Quelle: https://tirol.orf.at/stories/3142541/Wirtschaftskammer bzw. Seilbahnvertreter machen mit einem Gutachten gegen die bestehende 2G-Regel – geimpft oder genesen – bei Seilbahnen mobil. Ein von der Kammer in Auftrag gegebenes Gutachten zeige, dass das Beibehalten der 2G-Regel „verfassungswidrig und unverhältnismäßig“. (...) Das Gutachten wurde vom Wiener Experten für Wirtschaftsrecht Bernhard Müller erstellt. Die Seilbahner in der Kammer rund um Obmann Franz Hörl (ÖVP) schließen daraus, dass der „massive Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit und Eigentumsfreiheit“ nun – analog zu anderen Branchen – rasch beendet werden müssten. (...) Bei Gästen aus dem EU-Ausland sei offen, ob 2G bei Seilbahnen wegen eines Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit nicht sogar europarechtswidrig sei.
Nun stellt sich mir die Frage: wie geht es weiter? Die finanziellen Verluste die den Seilbahnen durch verfassungswidrige Massnahmen entstanden sind, kann man mit Geld (der Steuerzahler