Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Medienberichte rund um den Wintersport: Aktuelle TV-Tipps, Presseartikel, Unfallmeldungen und Diskussionen zu Nachrichten aus der Alpinwelt.
Tyrolens
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Tyrolens »

Man will den Alpinismus nicht über regulieren. Man muss den Tatbestand auch im Kontext mit den sonst üblichen Fällen der fahrlässigen Tötung sehen, v.a. mit Verkehrsunfällen. Fahrer ist betrunken oder am Handy, fährt dabei eine Schülergruppe tot. Solche Sachen.

Dem Opfer wird auch ein gewisses Maß an Mitverantwortung angelastet. Was die Eltern als willensstark beschreiben, kann man auch als Starrsinn bezeichnen.
Bergführer werden zum Beispiel ganz genau auf solche Menschen geschult. Bergführer müssen erkennen, wie stark ihre Kunden auf einer Tour gefordert sind, wie viel man ihnen noch zutrauen kann.

Was man auch aus dem Prozess raus ziehen kann, ich zitiere: "Die Flucht nach vorne geht meistens schief".


Natürlich ist es krass, dass für den Täter, vermutlich ich jetzt einfach mal, das Leben so nun ganz normal weiter geht. Von der Strafe wird er nichts spüren. In irgend einer Form Einsicht hat er ja auch nicht gezeigt. Der wird das, was er bisher gemacht hat, weiter machen, denke ich. Durch die Alpinisten Szene geht ja auch eine Bruchlinie. Er hat nicht nur Gegner, sondern auch Fürsprecher.

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Rusty1
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Rusty1 »

Tyrolens hat geschrieben: 20.02.2026 - 08:53Natürlich ist es krass, dass für den Täter, vermutlich ich jetzt einfach mal, das Leben so nun ganz normal weiter geht. Von der Strafe wird er nichts spüren. In irgend einer Form Einsicht hat er ja auch nicht gezeigt. Der wird das, was er bisher gemacht hat, weiter machen, denke ich. Durch die Alpinisten Szene geht ja auch eine Bruchlinie. Er hat nicht nur Gegner, sondern auch Fürsprecher.
Ich glaube, dass er die Aufmerksamkeit und das Interesse an der Story sogar zu seinem Vorteil drehen kann. Anfangs kennt man ihn vielleicht noch als das narzisstische Ar*****ch, das nicht nur eine sondern sogar zwei Frauen in voneinander unabhängigen Fällen auf dem Großglockner zurückgelassen hat. Aber in ein paar Jahren ist er halt dann der hervorragende Alpinist (Zitat Richter) aus der Netflix-Serie.
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von WalliserFan »

Gerade auf der Homepage des SRFs erwischt: https://www.srf.ch/news/international/h ... huldspruch
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Seilbahnjunkie »

Tyrolens hat geschrieben: 20.02.2026 - 08:53 Man will den Alpinismus nicht über regulieren. Man muss den Tatbestand auch im Kontext mit den sonst üblichen Fällen der fahrlässigen Tötung sehen, v.a. mit Verkehrsunfällen. Fahrer ist betrunken oder am Handy, fährt dabei eine Schülergruppe tot. Solche Sachen.
Nee, mit dem Straßenverkehr sollte man gar nichts vergleichen, dort werden durch die Bank weg Dinge akzeptiert die in einem anderen Kontext undenkbar wären.
Tyrolens hat geschrieben: 20.02.2026 - 08:53 Natürlich ist es krass, dass für den Täter, vermutlich ich jetzt einfach mal, das Leben so nun ganz normal weiter geht. Von der Strafe wird er nichts spüren. In irgend einer Form Einsicht hat er ja auch nicht gezeigt. Der wird das, was er bisher gemacht hat, weiter machen, denke ich. Durch die Alpinisten Szene geht ja auch eine Bruchlinie. Er hat nicht nur Gegner, sondern auch Fürsprecher.
Na ich weiß nicht. Der hat seine Freundin in den Tod geführt, wenn sein Leben jetzt einfach so weiter geht, dann wäre er schon abgebrüht.
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snowflat
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von snowflat »

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Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Endmoräne »

Seilbahnjunkie hat geschrieben: 19.02.2026 - 18:26 Bitte verzeiht mir mein Unwissen, aber warum fliegt man die Bergretter in so einer Situation nicht in die Wand? Die sind doch sicher auch dort hin wo sie so gestartet sind hochgeflogen worden, oder?
Ging nicht. Die sind in einen (angekündigten) Sturm gelaufen. Der Hubschrauber war ja gegen 22:30 Uhr da. Den haben sie (er) weggewinkt. Danach war fliegen erstmal nicht mehr möglich.
Nebenbei bemerkt, hätte sich ohne Wetterumschwung auch eine Nächtigung im Winterraum der Stüdlhütte aufgedrängt, da die beiden von Anfang an klar zu langsam für die Eintagesbegehung waren. Ob der Umstände hätte das aber den Abbruch der Tour bedeutet. Was natürlich trotzdem geboten gewesen wäre, aber eben eine andere Entscheidung.

Insgesamt bin ich, vor allem nach den Aussagen der Mutter, überrascht, dass es zu einer Verurteilung gekommen ist. Allerdings hat der Prozess auch neue Erkenntnisse zu Tage gefördert, die - zumindest mWn - vorher nicht in den Medien zu lesen waren. Konkret die Aussage der Ex-Freundin und die Tatsache, dass die Verstorbene selbst (vergeblich) versucht hat die Rettung zu kontaktieren, lange bevor der Hubschrauber da war.
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Rusty1
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Rusty1 »

Endmoräne hat geschrieben: 20.02.2026 - 17:04Allerdings hat der Prozess auch neue Erkenntnisse zu Tage gefördert, die - zumindest mWn - vorher nicht in den Medien zu lesen waren. Konkret die Aussage der Ex-Freundin und die Tatsache, dass die Verstorbene selbst (vergeblich) versucht hat die Rettung zu kontaktieren, lange bevor der Hubschrauber da war.
Ja, das waren für mich auch neue Informationen. Auch das mit dem konkreten Alpinpolizisten, der von sich aus mit ihm in Kontakt getreten ist, war mir nicht so klar. Dass die Verteidigung dem noch einen Strick drehen wollte, war schon etwas absurd.
Tyrolens
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Tyrolens »

Dass die Frau versucht hat, den Notruf zu wählen, ist spekulativ. Die Annahme drängt sich auf, aber wissen tut man es nicht.
Aber komisch ist bei diesem Prozess ohnedies sehr vieles gewesen. Das Gericht war sich aber sicher, dass man das gar nicht klären muss, weil auch ohne genug Substrat für eine Verurteilung vorlag.
Endmoräne
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Re: Tod am Großglockner (18. Januar 2025)

Beitrag von Endmoräne »

Tyrolens hat geschrieben: 20.02.2026 - 19:12 Dass die Frau versucht hat, den Notruf zu wählen, ist spekulativ. Die Annahme drängt sich auf, aber wissen tut man es nicht.
Aber komisch ist bei diesem Prozess ohnedies sehr vieles gewesen. Das Gericht war sich aber sicher, dass man das gar nicht klären muss, weil auch ohne genug Substrat für eine Verurteilung vorlag.
Ja, und der Richter hat vor dem Hintergrund ein weises Urteil gefällt. Denn der Fall ist natürlich überaus wackelig. Mit der Verurteilung geht aber das Signal einher, dass eben nicht alles geht. Und der Angeklagte - da möchte ich anderslautenden hier oben angestellten Vermutungen ausdrücklich widersprechen - ist natürlich beschädigt. Denn Vorstrafe ist für einen normalen Arbeitnehmer nie von Vorteil. Gleichzeitig ist das Strafmaß so niedrig angesetzt, dass er sich siebenmal überlegen muss, ob er auf Berufung hofft. Denn das hat großes Bumerangpotential.

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