Das hat es früher bei fast allen Seilbahntypen gegeben, bis man irgendwann draufgekommen ist, dass durch das ungünstige Hebelverhältnis schon bei geringer Anprallkraft das Seil aus den Rollen gehebelt wird. Außerdem besteht, neben der Gefahr des Einfädelns in den Abweisern bei starken Querpendelungen, insbesondere bei besonders ungünstig konstruierten Rollenbatterien auch die Gefahr, dass bei einer Seilentgleisung das Seil durch die Abweiser einfach über die Seilfänger hinaus geleitet wird. Diese Abweiser schaden mehr, als sie nutzen.Pilatus hat geschrieben: 21.03.2026 - 13:38 Alte Gondelbahnen hatten solche Abweiser wie auf dem Foto. Wieso wird das nicht mehr verbaut?
Sinn machen, wenn überhaupt, nur Führungen in der Höhe der Kabine selbst und die müssten entsprechend hoch, lang und massiv sein, um nicht selbst zur Gefahr zu werden (also flächen- und nicht linienförmig, da sonst die Gefahr des Auflaufens auf den Führungen entsteht, und so lang, dass das Fahrzeug schon vor dem Erreichen der Rollenbatterie zwangsgeführt wird).
Ich bin bzgl. des Konstruktionsprinzips ganz deiner Meinung. Allerdings kann man m.E. den Konstrukteuren hier keinen Vorwurf machen, wenn genau bei diesem einen speziellen Klemmentyp trotz Einhaltung der Normen eine atypische Gefahrenstelle entsteht, und das überhaupt nur bei Betrieb außerhalb der Einsatzgrenzen. Das hätte, wenn überhaupt, der benannten Prüfstelle im Zuge des Konformitätsbewertungsverfahrens auffallen müssen - und ich bin mir nicht einmal sicher, ob die dagegen überhaupt etwas einwenden dürften, denn streng genommen wäre die Klemme trotzdem konform, da der Stand der Technik erfüllt wird. Die Frage ist eher, was man jetzt daraus schlussfolgert (sofern es überhaupt die Klemme war, die kollidiert ist). Alle DT-Klemme verbieten, wie einst die Müllerklemmen? Zigtausende Klemmen nacharbeiten? Oder ist das ganze Thema statistisch vertretbar?Latesn hat geschrieben: 20.03.2026 - 09:44 Gemeint ist vermutlich die Kollision mit dem Seilfänger, der hat nämlich wenn man die Freigängigkeitszeichnung aus dem Rotenflue-Bericht ansieht wenig bis keine Freigängigkeit mehr bei den geforderten 0,35 rad.
Wenn natürlich wie bei der Rotenflue und spekulativ auch hier das Torsionsrohr am Seilfänger einhängt während die Kabine noch nicht ansteht (was m.e. ein klares Konstruktionsprinzip ist ... ich schlage selbst wenn ich anschlage so an, dass ich nicht Einhängen kann -> d.h. ich versuche zuerst mit dem Trittbrett anzuschlagen) habe ich natürlich einen gewaltigen Hebel der mir das Seil einfach aus der Klemme reisst.
Nachdem die Normenreihe aktuell sowieso "redaktionell" überarbeitet wird, könnte man ja vorschlagen, diesen Punkt auch noch aufzunehmen, dann wäre die kostpielige Änderung der Deckblätter wenigsten nicht ganz umsonst.
Beispiel als Ergänzung zur EN 13223 in der typischen Formulierung (bringt aber mehr Probleme, als es löst): "Klemmen und Rollenbatterien müssen so gestaltet sein, dass bei einer Überschreitung der größten Querpendelung nach 6.3.4 die Kollision einer Klemme mit den Einrichtungen der Rollenbatterie nicht zum Abstürzen des Fahrzeuges führen kann."
Beim Fahrzeugsalat war es pures Glück, dass die Stütze nicht nachgegeben hat. Eigentlich wäre der Absturz der Fahrzeuge hier sogar gewünscht gewesen.Kamikatze hat geschrieben: 21.03.2026 - 19:36 Anderer Klemmentyp und es ist trotz des ja sehr brutal aussehenden Gondelsalats keine Gondel abgestürzt. Gut, in so einer Situation kann man schlecht abschätzen, wo einfach Glück im Spiel war und wo das ganze konstruktiv abgefangen wurde.