Drei Verletzte bei Absturz von Sessellift in Tirol

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Petz
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Beitrag von Petz »

Nach Gespräch mit einem, in höherer Position befindlichen Mitarbeiters einer im peripheren Bereich des Seilbahnbaus tätigen Firma zum Thema Schönbodenbahn geht man in Insiderkreisen davon aus daß Rollenbruch deshalb auftrat weil die betreffende Rolle wegen, an mehreren Stellen auftgetretener Materialrisse noch von Hersteller Wopfner :!: und nicht vom Betreiber einfach geschweißt wurde anstatt sie zu ersetzen.
Dies geschah hier bei einem Nichteisenmetallgußteil wo man in jedem Fachbuch vor die Nase gesetzt bekommt, daß Gußteilschweißungen mit Ausnahme von Stahlgußteilen bei entsprechender Wärmebehandlung immer nur Notreparaturcharakter haben !!!
Ich bin mir aber absolut sicher, daß dies als offizielle Unfallursache nie angegeben werden wird denn der Schaden für die gesamte Branche wäre aufgrundessen einfach zu erheblich.
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.

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Kris
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Beitrag von Kris »

wenns der wopfner noch verbrochen haben sollte, ists doch eher eine freude für die neueren akteure, diese herauszustreichen?
Wäre jedenfalls die logik des marktes...

Was soll geschweisst worden sein? risse im rollenkörper? Aluminiumguss kann man doch so gut wie nicht schweissen. Oder wars eine nachbesserung ab werk?
>> Die unaufhaltsame Industrialisierung des Skiraums führt zu Banalisierung und somit zum Verlust der magischen Skisportfreude<<
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Petz
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Beitrag von Petz »

Waren nach meinem Informanten Risse im Rollenkörper; Aluguß lässt sich unter gewissen Voraussetzungen elektrisch mit Schutzgasinverter schweißen aber nur auf "die russische Methode" und lt. meinem HTL - Schulwissen (generell für Gußteile ausgenommen wie schon erwähnt Stahlguß) nur zu optischen Reparaturzwecken, jedoch nie zur konstruktiven Wiederherstellung.
Ich vermute mal das offiziell ein Bruch des Bordsicherungsringes angegeben werden wird der dann die Kettenreaktion ausgelöst haben wird, dies wäre die logisch nachvollziehbare und am wenigsten rufschädigende Erklärungsmöglichkeit, außerdem kann ein Materialfehler in einem Federstahlring immer mal auftreten, andererseits wäre es auch unzumutbar alle Seilbahnteile regelmäßig einer Röntgen - bzw. Ultraschalluntersuchung zu unterziehen.
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Beitrag von trincerone »

@petz: interessante Infos. Bin ja auch immer wieder von deinem technischen Fachwissen beeindruckt, man könnte meinen Du wartest seit 20 Jahren solche Anlagen. :)
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Petz
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Beitrag von Petz »

Übertreibe bitte nicht bezüglich meines Fachwissens; als technisch interessierter Mensch mit etwas HTL - Schulbildung (HTL = höhere technische Lehranstalt für Maschinenbau, die ich nach drei von vier Jahren wegen persönlicher Faulheit - sturer kleiner Petz lernte immer nur das was er für sinnvoll und praxisnah empfand - abbrach) und 30 Jahren praktischer Reparaturtätigkeit in praktisch fast jeder freien Minute sowie einem gewissen (mittlerweile etwas durch Alzheimer beeinträchtigten :lol:) Hausverstand blieb halt doch bißchen was hängen.

Bin jedenfalls überaus gespannt was offiziell bei der Sache rauskommt.
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snowflat
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Beitrag von snowflat »

Axamer Liftunglück vor Gericht - Prozess vertagt

Im Februar 2005 ist ein Liftsessel aus acht Meter Höhe zu Boden gekracht. Vier Verletzte waren die Folge. 140 Skifahrer mussten Stunden auf den eiskalten Liftsesseln ausharren.

Den beiden Mitarbeitern der Seilbahn wid von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Lift entgegen der Betriebsvorschriften "nicht, beziehungsweise zu spät" außer Betrieb genommen zu haben, obwohl Fahrgäste sie auf technische Mängel an einer Stütze hingewiesen hätten. Dies habe zum Absturz eines vollbesetzten Liftsessels geführt.

Die beiden Angeklagten, der Maschinist und der verantwortliche Stationsbedienstete an der Bergstation, erklärten Richter Wolfgang Pesl, dass teilweise "zig-mal am Tag" Gäste von "abnormalen Geräuschen" am Lift berichten würden. Jedem Hinweis werde nachgegangen.

Auch bei diesen Rückmeldungen sei gleich ein Mitarbeiter zu der 12er-Stütze geschickt worden. Anfangs habe der Stationsbedienstete die Bahn langsamer geschaltet. Als er jedoch bei der 35 Meter entfernten Stütze nichts Auffälliges erkennen konnte, schaltete er die Anlage wieder auf normale Geschwindigkeit.

Als sich dann der Unfall ereignete, habe er den Lift sofort ausgeschaltet. Der Maschinist sagte, er habe in seiner 29-jährigen Tätigkeit bei dem Unternehmen noch nie von so einem Defekt gehört. Beide bekannten sich nicht schuldig.

Der Staatsanwalt beantragte die Einvernahme von weiteren Zeugen und die Ladung eines Sachverständigen aus Deutschland. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Quelle: tirol.com
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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Huppi
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Beitrag von Huppi »

so wie es aussieht wird mal wieder keiner Schuld sein... wie üblich
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Ram-Brand
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Beitrag von Ram-Brand »

^^ Soll den wer Schuld sein, wenn keiner schuldig ist?


Das Gericht muß das klären und entscheiden.


Und da kommst Du einfach daher und "jaulst" bzw. vorverurteilst, obwohl Du sicherlich keine Ahnung hast wie es genau abgelaufen ist.

:!:
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Huppi
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Beitrag von Huppi »

Ram-Brand hat geschrieben:^^ Soll den wer Schuld sein, wenn keiner schuldig ist?


Das Gericht muß das klären und entscheiden.


Und da kommst Du einfach daher und "jaulst" bzw. vorverurteilst, obwohl Du sicherlich keine Ahnung hast wie es genau abgelaufen ist.

:!:
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k2k
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Beitrag von k2k »

Zwei Lift-Mitarbeiter nach Seilbahn-Unfall in Lizum verurteilt

Bei dem Unfall am 26. Februar 2005 stürzte ein Sessel der Schönbodenbahn in die Tiefe, vier Personen wurden verletzt.


Eine Metallrolle der 11er-Stütze des Vierersesselliftes der Schönbodenbahn war gebrochen. Nicht nur der Liftwart auf der Bergstation, sondern auch der Maschinist in der Talstation waren von Skifahrern auf Geräusche bei dieser Stütze hingewiesen worden.

Es wurde zwar eine Kontrollfahrt angeordnet. Doch noch bevor die Überprüfung durchgeführt werden konnte, krachte ein Liftsessel aufgrund der gebrochenen Rolle zu Boden. Vier teilweise Schwerverletzte waren zu beklagen.

Der Liftwart auf der Bergstation hatte nach den Warnhinweisen zwar kurzfristig die Geschwindigkeit vermindert. „Aber als mir am Telefon gsagt worden is, dass eh a Kontrolleur auf dem Weg is, hab i wieder auf die normale Geschwindigkeit geschalten.“

Und das war laut Sachverständigengutachten der Fehler. Denn der Sachverständige erklärte am Freitag vor dem Innsbrucker Bezirksgericht: „Es wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu dem Unfall gekommen, wenn die verminderte Geschwindigkeit beibehalten worden wäre.“

Damit stand für Richter Wolfgang Pesl fest, dass Fahrlässigkeit im Spiel war. Man hätte stoppen oder so lange mit verminderter Geschwindigkeit fahren müssen, bis die Kontrolle abgeschlossen war, begründete der Richter den Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der Maschinist wurde zu 3600 € und der Liftwart wegen seines geringeren Einkommens zu 480 € bedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

15.09.2006
Quelle: http://www.tirol.com/chronik/innsbruck/45613/index.do
"Seilbahnen sind komplexe technische Systeme. Sie sind Werke innovativen vielschichtigen Schaffens und bilden ein spannungsvolles Zusammenspiel technischer und wirtschaftlicher, politischer, sozio-kultureller und landschaftlicher Faktoren." (Schweizerisches Bundesamt für Kultur)
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Petz
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Beitrag von Petz »

k2k hat geschrieben:
Zwei Lift-Mitarbeiter nach Seilbahn-Unfall in Lizum verurteilt

Und das war laut Sachverständigengutachten der Fehler. Denn der Sachverständige erklärte am Freitag vor dem Innsbrucker Bezirksgericht: „Es wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu dem Unfall gekommen, wenn die verminderte Geschwindigkeit beibehalten worden wäre.“


15.09.2006
Quelle: http://www.tirol.com/chronik/innsbruck/45613/index.do


Den Lift nicht anzuhalten und unverzüglich Nachschau zu halten was los ist ist eine Sache aber wie ich es mir dachte wurde der Frage "natürlich" nicht nachgegangen warum die Rolle eigentlich brach, man hat ja ein paar Schuldige.
Wenn man das vom Verursacherprinzip her betrachtete könnte man argumentieren das der Unfall nicht geschehen wäre hätte die unsachgemäße Reparatur nicht stattgefunden aber dafür interessiert sich die österreichische Justiz nicht und hat es auch in der Vergangenheit nicht getan weil sich dann natürlich sofort die Frage stellte warum die Aufsichtsbehörde bei ihren Überprüfungen die unsachgemäß reparierte Rolle nicht beabstandet hatte.........
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snowflat
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Beitrag von snowflat »

Liftunfall mit Verletzten in Axams: Maschinist freigesprochen

Der 49-Jähriger war in erster Instanz wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Bild
^^ Einer der Angeklagten hält sich die Hand vors Gesicht.
Bild: TT/Böhm


Einen Freispruch im Zweifel hat ein Berufungssenat am Innsbrucker Landesgericht am Freitag für einen Maschinisten nach einem Sessellift-Unglück im Skigebiet der Axamer Lizum im Winter 2005 gefällt. In erster Instanz war der Tiroler wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das nunmehrige Urteil ist rechtskräftig.

Zu dem Unfall war es am 26. Februar gegen 11.35 Uhr beim Vierer-Sessellift "Schönbodenbahn" gekommen. Fahrgäste hatten eigenartige Geräusche bei einer Stütze gemeldet. Daraufhin ordnete der Maschinist an der Talstation eine Kontrollfahrt eines Kollegen an.

Der Lift fuhr normal weiter
Der in dieser Sache bereits verurteilte Stationsbedienstete an der Bergstation verminderte kurzzeitig die Fahrgeschwindigkeit und hielt Rücksprache mit dem Maschinisten. Anschließend ließ er den Lift wieder normal fahren.

Daraufhin stürzte ein vollbesetzter Vierer-Sessel etwa sechs Meter in die Tiefe. Zwei Wienerinnen und zwei Deutsche erlitten teils schwere Quetschungen, Frakturen und Prellungen sowie Abschürfungen. Ursache für das Unglück war ein technisches Gebrechen an einer Seilrolle.

Dem Maschinisten und dem Stationsbediensteten war vorgeworfen worden, entgegen den Betriebsvorschriften, wonach bei einer Gefährdung der Sicherheit die Bahn sofort gestoppt werden muss, den Lift nicht bzw. zu spät außer Betrieb genommen zu haben.

Geräusche seien nicht ausergewöhnlich
Der beschuldigte Maschinist betonte, dass er keine Gefahrensituation gesehen habe: "Es passiert in der Saison x-mal, dass Fahrgäste sagen, da klappert's." Dass die Fahrgeschwindigkeit oder die Temperaturen Geräusche an den Stützen verursachten, sei nicht außergewöhnlich.

Die Richter gaben der Berufung des 49-Jährigen Folge und hoben das Urteil des Innsbrucker Bezirksgerichtes vom vergangenen September auf. Auf Grund des Gespräches mit dem Stationsbediensteten sei der Maschinist nicht verpflichtet gewesen, "mehr zu tun", erklärte der vorsitzende Richter Karl-Heinz Nagele. Ein Verschulden könne ihm daher nicht angelastet werden.

Das Bezirksgericht hatte sowohl den Maschinisten als auch den Stationsbediensteten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Der 64-jährige Stationsbedienstete hatte das Urteil damals angenommen.
Quelle: APA
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
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