden kann. Denn was nützt ihr eine Zufahrt für Heu- und Viehtransporte, wo es doch keine Landwirtschaft mehr gibt.
Doch sie hatte die Rechnung ohne ihren Nachbarn gemacht, der übrigens ein Verwandter von ihr ist.
Erfolgreiche Klage
Franz Kurz, Besitzer der Sportpension Persura, hatte, vertreten von Rechstanwalt Hermann Holzmann, gegen die Benützung seines Grund und Bodens als Gästezufahrt für seine Nachbarin Klage erhoben. Das neu erbaute Hotel ist nämlich nur über den Grund von Kurz erreichbar.
Der Berufungssenat am Innsbrucker Oberlandesgericht unter Vorsitz von Richter Gert Delle Karth hat nun rechtskräftig entschieden, dass das Wegerecht nur für landwirtschaftliche Dienste genützt werden darf. So heißt es in dem Urteil: "Unbedeutende Änderungen der Benützungsart müssen vom Grundbesitzer, über dessen Grund und Boden ein Durchfahrtsrecht verläuft, zwar hingenommen werden, aber keinesfalls eine Mehrbelastung infolge einer Widmungsänderung." Und eine Gästezufahrt ist eindeutig eine Mehrbelastung.
Notweg beantragt
Nun hat die Nachbarin die Einräumung eines Notweges beantragt, um aus der Klemme zu kommen. Darüber hat demnächst das Bezirksgericht Landeck zu entscheiden.
Quelle: TT