Wenn bei der Genehmigung einer Stromtrasse die Vorschriften bez. Elektrosmog eingehalten werden, müssten meiner Meinung nach die Kläger erst eine mögliche Schädigung wissenschaftlich begründet nachweisen bevor ein Einspruch überhaupt von einem Gericht angenommen werden dürfte.TVT hat geschrieben: 10.03.2024 - 17:29Aber das permanent Dagegensein der Bürger gegen alles, was einen selber schädigt aber für die Allgemeinheit notwendig ist, ist ein riesen Problem.
Ähnlich ist es ja bei der Windkraft...
Ein Highlight war hier, als bei mir in der Gegend ein Einpark errichtet werden sollte und es dagegen eine Klage einer Bürgerinitiative aus einem anderen Bundesland gab.
Einspruchsrecht gegen Windkraftanlagen von Leuten die nicht als Nachbarn unmittelbar davon betroffen sind dürfte es eigentlich gar nicht geben - hier gehörten schnellstens die Genehmigungsvorschriften überarbeitet.
Dies gehörte bei allen Bauvorhaben ausnahmslos so gehandhabt ansonsten kommen wir mit der Energieproduktionsumstellung, Bahnausbau etc. nie weiter.