So wie ich die aktuelle Judikatur sehe bist Du auch in diesem Fall in der Haftung und deshalb lädt bei mir mal sicher kein Liftler fremde Kids mit auf den Sessel es sei denn er gibt mir eine schriftliche Haftungsübernahmeerklärung für die konkrete Fahrt - nur dann folge ich ohne Einspruch seinen Anweisungen.Theo hat geschrieben:Wenn ich links auf einem 6er sitze und der Liftler lädt auf den rechten beiden Sitzen zwei Kinder auf und in der Mitte bleiben drei Plätze frei, dann kann ich nichts dafür wenn unterwegs einer rausfliegt weil er Blödsinn macht.
Die Thematik haben wir aber schon in der Debatte um die Kindersicherungsschließbügel ausführlich erörtert und deshalb denk ich eine Vertiefung der Diskussion ist in diesem Topic nicht mehr nötig.
Völlig unstrittig ist aber natürlich die Haftung desjenigen der den Schließbügel zu früh öffnet völlig unabhängig davon wer infolgedessen zu Schaden kommt.