Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

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mckini
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Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von mckini »

In den nächsten Wochen ist es soweit, laut Auskunft aus dem Bundesministerium tritt in den nächsten Wochen die schon sooo lange versprochene Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn in Kraft !!
Und ich hab den Entwurf schon in meinen Händen !!
Ab heuer wird es wieder möglich sein gebrauchte Anlagen die dem "Stand der Technik" entsprechen an einen anderen Ort Wiederaufzustellen, zumindest in Österreich !!
Endlich bekommen auch die kleineren Schigebiete wieder eine realistische Überlebenschance !!

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TPD
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von TPD »

Was soll denn das wieder heissen ?
Gemäss der EU-Seilbahnverordnung war dies ja nicht grundsätzlich verboten.
Es ist einfach viel zu kompliziert und zu teuer.
Wird durch diese neue Verordnung das Zulassungsprozedere vereinfacht und viel günstiger. Oder ist das einfach ein nutzloses Papier wo zwar ausdrücklich darauf hingewiesen wird dass man Occasionanlagen aufstellen darf, aber vom Prozedere und Kosten ändert sich nichts. :?:
https://www.skichablais.net, seit 20 Jahren über Bergbahnen der Region Chablais und Umgebung.
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Vadret
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von Vadret »

Hää?!
Gilt denn das nur für die EU oder wie?
In der Schweiz werden ja fast jährlich Anlagen "gezügelt".
Oder leisten sich in der Schweiz halt diese Skigebiete die erwähnten hohen Kosten?

Nur um 2 Beispiele zu nennen:

2008 2SB Hochgütsch :arrow: 2SB Rabgiusabahn, Corvatsch
2006 3KSB Marguns-Corviglia, St. Moritz :arrow: 3KSB Pizzetbahn, Zuoz
SEIT 150 JAHREN DAS EIN UND ALLES...
Skitage Saison: 2007/2008: 97 • 2008/2009: 80 • 2009/2010:76 • 2010/2011:81 • 2011/2012: 78 • 2012/2013:69 • 2013/2014:87 • 2014/2015: 78 • 2015/2016: 86 • 2016/2017: 90 • 2017/2018: 17
mckini
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von mckini »

Wie es in der Schweiz ist kann ich dir nicht sagen.

Fakt ist, das in Österreich ab dem neuen Séilbahngestz 2004
Alle Anlagen die ab dem Jahr 2004 gebaut worden sind benötigen eine Konformitäts erklärung, d.h alle Sicherheitsrelevanten Bauteile müssen eine
CEE Norm Kennzeichnung besitzen.
Alle Anlagen vor dem Jahr 2004 besitzen diese Kennzeichnung nicht, und laut Hersteller ist eine Zertifizierung alter Bauteile nahezu unmöglich, und in der Praxis kaum durchführbar, da die Kosten einen Neubau gleichkommen.
Dies galt auch für Schlepplifte.
Ich hab selbst versucht alle Hebel diesbezüglich zu bewegen, aber mann hatte keine Chance, nicht mal mit einer Anlage die 2000 erichtet worden ist.

Nun fällt die CEE Konformitätserklärung, und wird auf "Stand der Technik" abgeändert. Damit wird das wiederaufstellen von Liften wieder möglich.

So schauts aus !!!
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von ATV »

Wie es in der Schweiz ist kann ich dir nicht sagen.

Fakt ist, das in Österreich ab dem neuen Séilbahngestz 2004
Alle Anlagen die ab dem Jahr 2004 gebaut worden sind benötigen eine Konformitäts erklärung, d.h alle Sicherheitsrelevanten Bauteile müssen eine
CEE Norm Kennzeichnung besitzen.
Alle Anlagen vor dem Jahr 2004 besitzen diese Kennzeichnung nicht, und laut Hersteller ist eine Zertifizierung alter Bauteile nahezu unmöglich, und in der Praxis kaum durchführbar, da die Kosten einen Neubau gleichkommen.
Dies galt auch für Schlepplifte.
Ich hab selbst versucht alle Hebel diesbezüglich zu bewegen, aber mann hatte keine Chance, nicht mal mit einer Anlage die 2000 erichtet worden ist.

Nun fällt die CEE Konformitätserklärung, und wird auf "Stand der Technik" abgeändert. Damit wird das wiederaufstellen von Liften wieder möglich.

So schauts aus !!!
Schweiz hat die CEE Konformitätserklärung 2007 von der EU übernommen.
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von Pilatus »

Aber das sind nur unverbindliche Richtlinien, nicht? Also vom Gesetzestext her muss eine Anlage nur "sicher" sein? Und der Rest liegt im Ermessen des BAV (also auch ob man die CEE Konformitätserklärung anwendet?).
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von TPD »

@mckini
Danke für die Erläuterung.
Ja, durch die Abänderung des Passus von CEE-Norm nach "sicher" wird das ganze Prozedere natürlich massiv einfacher und billiger.
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mckini
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von mckini »

Das ganze ist eine Verordnung zum bestehenden Seilbahngesetz !!
Das wichtige ist Abtragen und Transport muss von einer §20 Person beaufsichtigt werden
Ebenfalls die Bewertung und Berichterfassung über den Zustand aller weiter verwendeter Bauteile.

Diese Verordnung ist notwentig geworden, da eben Lifte die Technisch in Ordnung waren im Europ. Raum nicht wieder
aufgestellt werden konnten.

Die Veordnung war in Begutachtung und sollte eigentlich schon letztes Jahr kommen, hatt sich aber immer verzögert. Letzte Woche hab ich nun das Schreiben
des Bundesministeriums f Verkehr erhalten, indem das Gesetz nun finalisiert ist und der Frau Bundesminister zur Unterschrift vorliegt.

Wir selbst haben nun mit unserer §20 Person eine Liftanlage gekauft und warten nun auf den Bescheid !

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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von peppY »

Ich hab dieses Thema an mir vorbei gehen lassen und hab mich ehrlich gewundert warum in den letzten Jahren keine alten Lifte in Öreich woanders aufgestellt worden sind.
Ich fänds super wenn ab jetzt nicht jeder alte Lift verschrottet oder im Osten verhöckert wird!

Offtopic:
Wir selbst haben nun mit unserer §20 Person eine Liftanlage gekauft und warten nun auf den Bescheid !
Und welches Skigebiet seid 'ihr' / Was für eine Altanlage ist das? *neugier* Dieser Satz bedeutet für viele AFler das gleiche als wenn ein Chemiker sagt er kann Porzelan zu Gold machen ;)
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von Dresdner »

Diese Verordnung ist notwentig geworden, da eben Lifte die Technisch in Ordnung waren im Europ. Raum nicht wieder
aufgestellt werden konnten.
Was ist mit den Expo-Bahnen, die an anderer Stelle wieder aufgebaut wurden? Gab es da eine Ausnahmegenehmigung oder wurde der Neuaufbauantrag gleich beim Erstaufbau mit eingereicht?
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von Dresdner »

Bitte etwas näher erläutern.
Ich gehe mal davon aus, dass alle Anlagen den Anforderungen entsprechen müssen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Worin besteht also der Unterschied?
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von Dachstein »

Bitte nicht schlagen, wenn es nicht ganz stimmt - unser seilbahner kann es sicher ganz genau erklären.

Meines Wissens sah die Sache wie folgt aus: Ab einem gewissen Datum wurde die CEN Zertifizierung eingeführt. Alle Anlagen, die ab diesem Datum errichtet wurden, mussten diese Norm erfüllen. Hat eine gebrauchte Anlege (wie die EXPO Bahnen es ja sind) den CEN Standard, so muss sie nicht mehr zertifiziert werden. Hat eine gebrauchte Anlage diese Norm nicht, so muss die gesamte Anlage auf den Stand des CEN Standards (nachzertifizieren) gebracht werden (was mitunter ein größerer Umbau sein kann).
Nachdem jetzt das Gesetz in der Hinsicht abgeändert wurde, dass jetzt "Stand der Technik" drinnen steht, vereinfacht das das Wiederaufstellen der gebrauchten Anlage. In wie weit dieser Passus geht, müsste meiner Meinung nach dann von Anlage zu Anlage entschieden werden.

@ Spezialisten: sind meine Gedankengänge soweit korrekt?

MFG Dachstein
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von seilbahner »

Seit 2005 müssen alle Bahnen in Österreich und Deutschland CEN Konform und Zertifiziert sein.
Ob die Bahnen gebraucht sind oder neu, das ist dann egal.
Und so viele EXPO Bahnen wurden nach 2005 meines wissens nicht gebaut.
Und die die gebaut wurde, war CEN Konform.

Unsere Bahn ist gerade noch so durchgegangen, da wir sie 2004 gebaut haben.

Aber unsere Steuerung, die Hydraulik und einzelne Teile wurden CEN Certifiziert.
mckini
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von mckini »

Dann seht mal im Bundesgestzblatt Nr :55 2009 nach !! ( Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn nach )
Die Cee Konformitätspüfung ist gefallen !!
seilbahner
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von seilbahner »

OK, das ist auch gut so.

Ich habe einfach nur den bisherigen Sachverhalt erwähnt.

Olli
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Re: Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn kommt !!

Beitrag von Olli »

mckini hat geschrieben:Dann seht mal im Bundesgestzblatt Nr :55 2009 nach !! ( Verordnung zum Wiederaufstellen einer Seilbahn nach )
Die Cee Konformitätspüfung ist gefallen !!

wer es noch nicht gefunden hat, hier der Link

http://ris1.bka.gv.at/Appl/findbgbl.asp ... 0_2_512732

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