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Aufstellen Gebrauchter Sesselbahnen

Tja das war wohl auch das Ziel einer solchen Vorschrift, den Handel von Dritten mit Ersatzteilen zu unterbinden. DM und co reiben sich die Hände. Wie kurzsichtig. :lol:
 
Irgendwie ist man bei der Definition der CEN mal wieder kraeftig uebers Ziel geschossen. Zwar stimmt schon dass Kontrollen notwendig sind.

Wenn ich bedenke was manche Liftbetreiber mit ihren Anlagen (meist bei SL) alles so anstellen
So ein klassisches Beispiele sind:
Umbau von Kurz- auf Langbuegel mit Selbstbedienung ohne entsprechende Massnahmen (enge Seilspur, fehlende Niederhaltestuezte etc. Das meist bei Kleinanlagen die vomoeglich in keinem Register mehr aufscheinen bzw. noch nie Aufgeschienen sind...
In meiner Schulzeit gabs davon noch massenweise, jeder Bauer der eine schraegliegende Wiese hatte, stellte sich dort einen STEMAG Kleinschlepplift hin. - Sind in der Zwischenzeit allerdings schon fast alle verschwunden, nur selten siehm nan da oder dort noch einen fuer Schulklassen bzw. Kinderskikurse in Betrieb.
 
Weiters brauchen die Östereicher jetzt sogar ab dem nächsten Winter bei KINDERSEILLIFTEN!!!!! einen Betriebsleiter.

Also das find ich jetzt ja echt scharf ... und dann womoeglich einen der die gleichen Qualifikationen haben muss wie etwa der einer KSB oder EUB??? Ich hoff doch wohl nicht?
 
Alex schrieb:
Wenn ich bedenke was manche Liftbetreiber mit ihren Anlagen (meist bei SL) alles so anstellen
So ein klassisches Beispiele sind:
Umbau von Kurz- auf Langbuegel mit Selbstbedienung ohne entsprechende Massnahmen (enge Seilspur, fehlende Niederhaltestuezte etc. Das meist bei Kleinanlagen die vomoeglich in keinem Register mehr aufscheinen bzw. noch nie Aufgeschienen sind...
In meiner Schulzeit gabs davon noch massenweise, jeder Bauer der eine schraegliegende Wiese hatte, stellte sich dort einen STEMAG Kleinschlepplift hin. - Sind in der Zwischenzeit allerdings schon fast alle verschwunden, nur selten siehm nan da oder dort noch einen fuer Schulklassen bzw. Kinderskikurse in Betrieb.

Du schreibst das ja so als hätte es vor der CEN Norm keine Vorschriften gegeben. Also könnte jeder machen was er will.

Vor der CEN hatte halt jedesland seine eigenen Vorschriften. Und die wurden vom örtlichen TÜV auch überprüft.

Nur will die EU halt einheitliche Gesetze für alle Mitgliedsländer, das soll ja den Firmen die Arbeit erleichtern, da diese sich nicht mehr mit 100 Vorschriften vom jeweiligen Land aufhalten müssen.

Und da man im Gesetz reingeschrieben hat: Alte Analgen die an einem Ort neu wieder aufgebaut werden, gelten als Neuanlagen, gelten dort die neuen Vorschriften.
 
Das weiss ich jetzt nicht genau, aber ich denke schon das er bestimmte Qualifikationen mitbringen muss, da es ja Hauptsächlich um das recht und die Pflichten in verantwortungsvoller Personenbeförderung geht und das icht nicht so ohne.
Ich selber habe im Frühjahr 3 Wochen den Betriebsleiterkurs 1 und weitere 3 Wochen den BL kurs 2 belegt und auch die Prüfung abgelegt, und die Kurse verlangen schon wirklich was.
Im recht sind von ca. 30 Prüflingen fast 20 durchgerauscht.
Ich habe Gott sei Dank bestanden.
Erst BL Prüfung in Bayern bei der obersten Seilbahnbehörde und dann auch noch in Osterreich nur um als BL bestätigt zu werden.
Sind auch nicht billig diese WIFI Kurse!
 
In diesem Zusammenhang auch eine Kuriosität, die deutsche Gesetzgebung betreffend.
Für Personenaufzüge, egal in welcher Lage und Dimension, benötigt man keinen Betriebsleiter.
Wenn man sich solche Anlagen wie http://www.cable-car.de/personenaufzug-bad-schandau.htm anschaut, dürfte dort im Havariefall eine Bergung wesentlich schwieriger sein, als bei einer SSB, die selbstverständlich einen geprüften BL besitzen muss.
Pendolino
 
@Seilbahner:

Was sind den das für "Fächer" die man da als Betriebsleiter belegt?
Also was lernt man :-)
 
Und die wurden vom örtlichen TÜV auch überprüft.

Theoretisch ja, sofern es sich um eine offiziell dem Verkehr zugelassene Anlage handelt. (Dunkelziffer ueber nicht "offizielle" Anlagen war vor einigen Jahren in AT noch recht hoch.

Klar gab es vorher auch Vorschriften, aber wieder aufgestellte Gebrauchtanlagen wurden anscheinend nicht wirklich als Neuanlagen betrachtet.

Nichts desto trotz ... die EU weit vereinheitlichten Richtlinien:
Alles recht und schoen wenn sie in jedem Land einheitlich werden.
Ich weiss nicht wies bei den Seilbahnen umgesetzt wird, bei der Aufzugsrichtlinie (EN81-1:1998 bzw. EN81-2:1998) ist es leider der Fall dass sie in jedem Land extreme Abweichungen zulaesst ... von Einheitlich also keine Spur ...
 
@Ram
Man hat in den 6 Wochen jeden Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr Kurs.
Es gibt die Fächer
Elektrotechnik
Mathematik
Physik
Werkstoffkunde
Seilbahntechnik
Hydraulik
Seile
Metallkunde
Ich glaube das war alles.
Kannst ja unter WIFI Tirol mal nachsehen.
 
also diese wifi kurse verlangen einem schon etwas ab,diese sachen sind nicht zu verscherzen...
 
mal so nebenbei,was passiert mir der alten valfagehrbahn?wird die alte 3ksb irgendwo wieder aufgestellt?
 
DANKE!!! :evil:

Jetzt hab ich es fast geschafft ein ganzes Jahr nix von EU Normen, CEN, ... zu hören, und nun das hier!!!!! :roll:

Aber ich bin unschuldig, ich habe damals gegen die EU gestimmt :!: :!: :!: :wink:
 
Die alte Valfagehrbahn ist nach Russland gegangen. Die hat die Arlberger Gesellschaft dort selber hinverscherbelt.
 
Für solche Bahnen gibt es genug abnehmer. Was in meinem Briefkasten schon alles gesucht wurde. Unter anderem VR101 Bahn. :wink:
 
Das da:
pc300131.jpg


pc300022.jpg


pc300011.jpg


pc300161.jpg


Es ist unmöglich solch ein Ding Kaputt zu machen. In Südafrika wird so einer wieder aufgestellt mit CWA Kabinen. :wink:
 
lift-master schrieb:
mal so nebenbei,was passiert mir der alten valfagehrbahn?wird die alte 3ksb irgendwo wieder aufgestellt?

Uups? Diese 3KSB wurde inzwischen auch abgebaut und ersetzt? Was ma so alles nebenbei erfährt...
 
Ja ersetzt durch eine 6KSB (Hoffendlich mit Sitzheizung :twisted: ) Die Reste werden schön säuberlich zerlegt und nach Russkije verfrachtet. :wink:
 
und man glaube kaum,es wird eine LEITNER anlage,nix doppelwoppel :lol:
 
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