Interessante Urteile zu Pistenunfällen
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Interessante Urteile zu Pistenunfällen
http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 22619.html
Schon mal interessant, dass ich als Snowboarder nicht generell schuld bin, wenn einer von hinten in mich reinrast.
Einen weiteren interessanten Artikel bzgl. Auslegung der Pistenregeln kann ich leider Aufgrund der Medienregeln nicht posten.
Wichtigster Punkt: Extrem ausgefahrene Carves auch quer zum Hang gelten nicht als Pistenquerung, sofern sich eine regelmässige Fahrweise ableiten lässt. Dann gilt hier wieder die Regel, dass man zum Vorherfahrenden genügend Sicherheitsabstand halten muss, auch wenn dieser unvorhergesehene Manöver ausführen sollte(Verschneiden der Ski, Notbremsung Snowboard+ daraus resultierender Querfahrt).
Trotzdem behaupte ich, dass der Schnellere, der von oben kommt zu 50% denkt, dass er im Recht ist und auch dementsprechend Rücksichtslos fährt.
Schon mal interessant, dass ich als Snowboarder nicht generell schuld bin, wenn einer von hinten in mich reinrast.
Einen weiteren interessanten Artikel bzgl. Auslegung der Pistenregeln kann ich leider Aufgrund der Medienregeln nicht posten.
Wichtigster Punkt: Extrem ausgefahrene Carves auch quer zum Hang gelten nicht als Pistenquerung, sofern sich eine regelmässige Fahrweise ableiten lässt. Dann gilt hier wieder die Regel, dass man zum Vorherfahrenden genügend Sicherheitsabstand halten muss, auch wenn dieser unvorhergesehene Manöver ausführen sollte(Verschneiden der Ski, Notbremsung Snowboard+ daraus resultierender Querfahrt).
Trotzdem behaupte ich, dass der Schnellere, der von oben kommt zu 50% denkt, dass er im Recht ist und auch dementsprechend Rücksichtslos fährt.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Das Problem taucht bei mir immer nur dann auf, wenn der Querfahrer die gesamte Pistenbreite bis auf den letzten Meter ausnutzt, also die gesamte Piste komplett für sich ganz allein beansprucht. Das nervt halt total, weil man dem Querfahrer ausgeliefert ist. Ich halte dann meist an um nicht ungeordnet hinterher rutschen zu müssen.Af hat geschrieben:http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 22619.html
Trotzdem behaupte ich, dass der Schnellere, der von oben kommt zu 50% denkt, dass er im Recht ist und auch dementsprechend Rücksichtslos fährt.
Sobald ein 2-3m breiter Korridor am Pistenrand frei bleibt, gibt es keinerlei Konfliktpotential mehr, da man dann ja problemlos überholen kann, wenn man möchte. dann stört es mich auch nicht.
Daher tauchen diese Situationen bei mir kaum auf. Sie haben sich grundsätzlich aber natürlich seit der beidseitigen Markierung der Pisten, der zunehmenden Präparation etc. natürlich massiv verschärft. Da ich frequentierte Autobahnpisten aber ohnehin meist meide, kommt es wie gesagt so gut wie nie vor. Gleiches gilt für sonstige Zusammenstöße, das sogenannte "ummähen" etc..
In einem Punkt muss ich allerdings widersprechen. Der Überholende ist zu 90% nicht schneller, sondern langsamer, kommt aber dennoch schneller Richtung Tal voran, da er einen wesentlich kürzeren weg fährt.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
@ Belegung in Pistenbreite: Ok, das sollte natürlich die Ausnahme sein und meist sind das ja Anfänger die entsprechend Langsam fahren. Da musst halt mit viel Rücksicht den Punkte abwarten, dass du vorbei kommst... sollte eigentlich logisch sein, aber ein grosser Teil der Pistenbenutzer denkt halt nicht so und Rast einfach durch.
@ Pistenautobahnen: Die Unfälle beobachte ich auch auf den ach so natürlichen Pisten. Auf den Autobahnen sieht man meist weit vorraus, dass vorne jemand unbedarftes fährt. Auf den mit Kuppen und Kanten enthaltenen Pisten rasen gerade Einheimische gerne ohne Hirn nach unten. Und hinter den nächsten Buckeln liegen halt meist entweder Kinder oder Anfänger, oder ein Snowboarder. Ganz übel wars für mich, dass sich hinter so einer Kuppe mal ein gesamter Skikurs "versteckt hat". Warum der Skilehrer unbedingt von oben uneinsichtig mit seinem Kurs hinter der Kante stehen musste versteh ich auch ned. Jetzt war ich als Snowboarder langsam, ein möchtegern Rennfahrer wäre mitten durch die Gruppe durchgesprungen....Und was schlecht präparierte Pisten mit Anfängern anstellen möcht ich mir lieber ned vorstellen.
Aber in einem Punkt hast du Recht: Vermeidet man überfüllte Pistenautobahnen zur Hauptzeit, so kann man das Gefahrenpotential erheblich verringern. Aber da eine Grosse Masse sich auch diesen Samstag sicherlich wieder ins Zillertal stauen wird, nur um sich am nachfolgenden Tag auf überfüllten Pisten über den Haufen zu fahren, spricht sich der Punkt wohl nicht wirklich rum.
Ich werd Samstag gemütlich in nem kleinen Skigebiet den An-/Abreisetag nutzen und über die Dauerstauer nur müde lächeln.
@ Der Überholende ist langsamer: Also bitte....kleinlicher gehts auch ned....
@ Pistenautobahnen: Die Unfälle beobachte ich auch auf den ach so natürlichen Pisten. Auf den Autobahnen sieht man meist weit vorraus, dass vorne jemand unbedarftes fährt. Auf den mit Kuppen und Kanten enthaltenen Pisten rasen gerade Einheimische gerne ohne Hirn nach unten. Und hinter den nächsten Buckeln liegen halt meist entweder Kinder oder Anfänger, oder ein Snowboarder. Ganz übel wars für mich, dass sich hinter so einer Kuppe mal ein gesamter Skikurs "versteckt hat". Warum der Skilehrer unbedingt von oben uneinsichtig mit seinem Kurs hinter der Kante stehen musste versteh ich auch ned. Jetzt war ich als Snowboarder langsam, ein möchtegern Rennfahrer wäre mitten durch die Gruppe durchgesprungen....Und was schlecht präparierte Pisten mit Anfängern anstellen möcht ich mir lieber ned vorstellen.
Aber in einem Punkt hast du Recht: Vermeidet man überfüllte Pistenautobahnen zur Hauptzeit, so kann man das Gefahrenpotential erheblich verringern. Aber da eine Grosse Masse sich auch diesen Samstag sicherlich wieder ins Zillertal stauen wird, nur um sich am nachfolgenden Tag auf überfüllten Pisten über den Haufen zu fahren, spricht sich der Punkt wohl nicht wirklich rum.
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@ Der Überholende ist langsamer: Also bitte....kleinlicher gehts auch ned....
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Ich finde es positiv dass die Gerichte bei diesen Urteile die Fis-Regeln konsequent 1 zu 1 angewandt haben.
Viele Leute haben offensichtlich keine Ahnung von den Fis-Regeln und meinen wohl es gelte das Faustrecht.
Ich habe auch schon auf ein Überholmanöver verzichtet, weil ich damit gerechnet habe dass dieser Anfänger irgendwann mal ausschert. Jedoch hinter mir kam dann halt so ein möchtegern Rennfahrer, der das Überholmanöver riskierte und prompt kam es fast zu einer Kollision...
Unbestritten.Trotzdem behaupte ich, dass der Schnellere, der von oben kommt zu 50% denkt, dass er im Recht ist und auch dementsprechend Rücksichtslos fährt.
Viele Leute haben offensichtlich keine Ahnung von den Fis-Regeln und meinen wohl es gelte das Faustrecht.
Ich habe auch schon auf ein Überholmanöver verzichtet, weil ich damit gerechnet habe dass dieser Anfänger irgendwann mal ausschert. Jedoch hinter mir kam dann halt so ein möchtegern Rennfahrer, der das Überholmanöver riskierte und prompt kam es fast zu einer Kollision...
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Rechtsprechung und FIS fand ich soweit ich Urteile gelesen habe auch gerne mal recht bizarr. Die FIS-Regeln selber sind aber auch nicht mehr zeitgemäß aus meiner Sicht, denn sie gehen von einer Pistensituation aus, die es seit Jahren nicht mehr gibt. Diese bestand ua darin, dass sich Fahrkönnen und Schwierigkeitsgrad der Pisten in etwa entsprachen (also zumindest mehr als heute), das Verkehrsaufkommen geringer war, es daher weniger Geschwindigkeitsunterschiede gab etc.
Aus dieser Zeit stammt die Regel, dass der von oben kommende allein Verantwortlich war und damals hat das auch Sinn gemacht. Bei dem Gewusel heute wäre es richtiger aus meiner Sicht, wenn BEIDE Fahrer Acht geben würden. Ich zB schaue immer (Schulterblick) nach oben, wenn ich einen unerwarteten Schwung mache und lang über die ganze Breite der Piste ausschwinge. Woher soll der von oben kommende denn auch wissen, dass ich nach lauter Kurzschwüngen plötzlich abschwinge und abbremse und dabei die halb Pistenbreite benutze?! Klar könnte man sagen: damit müsste er immer rechnen und von vornherein den entsprechenden Abstand halten. Auf einer halbwegs leeren Piste mag das auch gehen, aber bei den mittlerweile normalen Mengen an Schifahren kann man von allen gar nicht so viel Abstand halten, dass man alle wie auch immer gearteten absurden Skimanöver und Fahrfehler aller voraussehen kann - egal wie langsam man fährt (dafür sind die Geschwindigkeitsunterschiede zu groß).
Die alte FIS-Regel auf heutige Verhältnisse angewandt, ist für mich im Prinzip so, als würde man auf der Autobahn sagen: wenn einer spontan ohne vorhersehbaren Grund und ohne zu blinken links rüberzieht und es infolgedessen zu einer Kollision mit einem dort von hinten nahenden Fahrzeug kommt, ist stets der andere Schuld, denn er hätte ja damit rechnen können, dass der erste ohne Grund plötzlich rüber zieht. Stattdessen sind im Straßenverkehr BEIDE in der Verantwortung (der hintere soll vorausschauend fahren, der vordere beim Spurwechsel schauen, ob die Spur frei ist). Diesen Mittelweg halte ich für sinnvoller als das jeweilige Extrem.
Aus dieser Zeit stammt die Regel, dass der von oben kommende allein Verantwortlich war und damals hat das auch Sinn gemacht. Bei dem Gewusel heute wäre es richtiger aus meiner Sicht, wenn BEIDE Fahrer Acht geben würden. Ich zB schaue immer (Schulterblick) nach oben, wenn ich einen unerwarteten Schwung mache und lang über die ganze Breite der Piste ausschwinge. Woher soll der von oben kommende denn auch wissen, dass ich nach lauter Kurzschwüngen plötzlich abschwinge und abbremse und dabei die halb Pistenbreite benutze?! Klar könnte man sagen: damit müsste er immer rechnen und von vornherein den entsprechenden Abstand halten. Auf einer halbwegs leeren Piste mag das auch gehen, aber bei den mittlerweile normalen Mengen an Schifahren kann man von allen gar nicht so viel Abstand halten, dass man alle wie auch immer gearteten absurden Skimanöver und Fahrfehler aller voraussehen kann - egal wie langsam man fährt (dafür sind die Geschwindigkeitsunterschiede zu groß).
Die alte FIS-Regel auf heutige Verhältnisse angewandt, ist für mich im Prinzip so, als würde man auf der Autobahn sagen: wenn einer spontan ohne vorhersehbaren Grund und ohne zu blinken links rüberzieht und es infolgedessen zu einer Kollision mit einem dort von hinten nahenden Fahrzeug kommt, ist stets der andere Schuld, denn er hätte ja damit rechnen können, dass der erste ohne Grund plötzlich rüber zieht. Stattdessen sind im Straßenverkehr BEIDE in der Verantwortung (der hintere soll vorausschauend fahren, der vordere beim Spurwechsel schauen, ob die Spur frei ist). Diesen Mittelweg halte ich für sinnvoller als das jeweilige Extrem.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Erschwerend kommt hier noch dazu, dass im Gegensatz zum Strassenverkehr, wo doch die meisten Autofahrer einen durch 3 Spiegel (von denen die aeusseren bei vielen Autos ziemlich gross sind) unterstuetzten Blick nach hinten werfen koennen, viele Skifahrer beim Rueck- und Seitwaertsschauen ein massiv eingeschraenktes Blickfeld haben. http://www.alpinforum.com/forum/viewtop ... =Blickfeldtrincerone hat geschrieben:Die alte FIS-Regel auf heutige Verhältnisse angewandt, ist für mich im Prinzip so, als würde man auf der Autobahn sagen: wenn einer spontan ohne vorhersehbaren Grund und ohne zu blinken links rüberzieht und es infolgedessen zu einer Kollision mit einem dort von hinten nahenden Fahrzeug kommt, ist stets der andere Schuld, denn er hätte ja damit rechnen können, dass der erste ohne Grund plötzlich rüber zieht. Stattdessen sind im Straßenverkehr BEIDE in der Verantwortung (der hintere soll vorausschauend fahren, der vordere beim Spurwechsel schauen, ob die Spur frei ist). Diesen Mittelweg halte ich für sinnvoller als das jeweilige Extrem.
Ob es wohl im Strassenverkehr bei der Ursachenforschung nach einem Unfall der obengenannten Art unberuecksichtigt bliebe, wenn der ausscherende Unfallbeteiligte alle Rueckspiegel seines Fahrzeugs mit schwarzen Klebestreifen zugeklebt oder die Spiegel abmontiert haette? Beim Skifahren wird aber so getan, als spielte eine solche Einschraenkung, wie sie durch viele Skibrillen verursacht wird, ueberhaupt keine Rolle.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
@Vergleich mit der Autobahn
Nur blöd dass ich auf den Skipisten noch keine Bodenmarkierung gesehen habe. Und Rechtsfahrgebot und Rechtsüberholverbot sind auch Fremdwörter.
Nur blöd dass ich auf den Skipisten noch keine Bodenmarkierung gesehen habe. Und Rechtsfahrgebot und Rechtsüberholverbot sind auch Fremdwörter.
Auch im Strassenverkehr gilt dieser Grundsatz nur sehr beschränkt. Überfährt man einen Fussgänger oder Radfahrer, der sich rechtswidrig verhalten hat, muss auch der Automobilist seine Unschuld beweisen. Und sind da nicht zufälligerweise ein paar Zeugen anwesend, wird dies extrem schwierig !Bei dem Gewusel heute wäre es richtiger aus meiner Sicht, wenn BEIDE Fahrer Acht geben würden.
Andererseits liegt es auch an unserem Interessen dass die FIS-Regeln möglichst einfach gehalten sind. Kaum vorstellbar was es sonst für ein Hick-Hack geben würde, wenn die Juristen untersuchen müssen wie gross der Anteil an der Schuld von jedem Skifahrer ist. In solchen Situationen werden dann gerne die Opfer zum Täter gemacht !Diesen Mittelweg halte ich für sinnvoller als das jeweilige Extrem.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Und die brauchst, um zu schauen und zu kapieren, dass dir jemand gerade vor die Schi fährt?@Vergleich mit der Autobahn
Nur blöd dass ich auf den Skipisten noch keine Bodenmarkierung gesehen habe. Und Rechtsfahrgebot und Rechtsüberholverbot sind auch Fremdwörter.
Das ist mal zumindest für Deutschland (und vermutlich auch Österreich, in CH weiß ich es nicht ganz genau), so simpel nicht. Richtigerweise gibt es eine verschuldensabhängige und eine verschuldenunabhängige (Gefährdungshaftung). Letztere trägt jeder Betreiber, der Vorteile aus einer gefährlichen Anlage oä zieht, soweit die gesetzlich geregelt ist, etwa Halter und Fahrer von Kfz nach § 7 StVG. Diese werden im Rahmen der Schuldverteilung nach § 254 BGB natürlich berücksichtigt, was ja auch sinnvoll ist.Auch im Strassenverkehr gilt dieser Grundsatz nur sehr beschränkt. Überfährt man einen Fussgänger oder Radfahrer, der sich rechtswidrig verhalten hat, muss auch der Automobilist seine Unschuld beweisen. Und sind da nicht zufälligerweise ein paar Zeugen anwesend, wird dies extrem schwierig !
Das Beispiel ist in diesem Kontext aber leider verfehlt, weil es eben gerade um Gefährdungshaftung geht und die rührt aus der unterschiedlichen Stellung, der Verkehrsteilnehmer her (einer hat ein, "potentiell gefährliches" Auto, der andere nur ein Fahrrad). Auf Schigebiete übertragen würde das Bsp greifen, wenn dem Schifahrer ein 8er Sessel auf den Kopf fällt oder sowas. Solange es nur um zwei Schifahrer geht, spricht überhaupt nichts dagegen, das Risiko gleich zu verteilen - und das ist bei zwei Kraftfahrern ja richtigerweise auch so.
Das stimmt meines Erachtens so nicht, denn gerade schlichte, aber wenig aussagekräftige Regeln für zu extremen Auslegungsmöglichkeiten auf Seiten des Richters, das heißt, es ist nicht vorhersehbar, wie die Regel angewandt wird, ob es bei nächsten mal nicht anders entschieden wird, welche Zusatzregeln das Gericht einführen wird, etc etc. Ansonsten findet das, was Du dort ausmalst, ja genauso schon statt: denn wann ist eine Querung eine Querung etc etc. Praxisnähere Regeln, die nicht unbedingt komplizierter sein müssen, wären da schon angebracht.Andererseits liegt es auch an unserem Interessen dass die FIS-Regeln möglichst einfach gehalten sind. Kaum vorstellbar was es sonst für ein Hick-Hack geben würde, wenn die Juristen untersuchen müssen wie gross der Anteil an der Schuld von jedem Skifahrer ist. In solchen Situationen werden dann gerne die Opfer zum Täter gemacht !
Letztlich ist die Regel der gegenseitigen Rücksichtnahme ja auch schon in den FIS-Regeln verankert, leider wird sie noch zu einseitig angewandt. Denn genausowenig, wie es sich gehört, auf eine blauen Pisten zwischen den Anfängern durchzuheizen, genausowenig ist es rücksichtsvoll, wenn ein Rudel Anfänger eine steile Piste blockiert und da rumkrepelt, so dass niemand mehr vernünftig fahren kann, weil alle kreuz und quer rutschen und nichts mehr kontrollieren können.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Einmal laut "Achtung" nach vorne brüllen und vorbei zischen...Das Problem taucht bei mir immer nur dann auf, wenn der Querfahrer die gesamte Pistenbreite bis auf den letzten Meter ausnutzt, also die gesamte Piste komplett für sich ganz allein beansprucht. Das nervt halt total, weil man dem Querfahrer ausgeliefert ist. Ich halte dann meist an um nicht ungeordnet hinterher rutschen zu müssen.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Trincerone hat einerseits vielleicht recht. Die FIS-Regeln sind aus einer Zeit die mit der heutigen nicht zu vergleichen ist. Was den Inhalt selber angeht waren die FIS-Regeln damals wahrscheinlich aber auch ihrer Zeit voraus. Deshalb passen sie auch heute noch.
Nur das Beispiel mit dem Kurzschwinger: Klar soll man nicht wenn man weis dasses andere Leute um einen rum hat plötzlich den Fahrstiel drastisch ändern und von einem Schwung zum anderen den 3-fachen Platz brauchen. Der hintere kann aber auch nicht davon ausgehen dass dem vorderen kein Fahrfehler passiert durch den dieser plötzlich erheblich mehr Platz braucht.
Da aber nun mal der vordere keine Augen am A.... hat muss halt der hinterte schauen.
Wenn einer von der Seite los fährt muss er halt nach oben schauen ob da wer kommt. Der obere kann jaschliesslich nicht wissen wie lange der andere am Pistenrand noch das Panorama geniesen will.
Ist doch eigentlich alles recht klar, solange nicht einer Glaubt sein Anwalt sei der bessere und haue ihn überall raus.
Nur das Beispiel mit dem Kurzschwinger: Klar soll man nicht wenn man weis dasses andere Leute um einen rum hat plötzlich den Fahrstiel drastisch ändern und von einem Schwung zum anderen den 3-fachen Platz brauchen. Der hintere kann aber auch nicht davon ausgehen dass dem vorderen kein Fahrfehler passiert durch den dieser plötzlich erheblich mehr Platz braucht.
Da aber nun mal der vordere keine Augen am A.... hat muss halt der hinterte schauen.
Wenn einer von der Seite los fährt muss er halt nach oben schauen ob da wer kommt. Der obere kann jaschliesslich nicht wissen wie lange der andere am Pistenrand noch das Panorama geniesen will.
Ist doch eigentlich alles recht klar, solange nicht einer Glaubt sein Anwalt sei der bessere und haue ihn überall raus.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Heikles Thema
Ich bin der Meinung, dass die FIS-Regeln im Großen und Ganzen schon noch passen; das wichtigste ist wie im Straßenverkehr "gegenseitige Rücksicht..."
Aber, die Anzahl der Leute, die die einfachsten Regeln nicht beachten, wird immer größer:
Da stehen die Leute quer über die Piste verteilt, meist an einer Kuppe, häufig in mehreren Gruppen, und fahren dann irgendwann plötzlich los, ohne nach hinten zu schauen.
Da fahren ganze Skikurse quer über die Piste, Skilehrer voran, bis zum Rand, so dass du als schnellerer Fahrer keine Möglichkeit hast, vorbei zu kommen.
Da machen die Leute Pause am besten in der engsten Stelle eines Ziehwegs.
Usw.
Na ja, damit muss man eben leben.
Problematisch wirds aus meiner Erfahrung nur dann, wenn sich auf einer an sich sehr freien Piste links und rechts ein Anfänger befindet. Ist mir schon mehrfach passiert, dass genau dann wenn ich recht schnell in der Mitte durchfahren will, beide plötzlich die Piste queren und mich "in die Zange nehmen". Da man nie wissen kann, ob einer der Anfänger, oder beide plötzlich doch wieder die Richtung ändern, weiß man nicht, ob man jetzt links vorbei, rechts vorbei, oder mitten durch fahren soll. Da bleibt nur: Vollbremsung, wenns noch geht, oder "Augen zu und durch". Und da bin ich der Meinung, für diesen Fall haben die FIS-Regeln eine Schwachstelle. Hier würde ich auch mal vom Anfänger etwas mehr Rücksicht auf die schnelleren Fahrer fordern. Ich betone: Auf einer sehr freien Piste sollte man doch auch mal schnell fahren dürfen, ohne von einzelnen Anfängern daran gehindert zu werden, die nach den FIS-Regeln im Recht sind.
Ich bin der Meinung, dass die FIS-Regeln im Großen und Ganzen schon noch passen; das wichtigste ist wie im Straßenverkehr "gegenseitige Rücksicht..."
Aber, die Anzahl der Leute, die die einfachsten Regeln nicht beachten, wird immer größer:
Da stehen die Leute quer über die Piste verteilt, meist an einer Kuppe, häufig in mehreren Gruppen, und fahren dann irgendwann plötzlich los, ohne nach hinten zu schauen.
Da fahren ganze Skikurse quer über die Piste, Skilehrer voran, bis zum Rand, so dass du als schnellerer Fahrer keine Möglichkeit hast, vorbei zu kommen.
Da machen die Leute Pause am besten in der engsten Stelle eines Ziehwegs.
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Problematisch wirds aus meiner Erfahrung nur dann, wenn sich auf einer an sich sehr freien Piste links und rechts ein Anfänger befindet. Ist mir schon mehrfach passiert, dass genau dann wenn ich recht schnell in der Mitte durchfahren will, beide plötzlich die Piste queren und mich "in die Zange nehmen". Da man nie wissen kann, ob einer der Anfänger, oder beide plötzlich doch wieder die Richtung ändern, weiß man nicht, ob man jetzt links vorbei, rechts vorbei, oder mitten durch fahren soll. Da bleibt nur: Vollbremsung, wenns noch geht, oder "Augen zu und durch". Und da bin ich der Meinung, für diesen Fall haben die FIS-Regeln eine Schwachstelle. Hier würde ich auch mal vom Anfänger etwas mehr Rücksicht auf die schnelleren Fahrer fordern. Ich betone: Auf einer sehr freien Piste sollte man doch auch mal schnell fahren dürfen, ohne von einzelnen Anfängern daran gehindert zu werden, die nach den FIS-Regeln im Recht sind.
Saison 25/26: 8x Hintertux, 1x Hochzillertal, 1x Zillertal3000, 1x Zillertalarena
Saison 24/25: 6x Hintertux, 3x SFL, 1x Berwang-Bichlbach, 1x Wilder Kaiser, 1x Alpbach-Wildschönau, 1x Lermoos, 6x Zillertalarena, 6x Alpe d'Huez, 1x Hochzeiger, 2x Ischgl
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Saison 22/23: 2x Pitztaler, 7x Hochzeiger, 5x Ischgl, 1x Axamer Lizum, 6x Wilder Kaiser, 6x Paradiski, 3x SFL, 3x Hintertux
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Saison 20/21: 6x 4Vallées
Saison 24/25: 6x Hintertux, 3x SFL, 1x Berwang-Bichlbach, 1x Wilder Kaiser, 1x Alpbach-Wildschönau, 1x Lermoos, 6x Zillertalarena, 6x Alpe d'Huez, 1x Hochzeiger, 2x Ischgl
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Hallo, ich bin neu im Forum und möchte aufgrund eines Vorfalles in der vergangenen Saison dieses Thema nach fast 3 Jahren (?) noch einmal aufnehmen:3303 hat geschrieben: Zitat Af: "Trotzdem behaupte ich, dass der Schnellere, der von oben kommt zu 50% denkt, dass er im Recht ist und auch dementsprechend Rücksichtslos fährt"
Das Problem taucht bei mir immer nur dann auf, wenn der Querfahrer die gesamte Pistenbreite bis auf den letzten Meter ausnutzt, also die gesamte Piste komplett für sich ganz allein beansprucht. Das nervt halt total, weil man dem Querfahrer ausgeliefert ist. Ich halte dann meist an um nicht ungeordnet hinterher rutschen zu müssen.
Sobald ein 2-3 m breiter Korridor am Pistenrand frei bleibt, gibt es keinerlei Konfliktpotential mehr, da man dann ja problemlos überholen kann, wenn man möchte.
Eine Fast-Kollosion in der Mitte einer relativ leeren Piste in Südtirol wurde vom Vorausfahrenden zufällig mit einer Helmkamera aufgenommen.
Das 1 1/2 Minuten Video kann bei Youtube aufgerufen werden. Schaut es Euch an und schreibt bitte Euren Kommentar!
Weitere Einzelheiten noch hier. Am Vortag hatte es in Südtirol in einer möglicherweise ähnlichen Situation einen tödlichen Unfall gegeben.
Der wesentlich schnellere von oben kommende Skifahrer erklärte zur Rede gestellt, er kenne als Skilehrer und Bergführer die FIS-Regeln und halte sich daran.
Er berief sich auf eine "Pflicht des Querenden" nach oben zu schauen. Eine entsprechende Formulierung soll es in den FIS-Regeln vor 2001 gegeben haben?
Ähnliches scheint noch in manchen Köpfen zu stecken (siehe Zitat oben von 2010). Deshalb dieser Beitrag - vielleicht zur Klärung.
Abgesehen davon, dass im vorliegenden Fall von einer „Querung“ keine Rede sein kann:
„Nach der FIS-Regel Nr. 3 hat der vorausfahrende Skifahrer uneingeschränkt Vorrang, wohingegen der hinterherfahrende Skifahrer ausreichenden Abstand einhalten muss. Der von oben kommende Skifahrer muss in vorausschauender Weise mit allen Fahrbewegungen des unten Fahrenden rechnen (weite Schwünge, Schrägfahrten, Bögen mit großem Radius sowie jederzeitigen Richtungswechsel). Insbesondere darf der von oben Kommende nicht darauf vertrauen, dass der unten Fahrende seine kontrollierte Fahrweise in einem bestimmten Bereich beibehält. Demgegenüber muss der unten Fahrende nicht nach oben schauen, sondern hat „nur“ die Pflicht zur Beachtung der in seinem Gesichtsfeld liegenden Vorgänge.“
(Zitat: aus wikipedia, OLG Bbg, BeckRS 2008, 07466)
Aktuelle Texte der FIS-Regeln:
3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Die geltende FIS-Regel 5 von 2001 enthält eine frühere (?) Regelung zur Querfahrt mit Beobachtungspflicht des Querenden nicht mehr. Regel 5 gilt nur für das Einfahren oder Anfahren. Regel 5 gilt nicht, wenn sich ein (langsamer) Skifahrer oder eine Gruppe bei großen Bögen in Schrägfahrt bewegen. Skilehrer mit Kindergruppen fahren gelegentlich so - und selbstverständlich haben von hinten kommende Skifahrer dies zu beachten. Solche Gruppe sollte lediglich am Pistenrand ausreichend Platz zum Vorbeifahren lassen.
In Italien (12 Regeln mit Gesetzeskraft) gibt es eine Regel dazu.
Kennt jemand neuere Auslegungen, Kommentare, Urteile ?
Gruß
Ski H B
- schifreak
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Ja da kann ma nur sagen, ging grad nochmal guat -- das Überholmanöver war scho sehr knapp, es heißt doch ausreichend Platz lassen für den vorrausfahrenden Schifahrer mit all seinen Bewegungen ; - Schiführerschein nicht bestanden , Note 6 ;
Was anderes, was als letztes vorkommt ( im Bericht mit den Schikurslern ) das hatt ich neulich auch, Schikursgruppe fährt quer über die komplette Piste , über den Pistenrand hinaus, weil da ein ganz klitzekleines Wegerl in den Wald reinführte -- es heißt hier aber, solche Gruppen sollen am Pistenrand Platz zum überholen lassen ... i würd sagen, die hat da auch net nachgedacht, was die anderen Schifahrer machn solln -- ;
was anderes, da hätt ich neulich fast jemand zsammgfahrn, es gibt doch an den Pistenrändern oft so kleine Hügel, -- da schießen oft welche einfach im Schuß auf die Hauptpiste , -- da kann ma aber net sagen, der vorrausfahrende -- der war eigentlich gar net da, -- des is ungefähr so, wie wenn ma von einer Hauseinfahrt mit voller Geschwindigkeit in eine Hauptstrasse reinfährt, also wenns da kracht, dann is aba was geboten ;
Was anderes, was als letztes vorkommt ( im Bericht mit den Schikurslern ) das hatt ich neulich auch, Schikursgruppe fährt quer über die komplette Piste , über den Pistenrand hinaus, weil da ein ganz klitzekleines Wegerl in den Wald reinführte -- es heißt hier aber, solche Gruppen sollen am Pistenrand Platz zum überholen lassen ... i würd sagen, die hat da auch net nachgedacht, was die anderen Schifahrer machn solln -- ;
was anderes, da hätt ich neulich fast jemand zsammgfahrn, es gibt doch an den Pistenrändern oft so kleine Hügel, -- da schießen oft welche einfach im Schuß auf die Hauptpiste , -- da kann ma aber net sagen, der vorrausfahrende -- der war eigentlich gar net da, -- des is ungefähr so, wie wenn ma von einer Hauseinfahrt mit voller Geschwindigkeit in eine Hauptstrasse reinfährt, also wenns da kracht, dann is aba was geboten ;
Fabi,alpiner Schifreak
TSC 2012-13, Stand 20.01.2013 - 17 Sektionen Bike, 20 Schitage in Tirol ; Zillertal, Stubaital, Ötztal, Kitzbühel,Schiwelt , Schijuwel Alpbach ;
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- Theo
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Die Situation ist klar. Der Kamerafahrer hat absolut nichts falsch gemacht und der schwarze ist gefahren wie die gedopte Wildsau.
Das einzige wo ich dem Vorausfahrenden nicht recht gebe ist, wenn er urplötzlich von einem Schwung zum anderen mitten auf der Piste einen Stop reissen um auf jemanden zu warten oder was auch immer.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Denke solche Fälle sind theoretisch mit der Regel 5 (Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren) abgedeckt. Eventuell käme dann auch noch die Regel 4 (Überholen) zur Anwendung.was anderes, da hätt ich neulich fast jemand zsammgfahrn, es gibt doch an den Pistenrändern oft so kleine Hügel, -- da schießen oft welche einfach im Schuß auf die Hauptpiste , -- da kann ma aber net sagen, der vorrausfahrende -- der war eigentlich gar net da, -- des is ungefähr so, wie wenn ma von einer Hauseinfahrt mit voller Geschwindigkeit in eine Hauptstrasse reinfährt, also wenns da kracht, dann is aba was geboten ;
Aber im Falle eines Unfalls ist es ein kleiner Trost, dass man im Recht ist...
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Die FIS-Regel 4 ist da aber unmissverständlich:Theo hat geschrieben:Das einzige wo ich dem Vorausfahrenden nicht recht gebe ist, wenn er urplötzlich von einem Schwung zum anderen mitten auf der Piste einen Stop reissen um auf jemanden zu warten oder was auch immer.
Soll der Vorausfahrende denn, um dem Herrn Theo zu gefallen, nach seiner Schwungserie extra ein Stück geradeaus fahren, um dann erst anzuhalten? Aber nein, das wäre ja eine mindestens genauso überraschende Bewegung wie das Anhalten, das ist dem Theo auch wieder nicht recht ...Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Merke: weil man auf der Skipiste genug Platz hat und nicht an Fahrspuren gebunden ist, hat jeder das Recht, anders als im Straßenverkehr unvermittelt anzuhalten - enge und unübersichtliche Stellen ausgenommen.
Aber das hat H.B. ja nicht einmal gemacht, die schwarze Wildsau ist ihm fast in die Fahrlinie gedonnert. Ganz übel, dass es ausgerechnet ein Skilehrer war ...
Klarer Fall für FIS-Regel 5: die Hügel oder Wellenbahnen sind neben der Piste - zwar oft nur einen Meter, aber eindeutig neben der präparierten Piste. Wer da von außen reinspickt und einen auf der Piste rammt, der hat Schuld.schifreak hat geschrieben: es gibt doch an den Pistenrändern oft so kleine Hügel, -- da schießen oft welche einfach im Schuß auf die Hauptpiste
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Das stimmt, besser ist es nämlich, auch selbst alles dafür zu tun, solche Unfälle zu vermeiden. Auch ich meine, dass der Überholer die Alleinschuld hat, aber mit solchen Deppen muss man immer rechnen. Vor diesem Hintergrund wäre ich im eigenen Interesse nicht diese Linie gefahren. Es macht nämlich den Eindruck, als wollte der Fahrer mit Kamera die linke Piste nehmen, dann hat er sich blöd eingeordnet. Wenn er rechts - wie er dann gefahren ist - fahren wollte, ist die Linie erst recht nicht nachvollziehbar. Unabhängig von der Schuldfrage wie gesagt. Aber was habe ich davon, dass der andere Schuld ist, wenn die Knochen kaputt sind.TPD hat geschrieben:Denke solche Fälle sind theoretisch mit der Regel 5 (Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren) abgedeckt. Eventuell käme dann auch noch die Regel 4 (Überholen) zur Anwendung.
Aber im Falle eines Unfalls ist es ein kleiner Trost, dass man im Recht ist...
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!
Sie lesen eine amtlich entschärfte Signatur. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieses Zitats keinesfalls ein Affront gegenüber Personen sein soll, welche sich nicht auf Skiern bewegen.
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- Theo
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Mal auf Seite 24 die Punkte 6 und 7 durchlesen
http://www.fis-ski.com/data/document/ru ... es2002.pdf
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- schifreak
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Eins zu der Rechtssache, wenn der andre Schuld hat, dann muß er für alles aufkommen, wenn er z.B. Schuld hat, daß i berunfsunfähig bin oder so , aber es is ganz klar, daß ma versucht Unfälle zu vermeiden, - des is a ganz klarer Fall, da brauch ma a gar net weiterdiskutiern ; schlimm isses wie s mir mal passiert is, n Snowboarder überholt mi auf nem engen Schiweg, dann schmeißts eam ganz kurz vor mir, und es gab für mi nur die Möglichkeit - voll reinfahrn, zum Bremsen war z wenig Platz ; da kann ma absolut nix machen, i bin dann den Abgrund runtergestürzt ( Schiweg Westendorfer Alpenrosenbahn zur Hauptabfahrt rüber, ziemlich an der Stelle wo die heutige Choralmbahn über den Weg fährt ) und da gehts ganz schön steil runter ; aber nur ne Prellung am Arm, nochmal Glück ghabt, jedenfalls blieb der andre stehn und hat sich entschuldigt, -- i konnt ihm ja net mal bös sein, war ja auch keine Absicht, nur n saublöder ungewollter Sturz ; aber eins blieb, Snowboarder vor mir auf nem Schiweg -- lieber n großer Abstand ...
Fabi,alpiner Schifreak
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Und vor allem Punkt 2, 3 und 4 !Theo hat geschrieben:Mal auf Seite 24 die Punkte 6 und 7 durchlesen
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
@ Schifreak: Siehste, wieder was gelernt.
Meine Frau hat schon gemeint, dass der Zieher eher kritisch ist, da komplett ungesichert, steiler Waldhang und ordentlich Fussvolk aufm Weg ist. (Wo laufen denn die ganzen Leute da hin? Is doch nix unterm Zieheweg??) Wäre in Westendorf fast ner Kinderskigruppe reingefahren, da der Skilehrer völlig überraschend und ohne Umschauen losfuhr und direkt quer über einen Zeihweg fahren musste. Aber bei Skilehrern bin ich eh langsam extremst vorsichtig. Für die Gelten die normalen FIS-Regeln wohl nicht.
Meine Frau hat schon gemeint, dass der Zieher eher kritisch ist, da komplett ungesichert, steiler Waldhang und ordentlich Fussvolk aufm Weg ist. (Wo laufen denn die ganzen Leute da hin? Is doch nix unterm Zieheweg??) Wäre in Westendorf fast ner Kinderskigruppe reingefahren, da der Skilehrer völlig überraschend und ohne Umschauen losfuhr und direkt quer über einen Zeihweg fahren musste. Aber bei Skilehrern bin ich eh langsam extremst vorsichtig. Für die Gelten die normalen FIS-Regeln wohl nicht.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Verdammt noch mal, ich hab doch gar nicht geschrieben dass man das nicht soll. Ich hab nur geschrieben, und so steht es auch auf der offiziellen Webseite der FIS in den Erläuterungen zu den FIS-Regeln, dass der wo vorne fährt auch nicht alles machen darf. Ich weis jetzt wirklich nicht was daran so schwer zu begreifen sein soll.
Mal eine Frage die du mir sicher beantworten kannst. Eine Gruppe mit 10 Skifahren kommt zu einer Verzwigung, um die nächste Abfahrt zu besprechen hält der Vorausfahrende am Pistenrand an. Wo halten die restlichen 9 an? Es ist die Position gefragt, dass sie ja auch am gleichen Pistenrand anhalten ist ja glaub klar. Dieses Anhalteverhalten wird übrigens so gelehrt ist die offizielle und einzige Version von allen Skiverbänden.
Ich warte.
Mal eine Frage die du mir sicher beantworten kannst. Eine Gruppe mit 10 Skifahren kommt zu einer Verzwigung, um die nächste Abfahrt zu besprechen hält der Vorausfahrende am Pistenrand an. Wo halten die restlichen 9 an? Es ist die Position gefragt, dass sie ja auch am gleichen Pistenrand anhalten ist ja glaub klar. Dieses Anhalteverhalten wird übrigens so gelehrt ist die offizielle und einzige Version von allen Skiverbänden.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Hab nicht dich gemeint Theo.
War nur ne Beobachtung meinerseits vom WE, die ich kundtun wollte. Hab dein Post (zu meiner Schande) gar nicht gesehen. Also nix für ungut.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Man fährt an die Position unterhalb dessen, der vor einem angehalten hat, damit man im Falle eines Sturzes (wegen Eisplatte z.B.) die nicht ganze Gruppe umsenst. Logisch, oder?Theo hat geschrieben:Eine Gruppe mit 10 Skifahren kommt zu einer Verzwigung, um die nächste Abfahrt zu besprechen hält der Vorausfahrende am Pistenrand an. Wo halten die restlichen 9 an?
@ Erläuterungen zu den FIS-Regeln:
- Regel 7: da geht es um das Ab- und Aufsteigen zu Fuß, nicht um das Anhalten eines Skifahreres oder Snowboarders!
- Regel 6: es gibt keine Vorschrift oder Empfehlung, wie viel Zeit sich ein Skifahrer zum Anhalten lassen muss/kann/darf. Man kann also auch abrupt anhalten. Der hintere Skifahrer muss auch stets damit rechnen, denn er weiß ja nicht, ob der Vorausfahrende ein Hindernis oder einen Stein auf der Piste entdeckt und schnell anhalten muss:
Auch das Beispiel von schifreak zeigt: man muss immer mit einem plötzlichen Anhalten (freiwillig oder unfreiwillig) des Verausfahrenden rechnen und entsprechend Abstand halten bzw. ggf. langsamer fahren
Die Erläuterungen auf die Regeln angewendet, für die sie nicht gedacht sind -> Schlussfolgerung falsch.Theo hat geschrieben:so steht es auch auf der offiziellen Webseite der FIS in den Erläuterungen zu den FIS-Regeln, dass der wo vorne fährt auch nicht alles machen darf.
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Re: Interessante Urteile zu Pistenunfällen
Warum zwingend logisch? Wenn du dann daschianti hat geschrieben:Man fährt an die Position unterhalb dessen, der vor einem angehalten hat, damit man im Falle eines Sturzes (wegen Eisplatte z.B.) die nicht ganze Gruppe umsenst. Logisch, oder?Theo hat geschrieben:Eine Gruppe mit 10 Skifahren kommt zu einer Verzwigung, um die nächste Abfahrt zu besprechen hält der Vorausfahrende am Pistenrand an. Wo halten die restlichen 9 an?
wiederum ebenso postest. Ich muss als hinterer Skifahrer immer genügend Abstand halten um jederzeit auf das Anhalten des Vorausfahrenden reagieren zu können. Somit ist es erstmal egal ob da Eisplatten oder sonst was sein könnten. Was nun sinnvoller ist, ist wieder was anderes.chianti hat geschrieben:- Regel 6: es gibt keine Vorschrift oder Empfehlung, wie viel Zeit sich ein Skifahrer zum Anhalten lassen muss/kann/darf. Man kann also auch abrupt anhalten. Der hintere Skifahrer muss auch stets damit rechnen, denn er weiß ja nicht, ob der Vorausfahrende ein Hindernis oder einen Stein auf der Piste entdeckt und schnell anhalten muss:
Auch das Beispiel von schifreak zeigt: man muss immer mit einem plötzlichen Anhalten (freiwillig oder unfreiwillig) des Verausfahrenden rechnen und entsprechend Abstand halten bzw. ggf. langsamer fahren