Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Medienberichte rund um den Wintersport: Aktuelle TV-Tipps, Presseartikel, Unfallmeldungen und Diskussionen zu Nachrichten aus der Alpinwelt.
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GMD
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von GMD »

Auch das noch! https://www.nau.ch/news/schweiz/cheferm ... t-67096070

Meine ursprüngliche Hoffnung, dass die Walliser Justiz angesichts dieser Tragödie zumindest einmal versucht unabhängig zu arbeiten, schwindet leider immer mehr. Der Sumpf der Vetternwirtschaft scheinen nicht einmal über vierzig Todesopfer austrocknen zu vermögen und die alten Seilschaften halten auch diese gewaltige Last aus. Vielleicht ist es nun wirklich an der Zeit, dass die Bundesanwaltschaft, das Zepter in die Hand nimmt. Wobei ich nicht weiss, ob das rechtlich überhaupt möglich ist.
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Theo
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Theo »

Jetzt ist dann gut GMD, wenn man keinen blassen Schimmer hat sollte man schweigen.
Der Mann von der Staatsanwältin ist in der Weinbranche tätig und Verein hat 1300 Mitglieder. Muss man die verflucht und verdammt noch mal alle kennen und von jedem wissen ob er dabei ist oder nicht?
Nein, muss man nicht, ich weis auch nicht wer hier alles im Skiclub ist. Wenn du bei all dienen Vereinen alle kennst dann sei es so, aber vielleicht bist du ja auch in keinem.

Was mir gegen den Strich geht ist dass von allen Seiten viel zu viel an die Presse getragen wird. Hätten alle die Klappe gehalten hätte es die Schlägerei mit den Anwälten auch nicht gegeben.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Skipapi »

Vereinswesen...
Dazu hat Mani Matter vor Jahrzehnten viel Gescheites gesagt.
https://youtu.be/0Gu5dAtUMpM?si=8oOnk7MBqMSalO1i

Ich bin aktives Mitglied im Chor.
Daneben zahlendes Mitglied eher passiv als aktiv, gelegentlich teilnehmend an einzelnen Anlässen: beim Vogelschutz, dem Skiclub, den Naturfreunden, dem Kulturverein. Aus der Mitgliedschaft im gleichen Verein wird noch lange keine Befangenheit. Viele andere Mitglieder dieser Vereine kenne ich überhaupt nicht. Es macht einen Unterschied, ob man seit Jahren wöchentlich gemeinsam singt (und danach trinkt), dann ist man natürlich befangen, oder vor drei Jahren mit 45 anderen an der gleichen Museumsführung war. Da bleibt man unbefangen.(ausser man ist bspw. danach zusammen im Bett gelandet, dann wird es wieder zur Befangenheit.)
Kurz: Umstände müssen im Einzelfall beurteilt werden.
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Marmotte
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Marmotte »

Ab dem 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot fürs Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen
https://www.srf.ch/news/schweiz/brandsc ... eschlossen
gfm49
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von gfm49 »

Marmotte hat geschrieben: 06.03.2026 - 14:08
Ab dem 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot fürs Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen
https://www.srf.ch/news/schweiz/brandsc ... eschlossen
Gibt es da eigentlich eine Definition, was alles darunter fällt? Lt. Wikipedia sind selbst Streichhölzer pyrotechnische Gegenstände(!).
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von TPD »

Habe mich auch gefragt was genau dieses Gesetz umfasst?
Sind davon auch die pyrotechnischen Effekte in Shows, Theateraufführungen etc. betroffen, wo hinter der Bühne sogar ein Feuerwehrmann sitzt?

Und ich bin dann gespannt ob sich die Fussballfans auch daran halten? ;)
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Finsteraarhorn »

In Fussballstadien ist sas bereits jetzt verboten, also ändert sich da eigentlich nichts. Ob ein offenes Stadion als geschlossen gilt weiss ich aber nicht.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von stefan1893 »

Finsteraarhorn hat geschrieben: 09.03.2026 - 06:37 In Fussballstadien ist sas bereits jetzt verboten, also ändert sich da eigentlich nichts. Ob ein offenes Stadion als geschlossen gilt weiss ich aber nicht.
Stadien sind ein Sonderfall. In den Stadien gibt es bestimmte Abhängigkeiten (Club - Fans sowie Fans untereinander), die es verhindern, dass diese Verbote effektiv verfolgt werden.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von gfm49 »

Marmotte hat geschrieben: 06.03.2026 - 14:08
Ab dem 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot fürs Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen
https://www.srf.ch/news/schweiz/brandsc ... eschlossen
Noch eine blöde Frage: Was sind "öffentlich zugängliche" Räume genau? Was ist, wenn man aus einer Bar einen Club macht, in den nur Mitglieder dürfen (z.B. durch online-Beitritt vor dem Clubbesuch)?

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Spezialwidde
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Spezialwidde »

gfm49 hat geschrieben: 11.03.2026 - 09:51 Noch eine blöde Frage: Was sind "öffentlich zugängliche" Räume genau?
Definition: "Ein öffentlich zugänglicher Raum ist ein Bereich, der ohne besondere Voraussetzungen von einer unbestimmten Anzahl von Personen genutzt oder betreten werden kann. Dies umfasst sowohl öffentliche Plätze (Straßen, Parks) als auch private Flächen (Geschäfte, Arztpraxen, Einkaufszentren), sofern sie für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind."

Auf deinen Fall bezogen könnte man sich jetzt in der Tat darüber streiten ob das als Privatveranstaltung zählt. Da gibt es ja die besonderen Voraussetzungen.
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TPD
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von TPD »

Was ist, wenn man aus einer Bar einen Club macht, in den nur Mitglieder dürfen (z.B. durch online-Beitritt vor dem Clubbesuch)?
Da kommt dann auch noch das Gastgewerbegesetz ins Spiel.
Eine Clubmitgliedschaft darf nicht zur Umgehung des Gastgewerbegesetzes dienen.
Zudem muss der "Gastrobereich" eine "Nebentätigkeit" des Clubs sein und es gibt eine Limite beim Umsatz. Und der Gastrobereich darf nicht regelmässig über die Polizeistunde hinaus betrieben werden.
Das sind schon mal ziemlich ungünstige Voraussetzungen für einen typischen Nachtclub, der mit den Besuchern Geld verdienen möchte.
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GMD
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von GMD »

Somit dürfen am 1. August und an Sylvester kein Feuerwerk mehr abgebrannt werden? Nun, die Haustierbesitzer werden sich freuen.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von gfm49 »

GMD hat geschrieben: 20.03.2026 - 20:09 Somit dürfen am 1. August und an Sylvester kein Feuerwerk mehr abgebrannt werden? Nun, die Haustierbesitzer werden sich freuen.
In öffentlich zugänglichen Räumen dürften die wenigsten Silvesterfeuerwerke abgebrannt werden (dto. am 01.08.)
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GMD
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von GMD »

Mit Raum kann auch ein offener Bereich gemeint sein. Zum Beispiel: Im Raum Zürich ist mit Gewittern zu rechnen. Aber gut, es geht hier offenbar um geschlossene Räume in Gebäuden.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von NeusserGletscher »

In einem ausführlichen Artikel im Walliser Boten vom 21.3., zuvor in der NZZ am 14.3. erschienen (beides hinter Paywall), wird erwähnt, dass der in der Bar verbaute Akustikschaumstoff seinerzeit als "nicht entflammbar" und "selbstverlöschend" verkauft worden sei. Ein entsprechender Artikel dazu ist kürzlich u.a. auch im Tagesanzeiger und im Blick erschienen. Demnach stammt die Lieferung nicht, wie ursprünglich gemeldet wurde, aus einem Baumarkt in der Schweiz, sondern wurde von einem Ostdeutschen Händler vertrieben.

"Nicht entflammbar" und "selbstverlöschend" ist allerdings ein Widerspruch in sich. "Schwer entflammbar" und "selbstverlöschend" klingt für mich plausibel. Wobei auf das Zeugs in der Bar nichts von beidem zutraf.

In dem Artikel in der NZZ geht es auch um die öffentliche Vorverurteilung der Betreiber und die Frage, welche Auswirkung dies auf den Prozess haben wird.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von GMD »

Zudem, woher soll ein Laie das wissen? Man kann von einem in der Gastronomie tätigen Person wohl kaum solche Fachkenntnisse verlangen. Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass bei diesem tragischen Unglück, wie so oft, nicht von nur einer Ursache ausgegangen werden kann, sondern es sich um ein unglückliche Verkettung von Umständen handelt.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von gfm49 »

GMD hat geschrieben: 22.03.2026 - 09:39 Zudem, woher soll ein Laie das wissen? Man kann von einem in der Gastronomie tätigen Person wohl kaum solche Fachkenntnisse verlangen.
Wenn sich allerdings ein Gastronom als Bauhandwerker betätigt, muß er sich aber die einschlägigen Fachkenntnisse aneignen - oder eben einen Fachmann beauftragen

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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von Seilbahnjunkie »

Seh ich auch so. Hätte er einen Fachmann beauftragt und der das so gemacht, dann wäre der Gastronom in meinen Augen raus. Ohne Fachkenntnisse rumbasteln geht vielleicht im privaten Bereich (und selbst da hat es Grenzen), aber nicht im gewerblichen, schon gar nicht, wenn man eine öffentliche Versammlungsstätte betreibt. Bauvorschriften gibt's ja nicht zum Spass. Wenn man die nicht versteht, dann ist man definitiv ungeeignet die Arbeiten in Eigenregie durchzuführen. Und ich nehme mal an in der Schweiz gikt auch der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Interessanter ist natürlich, ob der deutsche Händler (wie praktisch, ein Ausländer) wirklich falsche Angaben beim Verkauf gemacht hat und ob man das noch nachweisen kann. Das kann, muss aber den Gastronomen nicht entlasten.
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Re: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 01.01.2026

Beitrag von NeusserGletscher »

Ich bin mir da nicht mehr so sicher wie Anfang Januar.
Blick hat geschrieben:Diese seien gemäss der Archivversion der Webseite für «Kindergärten, Schulen, Restaurants und Bars» geeignet, wie «24 Heures» weiter schreibt.
Ein Fachbetrieb hätte wahrscheinlich bei seinem Großhändler bestellt. Die Frage ist aber, ob es zu den Sorgfaltspflichten von Großhändler und Fachbetrieb gehört, eigene Tests zur Entflammbarkeit an dem gelieferten Material durchzuführen. Außerdem stellt sich die Frage der Kennzeichnung. Bei Brandschutztüren oder Baustoffen zum Verschliessen von Durchbrüchen sind AFAIK entsprechende Prüfplaketten vorgeschrieben. Die andere Frage ist, wie häufig dann so was auf seine Funktion geprüft werden muss. Muss man bei sichtbaren Verkleidungen regelmässig ein Stück rausschneiden und prüfen, ob der Brandschutz noch gegeben ist? Ich denke, mit Fettdünsten hatten die in der Kellerbar eher weniger zu tun. Staub könnte dagegen neben der Alterung durchaus auch die Schutzwirkung herab setzen.
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