Der Initiativtext, der in die Verfassung integriert werden soll, spricht allerdings nicht explizit von Burka und Niqab. Allgemein verweist er darauf, dass das Verhüllen oder Verbergen des Gesichts auf öffentlichen Strassen, Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt sei.
Der Ständerat und der Nationalrat in Bern müssen den neuen Verfassungstext der Tessiner noch ratifzieren.
Bei der Tourismusorganisation von Genf bis Zürich nimmt man das Ergebnis mit Sorge zur Kenntnis.
Intressanter Kommentar http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/127145/Logiernächte in Frankreich rückläufig wegen Verhüllungsverbot
Bereits im Winter 2009 sorgte die Annahme der Minarettinitiative für negative Schlagzeilen im arabischen Raum. Touristiker stellten bisher jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Logiernächtezahlen fest. «Weil der arabische Gast kein Minarett braucht, um seine Religion leben zu können», sagt Stefan Otz. Das Minarettverbot schränke die Gäste nicht konkret in der persönlichen Freiheit ein, das Verhüllungsverbot hingegen schon. Dies beweisen Zahlen aus Frankreich: Seit Annahme des Verhüllungsverbotes, welches bei Touristinnen sehr kulant umgesetzt wird, seien die Logiernächte dennoch zurückgegangen. Interlaken habe dadurch indirekt profitiert, da viele arabische Gäste ihre Ferien statt in Frankreich in der Schweiz verbracht hätten. «Mit dem Verhüllungsverbot könnte sich das ändern», glaubt der TOI-Direktor. Er gibt zu bedenken, dass das Tessin im Ausland nicht isoliert betrachtet werde, sondern als Teil der Schweiz. Das Ganze dürfe man nicht dramatisieren, sei aber auch nicht zu unterschätzen.
Von schwarzen Schleiern und roten Tüchern http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/127144/