www.seilbahn.netSüdtirol: Landesregierung behandelt neuen Schipistenplan
Der so genannte Schipistenplan stand im Mittelpunkt einer kürzlich stattgefundenen Sitzung der Südtiroler Landesregierung. Ablehnung für den Zusammenschluss der Skigebiete Schöneben, Haider Alm und Watles sowie die Gletschererschließung in Sulden.
Die Landesregierung hat die Behandlung der Änderungsvorschläge zum Landesplan der Schipisten und Aufstiegsanlagen fortgesetzt. Insgesamt 38 Gemeinden wünschen sich solche Änderungen beziehungsweise Ergänzungen. Nachdem die Landesregierung im vergangenen November bereits über kleinere Änderungsanträge befunden und diese im Wesentlichen befürwortet hatte, ging es nun um größere Änderungen in den Gemeinden Graun, Stilfs, Latsch, Schnals, Ulten sowie im Passeiertal, in Gröden und am Karerpass.
Während mehrere technische Anpassungen befürwortet wurden, lehnte die Landesregierung den Zusammenschluss der drei Vinschger Schigebiete Schöneben, Haider Alm und Watles ebenso wie die Gletscherschließung in Sulden ab. Sie stimmte allerdings der Nutzung des Gletschers als Übungsgebiet für Mannschaften und für die Sportschule Mals zu. „Obwohl sich das Gebiet teilweise im Naturpark befindet und auf dem Gletscher liegt, sollen diese Sportler wie in den vergangenen 20 Jahren auch weiterhin dort trainieren können“, so Landeshaupmann Luis Durnwalder, der gleichzeitig aber den Bau neuer Anlagen in diesem Gebiet ausschloss.
Wo soll das zu erschließende Gletscher-Gebiet in Sulden sein?
Die Landesregierung sprach sich gegen eine Verbindung des Latscher Schigebietes Richtung Ulten aus, befürwortete allerdings die Errichtung einer neuen Abfahrtspiste bis ins Tal. Im Ultener Schigebiet Schwemmalm darf die Zubringeranlage bei Minderung der Förderleistung von den vorgesehenen 2400 auf 2100 Personen je Stunde erneuert werden.
Was soll das Erneuerung mit Kapazitätsreduzierung
Die weiteren Änderungswünsche – darunter die des Wipp- und des Pustertales – sollen im Verlauf der nächsten Regierungssitzungen behandelt werden. Dann geht der Plan samt Änderungen an die Gemeinden zur Stellungnahme, wird dann von der Landesraumordnungskommission und der Landschaftsschutzbehörde begutachtet, bevor die Landesregierung in zweiter Lesung die Änderungen endgültig verabschiedet.
Bei der derzeitigen Behandlung des Planes handelt es sich um eine Anpassung, die alle drei Jahre vorgenommen werden kann. Die grundsätzliche Überarbeitung ist erst 2009 fällig, „im Zuge dieser zehnjährigen Überarbeitung können wir auch über Neuerschließungen sprechen“, so der Landeshauptmann, „die wir im Zuge der dreijährlichen Anpassung ausgeschlossen.“haben
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