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Ihr habt noch tolle Berg-, Ski- oder Landschaftsfotos auf eurer Festplatte? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, sie mit uns zu teilen!
Unser Alpinforum-Fotowettbewerb 2026 läuft noch und wir freuen uns über weitere beeindruckende Aufnahmen aus der Bergwelt! ⛷️🏔️
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Ihr könnt eure Bilder noch bis
Sonntagabend, 18. Oktober 2026, einreichen!
Egal ob spektakuläres Bergpanorama, verschneite Piste oder ein besonderer Moment in den Alpen – zeigt uns eure schönsten Bilder! Jeder Beitrag macht den Wettbewerb noch abwechslungsreicher. 😊
Alle Teilnahmebedingungen und Informationen zur Bildeinreichung findet ihr im Wettbewerbsthema:
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Also: Durchsucht eure Fotoarchive und macht noch mit! Wir freuen uns auf eure Einsendungen! 🏔️
Euer Alpinforum-Team
Roberto schrieb:Naja, da dich ja auf der Piste keiner kontrollieren darf, wird die Bergbahn auch nicht feststellen können, ob du auf der morgendlichen Abfahrt einen Skipass hast oder nicht. Soweit der praktische Aspekt.
Vom Theoretischen her hast du durchaus das Recht, ohne Skipass Pisten zu nutzen. Deswegen finden manche Bergbahnen auch keine Handhabe gegen ungeliebte Tourengeher, die auf Pisten aufsteigen und abfahren, was auch gut so ist.
In Deutschland ist dieses Recht durch das Grundgesetz Art.11 Abs.1 gesichert: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet." Entsprechende Grundrechte wird es vermutlich in allen europäischen Demokratien geben. Weiterhin gilt dieses Recht für EU-Bürger in der ganzen EU auf Basis Art. 18 des EG-Vertrages: "Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten." . Natürlich stellen abgegrenzte Privatgründe hier eine Ausnahme dar. Pisten sind aber nicht abgegrenzt, sondern eben freier Raum.
Ein Skipass ist das Dokument für einen Beförderungsvertrag und sichert mir das Recht zur Liftnutzung. Das Recht zur Pistennutzung fällt unter mein Grundrecht der Bewegungsfreiheit und braucht daher nicht erworben zu werden.
Auf die Schnelle kann ich Dir zunächst §123 des dt. Strafgesetzbuchs anbieten:Wenn du der Meinung bist, dass das nur für eingezäunte Grundstücke gilt, so nenne bitte hier auch das Gesetz, das das Eigentumsrecht einschränkt.
Chasseral schrieb:Aber ich bitte dich! Ein Unternehmen hat doch das Recht zu überprüfen, ob die Kunden die "gekaufte" Ware auch bezahlt haben. Mit deiner Logik dürften weder Warenhäuser ihre Kunden mittels Detektiven kontrollieren noch dürften ÖV-Unternehmen ihre Fahrgäste kontrollieren.Dieter WISSEKAL schrieb:... Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter einer Bergbahn, der ja kein Exekutivorgan ist, das Recht hat, mich auf der Piste anzuhalten.
jack90 schrieb:Hab ich in Hoch Oetz schon öfters erlebt.
Wenn ich in HochOetz durchs Drehkreuz an einem lift geh kommt ein Foto von mir auf dem Bildschirm im Führerstand.
Roberto schrieb:Auf die Schnelle kann ich Dir zunächst §123 des dt. Strafgesetzbuchs anbieten:Wenn du der Meinung bist, dass das nur für eingezäunte Grundstücke gilt, so nenne bitte hier auch das Gesetz, das das Eigentumsrecht einschränkt.
Roberto schrieb:Entscheidend ist das Wörtchen befriedet. Ein Grundeigner in D muss zum Ausdruck bringen, dass es das Betreten seines Grundstücks nicht wünscht.
HHer schrieb:Naja m.W. sind die Rechte aber doch eingeschränkt. Einem Ladendetektiv darfst Du Deine Tasche (bzw. deren Inhalt) schon zeigen, zwingen kann und darf er dich nicht. Er kann versuchen Dich - ohne Einsatz körperlicher Gewalt - festzuhalten, bis die zuständigen Exekutivorgane anrücken.
jack90 schrieb:Ob aber Bergbahnen (nicht bei Wochen/Saison Karten mit Photo(*)) heimlich eine Aufnahme machen dürfen und diese im Zusammenhang mit
Roberto schrieb:Es ist anscheinend doch komplexer, als ich dachte, die Kleinstaaterei in D feiert fröhliche Urständ.
Folgender Beitrag in einem anderem Forum liefert zwar auch keine echten Beweise, gibt jedoch einige Hinweise: www.gipfeltreffen.at. Demnach ist die Freizügigkeit in der freien Landschaft in D eine Ländersache und unterliegt nicht dem Bundesrecht, wobei angeblich die Alpenanrainer Bayern und Baden-Württemberg liberal aufgestellt sind, für die nördlichen Bundesländer jedoch ein "Wegegebot" beschrieben wird.
Roberto schrieb:^^ Man lernt doch nie aus.
Wenn nun wie du schreibst in Tirol ein Wegefreiheitsgesetz fehlt, ein solches jedoch ein erfolgreiches Vorgehen gegen Tourengeher verhindern würde, wie du weiter oben ebenfalls schreibst - warum kriegt man die Tourengeher dann trotzdem nicht in den Griff?
Nur darf in den AGB nichts stehen das zu Ungunsten des Kunden ist...Wieso Heimlich?
Das steht mit Sicherheit in den Beförderungsbedingungen...
TPD schrieb:Nur darf in den AGB nichts stehen das zu Ungunsten des Kunden ist...Wieso Heimlich?
Das steht mit Sicherheit in den Beförderungsbedingungen...
Sonst könnten dann die Bergbahnen vor Gericht Probleme haben.
Ich zumindest gar nichts.seilbahner schrieb:Wo ist eigentlich euer Problem?
Was habt Ihr gegen die Tourengeher?
Wir versuchen halt nur, die rechtliche Lage zu eruieren.Roberto schrieb:Deswegen finden manche Bergbahnen auch keine Handhabe gegen ungeliebte Tourengeher, die auf Pisten aufsteigen und abfahren, was auch gut so ist.
naja, die Tourengeher benützen aber doch die präparierte Piste, bezahlen aber nichts dafür.seilbahner schrieb:Wo ist eigentlich euer Problem?
Was habt Ihr gegen die Tourengeher?
Ich verstehe das ganze ehrlich gesagt nicht.
Wie ich schon geschrieben habe, haben wir kein Problem mit den Leuten, und auch die Skigebiete im Umkreis auch nicht.(St.Johann, Fieberbrunn, Pillersee,Kössen...)
Also wenn ich am Fräulein an der Kasse ein Passbild in die Hand drücke und sie es auf den Skipass "klebt" ist dies sicher kein Problem. Auch wenn sie eine Kamera hervornimmt und mir sagt dass sie nun noch ein Foto macht ist dies sicher auch erlaubt.Die Tatsache, daß der Betreiber die mehrfachbenutzung von einer persönlichen Liftkarte durch verschiedene Personen durch ein Foto unterbinden will, dürfte meines Achtens nicht hier nicht runter fallen..
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