Seldwyla im Hoch-Ybrig CH

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Chlosterdörfler
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Seldwyla im Hoch-Ybrig CH

Beitrag von Chlosterdörfler »

Seldwyla im Hoch-Ybrig oder der umgang mit nicht mehr Zeitgemässer Information für nicht Seilbahnkunden welche mit dem Auto dort Parkieren.

Ein Gastblog von Herr Daniel Foppa im Tagesanzeiger löst recht unterhaltsamme Kommentare aus welche im Lokalblatt Einsiedler Anzeiger aus Werbetaktischen gründen nicht möglich sind.

Seit zwei Jahre sind auf den Parkplätze an den Weglosen und Lauchern im Winter für nicht Seilbahnbenutzer Parkgebühern fällig (10.- SFr.). Leider ist die Information nur vor Ort in der Form von Verbotstafeln mit Text ersichtlich aber es hat dort kein hinweis darauf wo bezahlt werden muss (siehe Foto). Auf der Hompage sowie in andern Werbemitteln ist auch kein Hinweis vorhanden. :stumm:

War im Winter ab und zu auf der Drusberghütte das unter der Woche und die Stammkunden von früher hatte ich nicht mehr gesehen es hatte auch meistens nicht so schöne Schneeverhältnisse (max 1 Meter Schneehöhe) vielleicht lags auch daran.

Der nächste Winter wird es wohl zeigen was die eigenartige Gebüherenerhebung für eine auswirkung hat vielleicht schon im Sommer.

Im Hiker.org noch diese ausage gefunden vom Herr W.Keller
Habe neulich W. Keller, Chef der Hoch Ybrig AG, interviewt. Seine Grundhaltung ist klar: Er will seine Parkplätze ausschliesslich seinen Kunden zur Verfügung stellen - und dazu gehören Tourengänger nicht. Entsprechend will er auch keine Parkplatzbewirtschaftung betreiben bzw. die 10 Franken auch nicht als Parkgebühr verstanden wissen. So ist das.
Quellen: Gast Blog im Tagesanzeiger: http://blog.tagesanzeiger.ch/outdoor/in ... och-ybrig/
Fotos zur Parktafeln: http://www.sac-albis.ch/aktuell/aktuell ... -weglosen/
Ältere meldung: http://www.suedostschweiz.ch/zeitung/kr ... arkplaetze
Seite der HY AG über die Information wo ? http://www.hoch-ybrig.ch/winter/aktivitaeten/skitouren/
Drusberghütte auch keine Infos: http://www.druesberghuette.ch/Druesberg ... Start.html
Mal wieder typische Innerschwyzer Grindene wo das eigenie Recht hä mehr zählt als der Gascht wo der Stutz bringt ih die Gägend und das au im Summer.
In Mundart geschrieben vielleicht wird es auch dort gelesen wo gehandelt wird leider ohne Hoffnung.
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TPD
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Re: Seldwyla im Hoch-Ybrig CH

Beitrag von TPD »

Verstehe das Problem nicht ;)
Was genau steht auf dem Verbotsschild ?

a) Parkplatz nur für Bahnbenützer
b) Parkplatz ist für Skitourengeher kostenpflichtig.

Da nur das Erstere (a) darauf steht, gibt es für die Bahnbetreiber doch gar keinen Grund auch noch explizit auf das Angebot für die Tourenfahrer hinzuweisen ? Wäre dann schon fast ein Widerspruch in sich.
Das "Parkticket" erscheint mir eher eine Goodwill-Aktion für ein paar wenige Insider. Aber im Grundsatz will man die Parkplätze für die Bahnkunden frei halten.
Abgesehen davon könnte sich die selektive Erhebung von Parkgebühren als Eigentor entwickeln. Da muss nur ein schlafender Hund geweckt werden und schon bald drücken Alle saftige Parkgebühren (keine Rückerstattung bei Bahnfahrt) ab.. :evil:

Aber ich verstehe nicht, dass auf der offiziellen Website sogar noch Routen für Skitouren beschrieben werden...
Der nächste Winter wird es wohl zeigen was die eigenartige Gebüherenerhebung für eine auswirkung hat vielleicht schon im Sommer.
Sollte doch kein Problem sein. Die Bahnkunden sind ja von dieser Regelung nicht betroffen.
Und der Eigentümer der Drusberghütte hat es halt verschlafen rechtzeitig einen verbindlichen Vertrag mit dem Parkplatzeigentümer zu unterzeichnen. Vielleicht kann er sich ja bereits auf das Gewohnheitsrecht berufen ?
Aber sonst ist es halt Pech, wenn man sich im Geschäftsleben nicht rechtzeitig und ausreichend absichert.
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Re: Seldwyla im Hoch-Ybrig CH

Beitrag von philippe ch »

Schon wieder ein Schweizer Seilbahnkönig der sich unbeliebt macht. Auch wenn ich sein Aerger gegenüber dem SAC verstehe, kann ich das Getue nicht verstehen. Es gibt nichts schlechteres als schlechte Presse. Wieder ein Grund mehr für mich dieses Skigebiet nicht zu besuchen.
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Re: Seldwyla im Hoch-Ybrig CH

Beitrag von Wombat »

Stopp! Wem gehört der Parkplatz? Ist er öffentlich oder gehört er der Seilbahn? Wenn er der Seilbahn gehört, kann sie die Nutzungsbestimmungen festlegen. Ich denk mal bis jetzt hat man die Tourengängern einfach geduldet. Gut möglich das in letzter Zeit immer wie mehr Seilbahnkunden gejammert haben sie fänden kleinen Parkplatz. Wenn da nämlich 50 Autos von Tourengängern herum stehen ist das nicht unerheblich.

@philippe
Bei wem unbeliebt machen? Allenfalls bei den Tourengängern.
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Re: Seldwyla im Hoch-Ybrig CH

Beitrag von TPD »

Gut möglich das in letzter Zeit immer wie mehr Seilbahnkunden gejammert haben sie fänden kleinen Parkplatz. Wenn da nämlich 50 Autos von Tourengängern herum stehen ist das nicht unerheblich.
Wichtiger Punkt.
Gut möglich dass die Anzahl Fahrten gezählt werden müssen, weil in der Raumplanungsordnung ein Kontingent existiert.
Sobald dieses Kontingent überschritten wird, kann von den Behörden eine Parkraumbewirtschaftung mit festgelegtem Mindestpreis befohlen werden. Somit ist es verständlich, dass die Bergbahnen die "Parkplatzschmarozer" vertreiben möchten, damit das Kontingent von der bezahlenden Kundschaft ausgereizt werden kann.
Und gerade in Sache Überschreitung von Fahrtenkontingenten verstehen die Umweltverbände keinen Spass ! Also wer hat sich da nun ein Eigentor geschossen ?

Es ist mir nicht bekannt, dass die Bergbahnen am Hoch Ybrig in finanziellen Schwierigkeiten stecken oder sich über mangelnde Nachfrage beklagen. Somit finde ich es übertrieben wenn da von einem selbstherrlichen Seilbahnkönig gesprochen wird, der das Unternehmen wegen schlechter Presse noch in den Ruin treibt. Vorallem die Bergbahnkunden sind ja von diesem Theater überhaupt nicht betroffen.
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Chlosterdörfler
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Re: Seldwyla im Hoch-Ybrig CH

Beitrag von Chlosterdörfler »

Kleingedrucktes gerade am Anfang aus dem Amtsblatt
Gerichtliches Verbot Auf Ersuchen der Ferien- und Sportzentrum Hoch-Ybrig AG, Waagtalstrasse 127, 8842 Unteriberg ,
Gesuchstellerin, betreffend Erlass eines gerichtlichen Verbots auf GB 275d, 276 und 277, Gemeinde Unteriberg, hat der Einzelrichter gestützt auf § 31 Abs. 2 Bst. d JV i.V.m. Art. 248 Bst. c und 258 ff. ZPO verfügt:
1. Unberechtigten ist während der Betriebszeiten der Luftseilbahn Weglosen– Seebli das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf GB 275d, 276 und 277 Yberg (Parkplatz Weglosen) verboten.
Berechtigt sind:
– Bahnbenützer,
– Jahres- oder Saisonkartenbesitzer,
– Gäste der Wendelkapelle auf den für Sie reservierten Parkplätzen.
Jede Widerhandlung wird mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
2. Die Gesuchstellerin hat auf eigene Kosten angeeigneten, gut sichtbaren Stellen Verbotstafeln anzubringen, auf welchen auf dieses Verbot und die an gedrohte Busse hingewiesen wird (Proz. ZES 2012 652).
3. Wer das Verbot nicht anerkennen will, kann gemäss § 171 Abs. 1 JV i.V.m. Art. 260 ZPO innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Bezirks gericht Schwyz (Einzelrichter) Einsprache erheben. Nebst Namen und Adresse der eins prechenden Person sind Datum und genauer Verbotsort (Grundbuchnummer, Bezeichnung der Verbotstafeln) anzugeben. Die Einsprache muss nicht weiter begründet werden und macht das Verbot für die einsprechende Person unwirksam, solange ein solches ihr gegenüber nicht auf Klage hingerichtlich bestätigt wird. Durch Unterlassung der Einsprache wird die Möglichkeit nicht verwirkt, vor Gericht im Einzelfall die Rechtmässigkeit des Verbots zu bestreiten oder ein besseres Recht feststellen zu lassen, sofern nicht schon ein verbindlicher Gerichtsentscheid zwischen den selben Parteien besteht.
Dieses Verbot ersetzt die Publikation vom 30. November 2012 im Amtsblatt Nr. 48. Schwyz, 7. Januar 2013 Bezirksgericht Schwyz Der Einzelrichter: lic. iur. Peter Linggi
Der Parkplatz zur Lauchernbahn gehört der Gemeinde Oberiberg und wurde schon ein Jahr (2011/ 12) früher durch ein Verbot belegt die Begründung dazumal Schneeschuhläufer gemäss HY AG. In der Weglosen dort wo die LSP steht gehört der Parkplatz der HY AG ausser dort wo die Gemeindestrasse Unteriberg verläuft.

So wie es mir bekannt ist wurde dem Besitzer der Drusberghütte welche auf dem Gemeindegebiet Oberiberg steht mündlich versprochen (leider nicht Schriftlich beglaubigt). Das es ein Spezialticket zum Preis von 10.-- SFr. hätte geben sollen welche ein Getränkebon a 5.-- SFr. beinhaltete der wiederum sowohl auf der Drusberghütte wie auch in der Wendelkapelle und auch im dortigen Restaurant gültig gewesen wäre.

Auf den Winter 12/13 wurde statt ein Spezialticket eine normale einfache Fahrt mit der LSP verrechnet zu 12.-- SFr. (Normaltarif) Autofahrer welche nicht Seilbahnkunden waren und verwischt wurde hatten ein roten Zettel mit Zeit und Autonummer an der Windschutzscheibe. Während der Betriebszeiten konnte sie das Ticket noch nachlösen oder ein andren berichtigen Grund angeben für das Parkieren. Zum Teil stand am schönen Wochenende morgens der Herr Keller bei der Talabfahrt Weglosen um das Ticket zu verkaufen mit mehr oder weniger erflog.

Im Winter 13/14 wurde es wieder änderst geregelt mit folgender Lösung. Autofahrer welche Ortskundig waren mussten am Vortag an der Kasse anrufen und die Autonummern angeben sofern sie vor der Betriebszeit oder nach den Betriebszeit aufbrachen. Welche warnend der Betriebszeiten aufbrachen mussten ein Keller Spezialticket lösen zu 10.-- SFr. Die andern Autofahrer wurden beobachtet und mit einer Straffanzeige bedacht welche eine Parkbusse a 40.-- SFr. plus je nach Kanton eine Schreibgebühr in einer drei stelligen Summe betragt inklusive besuch von der Polizei entweder auf dem Posten oder gar Zuhause. In der Saison kamen dann einige auf die Idee ihr Fahrzeug auf der Gemeindestrasse zu Parkieren so dass der Verkehr noch zirkulieren kann was aus rechtlichen Gründen möglich ist sofern der Parkplatz der HY AG gut besucht ist.

Ist doch logisch wenn nicht Ortsunkundige Personen welche vor Betriebsanfang ihr Auto auf dem Parkplatz der HY AG abstellten und nach der Tour eine Straffanzeige am Hals haben nicht mehr so glücklich sind.

Im Winter konnte ich ab und zu feststellen dass sich Schulgruppen aufgeteilt haben die einte Gruppe ist Skifahren gegangen und die andere Gruppe hatte einen alternativen Schneesporttag auf der Drusberghütte verbracht. Wenn der Besitzer der Drusberghütte aus Wirtschaftliche oder andre gründe eine Neuorientierung sucht könnte sich die HY AG sich noch selber mehr schaden. Der Vorbesitzer der Hütte hatte dort oben nur einen reinen Sommerbetrieb gemacht.

PS: Leute welche im Winter ein Tour unternehmen sind auch im Sommer öfters in den Bergen unterwegs was man von der normalen Kundschaft der HY AG nicht so zutrifft mit ausnahmen. Somit wird die Kundschaft welche negative Erfahrung gesammelt hat das Gebiet auch im Sommer vermeiden und ihr Geld anderorts ausgeben und das erlebte weiterverzählen.
Wer Träume hat der lebt noch.
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