Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Infrastrukturelle Neuigkeiten aus Österreich: Aktuelle Informationen zu neuen Seilbahnen, Pistenbauten und Modernisierungen in den Skigebieten.
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don pipone
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Re: Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Beitrag von don pipone »

Auch beim Bau ist das wirtschaftlicher, würde ich schätzen. Weniger Erd- und Betonierarbeiten, weniger Baustrasse, etc.

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Tirolbahn
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Re: Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Beitrag von Tirolbahn »

Beim Limberg werden seit gestern die Stützen dunkel gestrichen, ist ja Land Salzburg :)
Aber interessant, dass das erst jetzt passiert
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Skiwelt07
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Re: Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Beitrag von Skiwelt07 »

Oh da hab ich gleich ne Frage die mich schon lang mal drückt.

Mir ist eben aufgefallen dass stützen immer mal wieder dunkel sind, nur in Salzburg, aber nicht bei jeder Bahn.
Warum?
Warum nicht bei allen?
Müssen die das, wenn ja warum nur bei manchen?
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SeilbahnX
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Re: Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Beitrag von SeilbahnX »

Skiwelt07 hat geschrieben: 28.07.2026 - 18:55 Oh da hab ich gleich ne Frage die mich schon lang mal drückt.

Mir ist eben aufgefallen dass stützen immer mal wieder dunkel sind, nur in Salzburg, aber nicht bei jeder Bahn.
Warum?
Warum nicht bei allen?
Müssen die das, wenn ja warum nur bei manchen?
Diese Maßnahmen werden im Zuge der naturschutzrechtlichen Verhandlung festgelegt.
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don pipone
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Re: Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Beitrag von don pipone »

Welchen naturschutztechnischen Vorteil bietet denn ein schwarzer Anstrich ggü. einer Verzinkung?
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Skiwelt07
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Re: Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Beitrag von Skiwelt07 »

Meine Vermutung bisher war immer, dass das die Tiere nicht so stört, weil es die Sonne nicht so reflektiert und dadurch nicht so blendet.

Aber keine Ahnung ob das stimmt :lol:
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Re: Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Beitrag von SeilbahnX »

don pipone hat geschrieben: 28.07.2026 - 19:34 Welchen naturschutztechnischen Vorteil bietet denn ein schwarzer Anstrich ggü. einer Verzinkung?
Dabei stehen weniger die (naturschutz-)technischen Vorteile im Vordergrund als vielmehr das optische Erscheinungsbild: Durch die dunkle, matte Farbgebung fügen sich die Stahlteile (lt. Naturschutzexperten) wesentlich harmonischer in die natürliche Umgebung ein als mit einer hellen Verzinkung. Schwarz ist hierfür übrigens nicht vorgesehen, der Ton ist meines Wissens nach fest als RAL 7016 (Anthrazitgrau) definiert. :lol:
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snowflat
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Re: Neues in Saalbach Hinterglemm Leogang Fieberbrunn (Skicircus)

Beitrag von snowflat »

Ganz genau §25 (2) - Bewilligungsbedürftige Maßnahmen | Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (NSchG):
Es ist naheliegend, dass oft die Errichtung jeglicher Anlagen oder die Durchführung von bewilligungsbedürftigen Maßnahmen eine Beeinträchtigung (im Sinne einer Veränderung) etwa des Landschaftsbildes nach sich zieht. Die Bewilligung für solche Vorhaben wird jedoch nur in den Fällen nicht erteilt werden können, in welchen es sich um eine entscheidende (erhebliche, wesentliche) Beeinträchtigung handelt.

Eine erhebliche Beeinträchtigung etwa des Landschaftsbildes wird dann anzunehmen sein, wenn das Vorhaben besonders auffällig und zur Umgebung in scharfem Kontrast in Erscheinung tritt.255 Entscheidend ist, wie sich das Vorhaben in das vorgefundene, durch bereits vorhandene Eingriffe mitbestimmte Bild der Landschaft einfügt. Die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes setzt dabei voraus, dass durch die beantragte Maßnahme der optische Eindruck des Bildes der Landschaft wesentlich verändert wird, d.h., dass die Maßnahme im „neuen“ Bild der Landschaft prägend in Erscheinung tritt, sodass der Gesamteindruck, den die Landschaft optisch vermittelt, ein anderer wird. Für die Verwirklichung des Tatbestandmerkmals genügt es allerdings, dass das Vorhaben von zumindest einem Blickpunkt aus eine das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigende Wirkung nach sich zieht. Die Auffassung im Gutachten des naturschutzfachlichen Amtssachverständigen, dass durch die Einfärbung von Liftstützen im Farbton RAL 6014 die abträglichen Auswirkungen auf die Landschaft, wie sie von unbehandelten (verzinkten) Liftstützen ausgingen, iSv § 50 Abs 2 auf ein geringeres (bewilligbares) Ausmaß beschränkt werden, ist nicht unschlüssig. Dies gilt auch im Hinblick auf eine sofortige Einfärbung der Liftstützen, da es auf der Hand liegt, dass die Blend- bzw Blinkwirkung der verzinkten Liftstützen und damit ihre optische Auffälligkeit naturgemäß im neuen Zustand besonders wirksam ist.

Beim Erholungswert der betroffenen Landschaft geht es um die auf konkreten Umständen beruhende Eignung der Landschaft, dem Erholungsbedürfnis von Menschen zu dienen. Eine Beeinträchtigung des Erholungswertes ist dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Vorhaben in einem Gebiet, das auf Grund seiner Landschaftsausstattung geeignet ist, Erholung zu bieten, Erholungssuchende in ihrer Erholung beeinträchtigen würde.
Quelle: https://www.salzburg.gv.at/fileadmin/SP ... zrecht.pdf
Kanada - 29.01.2017 bis 10.02.2017
Du kannst Dir Glück nicht kaufen. Aber Du kannst skifahren gehen und das ist ziemlich dasselbe!
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