wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

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Petz
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von Petz »

Theo hat geschrieben:Wenn ich links auf einem 6er sitze und der Liftler lädt auf den rechten beiden Sitzen zwei Kinder auf und in der Mitte bleiben drei Plätze frei, dann kann ich nichts dafür wenn unterwegs einer rausfliegt weil er Blödsinn macht.
So wie ich die aktuelle Judikatur sehe bist Du auch in diesem Fall in der Haftung und deshalb lädt bei mir mal sicher kein Liftler fremde Kids mit auf den Sessel es sei denn er gibt mir eine schriftliche Haftungsübernahmeerklärung für die konkrete Fahrt - nur dann folge ich ohne Einspruch seinen Anweisungen.
Die Thematik haben wir aber schon in der Debatte um die Kindersicherungsschließbügel ausführlich erörtert und deshalb denk ich eine Vertiefung der Diskussion ist in diesem Topic nicht mehr nötig.

Völlig unstrittig ist aber natürlich die Haftung desjenigen der den Schließbügel zu früh öffnet völlig unabhängig davon wer infolgedessen zu Schaden kommt.
Petz setzt seine Aktivitäten mit Ende Juni 2020 stark zurück. Ich bleibe aber bis auf weiteres in Ausnahmefällen und per PN für Fragen, Hilfe beim Modellbau etc. noch aktiv.

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ski-chrigel
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von ski-chrigel »

starli hat geschrieben:
ski-chrigel hat geschrieben:Vielleicht solltest Du die Haltung Deiner Skistecken überdenken, wenn Du solch komische Probleme hast...
Rechte Hand steckt in den Schlaufen beider Skistecken (-> somit können die nicht runterfallen) + Rucksack am Schoß mit Schultergurt am rechten Arm => bei geöffnetem Bügel kann ich die Skistecken nach vorne strecken, aber bei geschlossenem Bügel kann ich die Skistecken nicht immer hoch genug ziehen, dass sie bei der Einfahrt nicht hängen bleiben würden.

Zudem brauch ich Zeit um den Rucksack zu checken, dass keine Gurte / Schließteile irgendwo hängen, da muss ich sonst auf die Notstoppbereitschaft des Liftlers hoffen; diese oder letzte Saison mal wieder passiert, weil (allein in der DSB) eben nicht rechtzeitig Bügel geöffnet und aufgepasst und in den 2-3 Sekunden konnte ich das Teil (zwischen Lehne und Sitz eingeklemmt) nicht schnell genug ausfädeln.
Ich sage ja, Du solltest die Haltung Deiner Skistöcke überdenken. Einfach die Hände aus den Schlaufen nehmen und die Stöcke, wie ich, etwa in der Mitte halten. Ich habe auch einen Rucksack und oft sogar noch die Stöcke meines Sohnes in der Hand. Mir ist noch nie was runtergefallen. Falls ich eine freie Hand brauche, nehme ich die Stöcke zwischen die Beine, ferig ist, da geht nix kaputt und man kann den Bügel auch erst bei Stationseinfahrt öffnen. Dort, wo es Hauben hat, warte ich sowieso immer, bis diese automatisch aufgeht (sofern diese automatisch öffnen können), was immer erst IN der Station ist.
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von eMGee »

Grundsätzlich ist es eigentlich traurig, dass eine nicht geringe Zahl von Skifahrern nicht fähig ist vernünftig in einem Sessel zu fahren bzw. auszusteigen (vom Schlepper wollen wir gar nicht anfangen). Ein vollbesetzter Sessel gleicht manchmal einem Himmelfahrtskommando und man kann froh sein wenn man heil rauskommt ohne den Stock abzubekommen, eine Pirouette zu drehen weil einem einer auf den Skiern steht oder gleich mit umreisst.
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von stephezapo »

Ich glaube, da gehört viel mehr Informationsarbeit geleistet. Sind ja doch sehr viele Wenigfahrer und Anfänger unterwegs.
Die einfachen "Close"-Schilder sind für die meisten wohl nicht verständlich. Man muss den Leuten klar machen, dass gerade bei KSBs (im Gegensatz zu fixen Bahnen) genug Zeit ist um den Bügel zu heben und auszusteigen. Ev. mit besseren, mehrsprachigen Hinweisen auf dem Bügel, an Stützen auf der Strecke und im Wartebereich der Talstation. Oder der Bügel bleibt bis zum Ausstieg gesperrt, was ja bei einigen neuen KSBs schon der Fall ist.
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Petz
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von Petz »

stephezapo hat geschrieben:Oder der Bügel bleibt bis zum Ausstieg gesperrt, was ja bei einigen neuen KSBs schon der Fall ist.
Und was macht dann unser armer starli bei einer solchen Bahn... :?: ;D
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wellblech
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Re: AW: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von wellblech »

stephezapo hat geschrieben:...
Die einfachen "Close"-Schilder sind für die meisten wohl nicht verständlich. Man muss den Leuten klar machen, dass gerade bei KSBs (im Gegensatz zu fixen Bahnen) genug Zeit ist um den Bügel zu heben und auszusteigen...
Diese gleiche Leute, die das blinkende, symbolisierte 100×60cm grosse Schild nicht verstehen fahren anschließend mit 80 km/h den Berg runter... ich bekomme Angst.
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starli
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von starli »

Petz hat geschrieben:
stephezapo hat geschrieben:Oder der Bügel bleibt bis zum Ausstieg gesperrt, was ja bei einigen neuen KSBs schon der Fall ist.
Und was macht dann unser armer starli bei einer solchen Bahn... :?: ;D
Das Skigebiet boykottieren, was sonst..
maximus8
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von maximus8 »

... oder zu Fuß raufgehen ;D

Das Thema habe ich auch gefühlt bei jeder 2. Liftfahrt. Ich lasse grundsätzlich immer einen Fuß auf den Raster bis das Netz oder der Boden darunter ist. Das gefällt vielen Leuten nicht. Da bin ich schon öfters beschimpft worden bzw. haben Manche mit Gewalt versucht, den Bügel zu öffnen. Was ihnen aber nicht gelang. 8)
Auch die (verbalen) Reaktionen beeindrucken bzw. interessiert mich nicht.
Bei den kuppelbaren Liften hat man genügend Zeit zum Aussteigen und die anderen sind eh langsam genug.

@starli: Einfach am Rand sitzen, dann hat man genügend Platz für die Stöcken und ist auch nicht so eingeklemmt. Ich sitze meistens am Rand.
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von maximus8 »

Passt zum Thema ... heute ist schon wieder was passiert:
http://www.tt.com/panorama/unfall/11239 ... henkel.csp

Leonkopsch123
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von Leonkopsch123 »

War ja klar das Hir wieder was passiert, wenn ich schon wieder lese mit geöffnetem Bügel etc... :sniff:
schneeberglift
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von schneeberglift »

Ich denke vielen ist auch die Gefahr gar nicht bewusst, was der Liftbügel eigentlich für einen Sinn hat und was da passieren kann. Mir ging es eigentlich bis zu dieser Saison genau so. Erst als ein Kollege von einer Notbremsung erzählt hat, bei dem die gesamte Sesselbesatzung (Gott sei Dank unverletzt) ins Netz vor der Ausstiegsstation gefallen ist, achte ich da drauf. Und ja, manche werden sehr ungeduldig, wenn nicht schon an der vorletzten Stütze die Skier unten sind. Aber es reicht tatsächlich vollkommen ab dem Grünen Balken den Bügel zu öffnen. Die Zu/ Close Schilder bzw. Hinweise an den Bügeln selbst sind ja meist schon mehrsprachig, an dem liegt es sicher nicht, sondern eher an deren knallharten Missachtung.
Saison 2022/23: Ischgl-Samnaun, Titlis, 2x Ski Arlberg, Schneeberglift Waldau, Mellau- Damüls, Hofecklift Bernau
Saison 2021/22: 3x Ski Arlberg, Kleine Scheidegg- Männlichen, Lenzerheide/ Arosa, Silvretta Montafon
Saison 2020/21: 1x Schneeberglift Waldau
Saison 2019/20: Ischgl-Samnaun, 4x Schneeberglifte Waldau, Ski Arlberg
Saison 2018/19: Ischgl- Samnaun, 17x Schneeberglifte Waldau, Silvretta Montafon, 5x Ski Arlberg, Feldberg, Skisafari Liftverbund Feldberg, Oberjoch
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Mampfbacke
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von Mampfbacke »

Wenn sich der Mensch schon nicht mehr durch Schwäche selektieren kann, geschieht dies eben jetzt durch Blödheit und Leichtsinn.
Solange niemand tödlich verletzt wird, keine weiteren Personen zu Schaden kommen und der Betreffende dazu in der Lage ist, sein Handeln einigermaßen selbst einzuschätzen, habe ich absolut kein Mitgefühl. Höchstens beim Gedanke an Angehörige oder die Bergbahnen, welche mit unweigerlich folgenden Medienberichten geschmückt werden.

Auch ich denke, dass bei Häufung solcher Vorfälle eine Konsequenz sein könnte, dass sich von selbst verschließende Bügel irgendwann zum Standard bei neuen Bahnen werden.
Bis es soweit ist, werden sicher noch viele das im Skipass inkludierte Ticket für 1-2 Sekunden freien Fall in Anspruch nehmen.
maximus8
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von maximus8 »

LOL ... gut ausgedrückt!
Manchmal vermisse ich doch noch die unfreiwillig komischen Szenen von früher beim Einsteigen und Aussteigen bei den alten Schleppern; war immer recht unterhaltsam :biggrin:
Da ist es heute richtig langweilig...
Leonkopsch123
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von Leonkopsch123 »

Glaub ich nicht, wenn ich Schlepper fahr dann passiert auch mind. Einmal was, entweder kommt einer in eine Rinne und legt sich hin. Oder es verpasst einer den Ausstieg etc. :mrgreen: ;D
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starli
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von starli »

maximus8 hat geschrieben:... oder zu Fuß raufgehen ;D
Oder einfach den parallelen SL nehmen, sofern er nicht abgebaut wurde... Ich sags ja, außer ESL und ein paar DSB kann man von mir aus alle 3/4/6/8-SBs und -KSBs mit SL, Korbliften oder EUBs ersetzen. Auf so einen Krampf wie automatische Schließügel, fehlende Fußraster, Minifußraster, Kindersicherungen, Sesselabteiler, etc. pp., kann ich gerne verzichten und zum Glück gibts noch genug Skigebiete, wo es das nicht gibt. Heute wieder in einem Gebiet gewesen, wo es nur zwei steile KSSL gibt. Auch wenn ich das nicht täglich brauch (weil dann doch sehr anstrengend), lieber so als ganztags nur Sessellifte fahren zu müssen - oder gar welche mit obigen Krankheiten. Und Korblifte - gestern gefahren - sind eh mit keiner anderen Seilbahngattung zu übertreffen ...
maximus8 hat geschrieben:@starli: Einfach am Rand sitzen, dann hat man genügend Platz für die Stöcken und ist auch nicht so eingeklemmt. Ich sitze meistens am Rand.
Ich sitz bei 6 und 8 er Sesseln eh zu 90% am Rand, außer ich fahr alleine im Sessel (geht aber halt leider nicht immer ;) ). Das Theater beim Aussteigen am Mittelplatz in einem vollen Sessel tu ich mir nicht an. Allerdings ist der Randplatz bei einem vollbesetzten Sessel meistens etwas enger als die anderen, für mich und meinen Rucksack ist es am linken Randplatz sogar noch enger. Da hab ich dann auch keine Hand frei, um den Bügel runter oder rauf zu tun - das muss ich dann anderen überlassen.
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von j-d-s »

starli hat geschrieben:Also mir ist das in meinem Ski-Leben schon oft passiert. Und ich nehm den Rucksack immer ab.
Solche Zeitgenossen finde ich immer wieder seltsam... wieso machst du das? Ich fahre immer mit Rucksack und lasse ihn immer auf. Also außer zwei mal, wo völlig ignorante Liftler den Lift solange angehalten haben bis ich den Rucksack abgenommen habe. Dass ich tausende von Liften mit Rucksack gefahren bin und dabei nie Probleme auftraten, war denen egal. Ihr Lift ist wohl völlig anders als alle anderen auf der Welt. Genau genommen ist es bei mir sogar gefährlicher wenn ich mit abgenommenem Rucksack fahre als wenn ich es mit angeschnalltem tue, einfach weil ich das gewohnt bin.

Außer wenn man an den Inhalt des Rucksacks ranwill gibts doch keinen Grund ihn abzunehmen? :?:
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von B-S-G »

Je nachdem wie voll der Rucksack ist, ist das dann schon unangenehm, wenn man dann nur noch so 2/3 der Sitzfläche hat und gefühlt vorne auf der Kante hängt. Und als ich jetzt in Oberstdorf mit Kamera im Rucksack unterwegs war, habe ich den auch immer abgenommen, weil man sich dann entspannt zurücklehnen kann ohne immer aufzupassen, dass man vielleicht irgendetwas zerdrückt.

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Theo
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von Theo »

Sehrt die Sache mal anders. Ich würde jetzt mal sagen dass 90% der Rucksäcke so wenig geladen oder so klein sind dass sie was die Sitzposition angeht keine Gefahr darstellen. Nun kann ich als "ignoranter Liftler" dem Gast sagen er solle den Rucksack ausziehen, ich kann ihm auch noch sagen dass er den Rucksack nur auf seine Knie legen darf jedoch nicht auf den freien Nachbarsitz weil nur dadurch gewährleistet ist dass sich keine Schlaufe irgendwo am Sessel einhängt.
Ich kann aber auch noch das dritte tun und ihm sagen dass er alle Fixierungsmöglichkeiten schliessen soll, dann bekomm ich aber die Antwort dass es für ihn zu mühsam sei diese immer wieder zu öffnen und zu schliessen wenn er den Rucksack abnehmen wolle. Es gibt bei mir tatsächlich mehr Stops bei Gästen wo der Rucksack auf dem nebensitz ist als bei solchen wo der Rucksack an ist. Komischerweise könnten all diese Gäste den Rucksack einfach los lassen und ich würde den nach kurzem Reduzieren ohne Probleme noch vom Sessel holen, aber die halten so an ihrem Rucksack fest als ob da eine Million drin wäre.

Eigentliches Thema, zu frühes öffnen des Bügels: Wird auch wieder ein bisschen eine lange Erklärung, aber kurz geht es nicht.
Es ist ein Irrglaube dass Kinder wenn Erwachsene den Bügel zu früh öffnen vom Sessel runter rutschen, daher wäre auch die Aussage " das Kind hätte sich ja auch zurück lehnen können" völlig falsch. Wenn das Kind auf das öffnen nicht vorbereitet ist bleibt es mit seinen Skier auf der Fussraste und die Ski werden vorne hoch gehoben bis sie 90° nach oben schauen und die Beine des Kindes ebenfalls 90° ausgestreckt sind. Irgendwann sind dann die Ski zu klein und spicken von der Fussraste. Da die Ski halt doch einiges wiegen und das Kind zu wenig kraft hat gehen nun die Ski sehr schnell wieder nach unten und es entsteht eine Hebelwirkung die das Kind unter Umständen eben kopfüber aus dem Sessel spickt.
Meist passiert bei Fehlverhalten trotzdem nichts, das ist aber keine Garantie dass es nie passiert und wenn es passiert ist ist es zu spät.
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von whiteout »

Rucksack kommt drauf an wie voll er ist.Beispielsweise meinen Lawinenrucksack nehme ich nie ab, allein der Aufwand ihn wieder komplett festzumachen ist mir hierbei zu groß.
Wenn ich jetzt einen Rucksack mit Getränke usw. drin hab, dann macht es natürlich schon Sinn den vor zu nehmen.

Hat aber nichts mit der Problematik zu tun, dass der Bügel oft viel zu früh aufgemacht wird.
Die LED Balken sind meiner Meinung nach oft falsch angebracht und viel zu weit vorne. Habe jetzt schon öfters das erlebt, was starli oben beschrieben hat.Bügel wird bis zum Gehtnichtmehr unten gehalten und dann hochgerissen und die Skistöcke waren ab oder verbogen.

Die Anbringung dieser Leisten würde mehr Sinn machen, wenn diese direkt am Beginn der Station stehen und nicht erst wie oft nichtmal 2 Meter von der Ausstiegsstelle weg.
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von Rüganer »

das mit dem frühen Öffnen des Bügels ist auch ne psychologische Sache.
Man rauscht doch bei ner KSB mit recht hoher Geschwindigkeit auf die Bergstation zu, viele vergessen einfach, dass dort ausgekuppelt wird.
Da wird es insbesondere bei Holländern und Osteuropäern recht schnell hektisch... :wink: , aber meine geballten Kilos sind doch nicht so einfach wegzudrücken.

Außerdem versuch ich immer, dies den Leuten zu erklären. Obs was hilft.....einige waren dafür doch schon dankbar.
Danke Schweiz und Bulgarien !
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von Pauli »

Ich war diesen Winter zum ersten mal im Grödnertal und fand dort toll, wie entspannt es beim Ausstieg zu ging. Dort ist bei fast allen Sesselbahnen ein Netz zwischen der letzten Stütze und der Station gespannt. Dort gibt es auch kein Schildermarathon mit ZU-Schildern an den letzten Stützen vor der Bergstation.
Das hat dazu geführt, dass es kein gewalttätiges Öffnen, oder Herunterdrücken des Bügels gab. Der Sicherheitsbügel wurde einfach jedes mal über dem Netz kurz vor der Bergstation geöffnet, und es ging ganz entspannt zu.
2016/17: 2X Bolsterlang, Damüls-Mellau, La Bresse, Sonnenkopf, Ski Arlberg, Berger-Höhe-Lift, Grubigstein, Steibis, Diedamskopf, Ofterschwang, 4X Kronplatz, Fellhorn-Kanzelwand, Golm
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von j-d-s »

Theo hat geschrieben:Sehrt die Sache mal anders. Ich würde jetzt mal sagen dass 90% der Rucksäcke so wenig geladen oder so klein sind dass sie was die Sitzposition angeht keine Gefahr darstellen. Nun kann ich als "ignoranter Liftler" dem Gast sagen er solle den Rucksack ausziehen, ich kann ihm auch noch sagen dass er den Rucksack nur auf seine Knie legen darf jedoch nicht auf den freien Nachbarsitz weil nur dadurch gewährleistet ist dass sich keine Schlaufe irgendwo am Sessel einhängt.
Ich kann aber auch noch das dritte tun und ihm sagen dass er alle Fixierungsmöglichkeiten schliessen soll, dann bekomm ich aber die Antwort dass es für ihn zu mühsam sei diese immer wieder zu öffnen und zu schliessen wenn er den Rucksack abnehmen wolle. Es gibt bei mir tatsächlich mehr Stops bei Gästen wo der Rucksack auf dem nebensitz ist als bei solchen wo der Rucksack an ist. Komischerweise könnten all diese Gäste den Rucksack einfach los lassen und ich würde den nach kurzem Reduzieren ohne Probleme noch vom Sessel holen, aber die halten so an ihrem Rucksack fest als ob da eine Million drin wäre.
Wobei mein Rucksack eigentlich schon recht groß bzw. voll geladen ist. Klar sitzt man ein klein bisschen weiter vorne, aber das ist kein Problem. Wenn man sich normal hinsetzt ist das völlig entspannt, selbst wenn man den Bügel nicht runtermachen würde.

Ich halte es halt einfach für völlig Blödsinnig, wenn Liftler meinen, einem Erwachsenen der das genau so tausendmal gemacht hat, Vorschriften machen zu müssen. Geradezu abstrus ist sowas. Und wie gesagt gefährlich, weil ich halt nur zwei Mal in 10 Jahren oder so mit abgenommenen Rucksack gefahren bin.
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von ATV »

Das du der ganz Schlaue bist wissen wir ja schon.
Diese Frau hier war fast so schlau:
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/f ... -125975357
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/26161652
-> meine Fotos könnt ihr weiterhin auf meiner Webseite --> www.stahlseil.ch ansehen.
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von markus »

Wenn du dich nicht an die beforderungsbedingungen halten kannst dann wirst du bei uns nicht befördert. Ich lasse solche ignoranten Typen bei mir auch nicht fahren. Und das ist auch gut so. Dann habe ich dich wenigstens nicht bei uns im Gebiet. :biggrin:
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Re: wegen zu frühen Öffnens des Liftbügels verurteilt

Beitrag von mightyjust »

markus hat geschrieben:Wenn du dich nicht an die beforderungsbedingungen halten kannst dann wirst du bei uns nicht befördert. Ich lasse solche ignoranten Typen bei mir auch nicht fahren. Und das ist auch gut so. Dann habe ich dich wenigstens nicht bei uns im Gebiet. :biggrin:
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