seit einiger Zeit treibt mich ein Thema um und nachdem ich letztens hier im Forum einem interessanten Thread zu witterungsbedingten Schließungen von Seilbahnen mit (finanziell) beachtlichen Folgen gelesen habe, bei denen der Skifahrer sogar im Nachbartal übernachten musste, möchte ich hier einmal fragen, was ihr im Fall der Fälle schon für Erfahrungen mit Anlagenschliessungen, Ticketerstattungen usw gemacht habt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber sind ja in der Regel sehr klar umrissen und klingen für mich immer so ein bisschen nach: „einmal gekauft, gibt es nix zurück“….außer natürlich mit amtlich besiegeltem und doppelt beglaubigtem Krankenschein bei Mehrtageskarten…. - ihr wisst was ich meine
Meine Frage ist aber:
Was passiert, wenn ich mir beispielsweise eine doch recht teure Tageskarte kaufe und das Skigebiet witterungsbedingt nach 30 Minuten schließt. Ist das selbst nach so kurzer Zeit dann wirklich schon höhere Gewalt und man hat keine Chance auf eine Teilerstattung oder anderweitige Kulanz, weil die Betreiber stur auf die AGB verweisen?
Oder beim oben beschriebenen Fall - hier ging es übrigens ums Skigebiet Zermatt und eine (im Nachhinein tief bereute) Abfahrt nach Cervinia inkl. Übernachtung in Italien, weil die Bahn zwischenzeitlich wegen Sturms außer Betrieb ging.
Wie wird sowas gehändelt?
Klar, es ist alles laut AGB geregelt, aber kann man dann evtl. doch auf Kulanz am nächsten Tag nochmal ins andere Tal wechseln? Oder wird der Pass anteilig erstattet?
Ich selbst hatte bisher immer Glück und nie wurden Anlagen oder das ganze Gebiet nach kurzer Zeit vorzeitig geschlossen oder ich war anderweitig nicht mehr in der Lage, meinen Skipass „abzufahren“.
Was habt ihr hier evtl. bereits für Erfahrungen gemacht?
Dankeschön im Voraus und nette Grüße vom Michael!