Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

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Micha1974
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Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von Micha1974 »

Guten Abend,

seit einiger Zeit treibt mich ein Thema um und nachdem ich letztens hier im Forum einem interessanten Thread zu witterungsbedingten Schließungen von Seilbahnen mit (finanziell) beachtlichen Folgen gelesen habe, bei denen der Skifahrer sogar im Nachbartal übernachten musste, möchte ich hier einmal fragen, was ihr im Fall der Fälle schon für Erfahrungen mit Anlagenschliessungen, Ticketerstattungen usw gemacht habt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber sind ja in der Regel sehr klar umrissen und klingen für mich immer so ein bisschen nach: „einmal gekauft, gibt es nix zurück“….außer natürlich mit amtlich besiegeltem und doppelt beglaubigtem Krankenschein bei Mehrtageskarten…. - ihr wisst was ich meine 8) .

Meine Frage ist aber:
Was passiert, wenn ich mir beispielsweise eine doch recht teure Tageskarte kaufe und das Skigebiet witterungsbedingt nach 30 Minuten schließt. Ist das selbst nach so kurzer Zeit dann wirklich schon höhere Gewalt und man hat keine Chance auf eine Teilerstattung oder anderweitige Kulanz, weil die Betreiber stur auf die AGB verweisen?

Oder beim oben beschriebenen Fall - hier ging es übrigens ums Skigebiet Zermatt und eine (im Nachhinein tief bereute) Abfahrt nach Cervinia inkl. Übernachtung in Italien, weil die Bahn zwischenzeitlich wegen Sturms außer Betrieb ging.
Wie wird sowas gehändelt?

Klar, es ist alles laut AGB geregelt, aber kann man dann evtl. doch auf Kulanz am nächsten Tag nochmal ins andere Tal wechseln? Oder wird der Pass anteilig erstattet?

Ich selbst hatte bisher immer Glück und nie wurden Anlagen oder das ganze Gebiet nach kurzer Zeit vorzeitig geschlossen oder ich war anderweitig nicht mehr in der Lage, meinen Skipass „abzufahren“.

Was habt ihr hier evtl. bereits für Erfahrungen gemacht?

Dankeschön im Voraus und nette Grüße vom Michael!
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Schneefuchs
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Re: Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von Schneefuchs »

In Gletscherskigebieten (Hintertux, Stubaital) habe ich schon Tagesfreikarten für einen beliebigen Tag aus Kulanz bekommen.

Wenn das Skigebiet nicht ganz schliesst sondern auf ein paar Lifte zusammenschrumpft gibt es üblicherweise nichts.

Und eine Übernachtung im anderen Tal, vielleicht noch kombiniert mit Verdienstausfall am nächsten Tag ist sicher auch persönliches Risiko.
tauernjunkie
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Re: Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von tauernjunkie »

Könntest Du den Thread bitte verlinken, den Du meinst.

Ich weiß, dass die Hintertuxer, die in der Vergangenenheit auch schon einige Male auf Refundierung verklagt worden sind, an der Kasse freiwillig Gutscheine für Tagesskipässe verteilt haben.
Ob das noch aktuell ist, weiß ich nicht.

Ansonsten mein Geschwurbel dazu:
Der Mythos hält sich hartnäckig und diesen Fehler hat auch mein Anwalt damals gemacht, als er meinte, Höhere Gewalt schließe grundsätzlich jegliche Regressansprüche aus. Das betrifft jedoch in der Regel nur Schadensersatz und keine Erstattungen.

Wenn Du beim Bäcker 100 Brötchen für ne Fete bestellst und er liefert Dir nur 80, zahlst Du ihm dann den Preis für 80 oder den für 100 Brötchen?
Keine Frage, Du bezahlst dann nur 80 bzw. lässt Dir bei Vorkasse die 20 wieder erstatten.

Ob die Ursache dafür, dass 20 Brötchen fehlen, auf Verschulden des Bäckers, auf Verschulden eines Dritten, auf einen eingeknickten Stromleitungsmast oder auf eine behördliche Anordnung zurückgeht, ist vollkommen unerheblich.
Das wirtschaftliche Risiko liegt in der Sphäre des Bäckers und nicht beim Kunden. Der Bäcker muss das halt bei seinen "Entgelten" einpreisen.
Der Bäcker hat auch Einsparungen (Strom, Gas, Zutaten, Personalüberstunden etc.) wenn er die 20 Brötchen nicht liefern muss, weil ihm die Vertragserfüllung nicht mehr möglich ist.

Bei den Skipässen seh ich das (trotz dem, was in den AGB steht) ähnlich und fühl mich hier auch durch die Rechtsprechung (zuletzt z.B. in Salzburg bzgl. des vorzeitigen Saisonendes in 19/20) bestätigt.
viewtopic.php?p=5338525&hilit=aliquot#p5338525

Die Bergbahnen müssen sich wahrscheinlich angemessene Erstattungsregelungen ausdenken, wobei eine Regelung der Art "unter allen Umständen nicht auch nur einen Cent" vor Gericht wohl keinen Bestand hat, allerdings dahingehend zweckmäßig ist, dass die allermeisten Bergbahnkunden mit Verweis auf die AGB aufgrund des geringen Streitwerts sofort einknicken.

Wer klagt, wird bei einer Mehrtageskarte wahrscheinlich einen aliquoten Anteil zurückerhalten.

Zu den Pflichten einer Bergbahn dürfte auch zählen, Dich sicher an den Einstiegsort zurückzubringen.
Das kann die Bergbahn auch bei Sturm erfüllen, indem sie einen alternativen Rückbringdienst stellt (Skidoo-Shuttle, Bus, Taxi etc.).
Bei den Taxikosten oder Hotelkosten in Cervinia könnte man die Bergbahngesellschaft daher vermutlich in Regress nehmen, weil diese Kosten auf eine Pflichtverletzung der Bergbahn zurückzuführen sind.

Was sicher nicht möglich ist:
Den Bergbahnen die Hotelkosten, Fahrkosten und Verpflegungskosten in Rechnung zu stellen, weil der gesamte Aufenthalt mangels Skiangebot "überflüssig" geworden ist.
Derartige Schadensersatzansprüche dürften die AGB wirksam ausschließen.

Ich rate halt dazu, in solchen Fällen zunächst mal eine Rückerstattung des aliquoten Anteils (berechnet auf Basis der veröffentlichten Bergbahnbetriebszeiten, der Gültigkeitsdauer des Skipasses bzw. der Skisaisonzeiten) mit einmonatiger Frist einzufordern und dann zu schauen, wie die Bergbahn darauf reagiert.
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Re: Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von Skimarkus »

Ich kann dir sagen wie reagiert wird. Es werden die Preise für Skipässe weiter nach oben angepasst. Das Risiko der Rückerstattung wird dann in die Kalkulation mit eingerechnet.
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Hiro
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Re: Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von Hiro »

Zusätzlich zu den AGBs gelten auch die Beförderungsbedingungen der einzelnen Seilbahnen (und die sind in diesem Punkt alle relativ gleich):
Falls die Beförderung aus Gründen, die das Seilbahnunternehmen zu vertreten hat oder gemäß Abschnitt 5.2 (Anm: Umstände, die das das Seilbahnunternehmen nicht abzuwenden vermag, z.B. Wind) wird der Fahrpreis rückerstattet, es sei denn, dass die Gültigkeit auf andere Anlagen ausgedehnt ist.
Also: Solange ich mit dem Skipass mindestens einen Lift nutzen kann, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung. Deswegen sind die Dorfschlepper auch so wichtig, denn die fahren ja bekanntlich auch bei viel Wind am Berg idR noch.
Viele Grüße,
Hiro
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Re: Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von judyclt »

Hiro hat geschrieben: 11.04.2024 - 19:43 Also: Solange ich mit dem Skipass mindestens einen Lift nutzen kann, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung. Deswegen sind die Dorfschlepper auch so wichtig, denn die fahren ja bekanntlich auch bei viel Wind am Berg idR noch.
Kommt auf das Skigebiet an. Neulich in der Lenk noch den Fall gehabt. Da sind sie nicht ganz so engstirnig:

Wetterbedingungen: Sturm, Lawinengefahr sowie übermässiger Schneefall, der die Anzahl der in Betrieb befindlichen Liftanlagen (Sektionen) im Stationsbereich auf weniger als drei* reduziert.
*exkl. Kleinlifte und einzelne Skilifte:
Kinder-Skilift Mauren
Skilift Mauren
Skilift Balmen
Kinder-Skilift Stoss
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Re: Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von Bjoerndetmold »

tauernjunkie hat geschrieben: 04.04.2024 - 15:59 Bei den Taxikosten oder Hotelkosten in Cervinia könnte man die Bergbahngesellschaft daher vermutlich in Regress nehmen, weil diese Kosten auf eine Pflichtverletzung der Bergbahn zurückzuführen sind.
Wo soll die Pflichtverletzung sein, auf welche die Kosten zurückzuführen sind?
Nur: Wenn die Schließung vorhersehbar war UND nicht den Kunden avisiert wurde.

Ansonsten mag man der Ansicht sein (oder auch nicht), dass das Risiko in der Sphäre der Bergbahnen liegt, aber daraus folgt keine Pflichtverletzung.
Wie heißt es schon in Monty Python's "Das Leben des Brian": Gepriesen sind die Skifahrer!

Sie lesen eine amtlich entschärfte Signatur. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung dieses Zitats keinesfalls ein Affront gegenüber Personen sein soll, welche sich nicht auf Skiern bewegen.
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tauernjunkie
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Re: Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von tauernjunkie »

Bjoerndetmold hat geschrieben: 12.04.2024 - 07:29
tauernjunkie hat geschrieben: 04.04.2024 - 15:59 Bei den Taxikosten oder Hotelkosten in Cervinia könnte man die Bergbahngesellschaft daher vermutlich in Regress nehmen, weil diese Kosten auf eine Pflichtverletzung der Bergbahn zurückzuführen sind.
Wo soll die Pflichtverletzung sein, auf welche die Kosten zurückzuführen sind?
Nur: Wenn die Schließung vorhersehbar war UND nicht den Kunden avisiert wurde.
Nein, die Pflichtverletzung ergibt sich in meiner Überlegung daraus, dass die Bergbahn bei einer plötzlichen Betriebseinstellung auf Skigastanfrage trotz praktischer Durchführbarkeit (bei Wind ginge es dann zwar nicht mehr mit der Gondel aber z.B. mit einem Pistengerät) darauf verzichtet, Dich wieder auf die andere Seite des Bergs zu bringen und dem Skigast deswegen Mehrkosten entstehen.

(Vorbehaltlich dass die Rückbringung zum Ausgangsort zu den Pflichten einer Bergbahn gehört. Das müssten Gerichte entscheiden.)
loennermo
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Re: Erfahrungen mit Skipass - Erstattungen wegen Sturm etc.

Beitrag von loennermo »

Interessanter Ansatz von Tauernjunkie.

Uns ist folgendes passiert:
Herbst (21?) Pre-Opening in Gurgl. Samstag eine Tageskarte gekauft. Mussten aber ziemlich anstehen morgens. Traumwetter. Daher nachmittags an der Liftstation die Karte für den nächsten Tag gekauft. Am nächsten Morgen ziemlich schlechtes Wetter und Betrieb eingestellt. Wir wollten aber Skifahren... Trotz langer Diskussion keinen Cent zurück und in Sölden durften wir dann nochmal regulär zahlen.

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