Konzessionsgesuch für den Neubau einer 6er-Sesselbahn, Brunnerboden–Klingen-
stock, Stoos
Im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr, Abteilung Infrastruktur, 3003 Bern, wird
das nachstehende Konzessionsgesuch für den Bau und Betrieb einer 6er-Sesselbahn
als Ersatz des Skiliftes Brunnerboden–Klingenstock, Stoos, öffentlich aufgelegt.
Konzession und Gesuchstellerin: Die Sportbahnen Schwyz-Stoos-Fronalpstock AG,
Postfach 28, 6430 Schwyz, ersucht um eine Konzession für den Bau und Betrieb
einer kuppelbaren 6er-Sesslbahn. Mit dem Neubau beabsichtigt die Sportbahnen
Schwyz-Stoos-Fronalpstock AG den bestehenden Skilift Brunnerboden–Klingenstock,
Stoos, durch eine moderne 6er-Sesselbahn zu ersetzen. Die Streckenführung ent-
spricht nahezu dem bisherigen Skilifttrassee. Die Bergstation ist neu östlich des
Klingenstockgipfels vorgesehen, womit die Gesamtlänge des bisherigen Skilifttras-
sees um zirka 20% verlängert wird.
Die neue Bahn ist für den Winterbetrieb vorgesehen. Während des Hochsommers und
der Wandersaison im Herbst ist ein eingeschränkter Betrieb vorgesehen.
Technische Hauptdaten:
System: Kuppelbare 6er-Sesselbahn mit Haube, Koordinaten und Höhenkoten Sta-
tionsstandorte, Talstation 693 805.25/203 174.26, 1346.50 m.ü.M.; Bergstation
694 177.00/201 392.00, 1928.00 m.ü.M.
Höhendifferenz: 581.50 m, Antrieb: Bergstation, horizontale Länge: 1763.68 m,
Schräge Länge: 1863.38 m, Förderleistung: 2000 Personen/Stunde (Endausbau:
2600 Personen/Stunde), Stützenanzahl: 13 Stück, Fahrzeuganzahl: 73 Stück (End-
ausbau: 95 Stück), Fahrzeugabstand: 54.00 m (Endausbau: 41.54 m), Fahrge-
schwindigkeit: 5 Meter/Sekunde, Fahrzeit: 6.61 Minuten, Zweck: Ersatzanlage.
Gemäss Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die Konzessionierung von Luftseilbahnen
vom 8. November 1978 (LKV, SR 743.11) bedarf der Bau und Betrieb einer Luft-
seilbahn für die regelmässige, gewerbsmässige Personenbeförderung einer eidgenös-
sischen Konzession.
Die Gesuchsunterlagen liegen bei der Gemeindekanzlei Morschach während 30 Ta-
gen ab heutiger Publikation zur Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen gegen das Konzessionsgesuch sind innert dieser Auflagefrist
schriftlich und begründet beim Tiefbauamt des Kantons Schwyz, öffentlicher Verkehr,
Bahnhofstrasse 9, Postfach 1251, 6431 Schwyz, zu Handen des Bundesamtes für
Verkehr, einzureichen.
Für das Baugesuch der 6er-Sesselbahn wird auf die Publikation im Amtsblatt Nr. 14
vom 7. April 2006 unter «Planungs- und Baurecht; Baugesuche», S. 599, verwiesen.
Schwyz, 7. Juli 2006 Baudepartement
Die Einsprachefrist ist also soeben abgelaufen... Ich glaub das wird knapp für dieses Jahr...