Das BAV hat die Konzessionen für die Seilbahnanlage erteilt wer nicht damit einverstanden ist kann Einspruch erheben.Mit der Plangenehmigungsverfügung für das Gesamtprojekt und der Erteilung der Konzessionen für die einzelnen Anlagen hat das BAV das bisher umfangreichste seilbahnrechtliche Bewilligungsverfahren abgeschlossen.
Gegen den Entscheid des BAV können am Verfahren beteiligte Parteien beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führen.
Das werden die Umweltverbände genau durchlesen um die Möglichkeit zu Prüfen für einen positiven Gerichtsentscheid zu erwirken.Das BAV kommt zum Schluss, dass das überarbeitete Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Umweltverträglichkeit auf dieser Stufe nachgewiesen ist.
Die Berichte zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen sind gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) öffentlich zugänglich. Die entsprechenden Dokumente zum Projekt Andermatt-Sedrun können während 30 Tagen beim BAV eingesehen werden. Es ist eine Voranmeldung nötig. Dieses Einsichtsrecht dient der Information der interessierten Öffentlichkeit über den Vollzug des Umweltrechts. Es räumt keine neuen Verfahrensrechte ein. Wer sich demnach nicht mittels Einsprache am Plangenehmigungsverfahren beteiligt hat, ist gemäss Art. 13 Abs. 3 des Seilbahngesetzes (SebG) vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Da gehts um die genaue Skipistenführung und die Möblierung (Restaurant, Sommernutzung und Beschneiungsanlage).Die ASS muss bei der Realisierung des Projekts Auflagen umsetzen und die Umweltabklärungen im Rahmen von zahlreichen Detailprojekten weiter verfeinern. Eine Begleitgruppe unterstützt die Erarbeitung dieser Detailprojekte. In dieser Gruppe haben neben der ASS auch die Umweltorganisationen und Vertreter von Bund und Kantonen Einsitz. Ebenso wird die Korporation Ursern als hauptbetroffene Grundeigentümerin einbezogen. Die Einsetzung der Begleitgruppe hatten die ASS, die Umweltorganisationen sowie der Kanton Uri und die Gemeinde Tujetsch in einer Vereinbarung beschlossen.
Die ASS darf jetzt an die Seilbahntechnische Planung einreichen und das BAV wird sie prüfen auf die Vollständigkeit. Wenn das Positiv ist wird im Amtsblatt das Baugesuch ausgeschrieben dann läuft eine weitre Frist von 30 Tage an wo man Beschwerden machen kann.Für den Bau der Seilbahnanlagen muss die ASS dem BAV zusätzlich seilbahntechnische Detailprojekte einreichen. Mit dem Bau kann sie beginnen, sobald das BAV diese sowie alle weiteren, mit den Anlagen im Zusammenhang stehenden Detailprojekte genehmigt hat und die Auflagen aus der jetzt erteilten Verfügung erfüllt sind.
Erst dann ist die Baugenehmigung Gerichtsfest und die Bagger dürfen an die Arbeit somit ist die Meldung positiv für den Immobilenverkauf zu deuten.
Quelle: Medienmitteilung vom 02.06.2014 Titel: BAV bewilligt Ausbau des Skigebiets Andermatt-Sedrun