top für studenten, mein einkommen beträgt nämlich -500€ studiengebührGMD schrieb:Noch teurer ist das zu schnelle Fahren in Skandinavien. Dort ist das Bussgeld prozentual zum Einkommen!
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top für studenten, mein einkommen beträgt nämlich -500€ studiengebührGMD schrieb:Noch teurer ist das zu schnelle Fahren in Skandinavien. Dort ist das Bussgeld prozentual zum Einkommen!
ich werd dran denken wenn das nächste mal ein deutscher vor mir ein bergsträsschen hoch- oder runterkriecht. klar, auf der autobahn 250 sachen drauf, aber sobalds ein paar kürvchen hat die hosen voll! kommt shcon, eure audis und bmws können auch aus der kurve beschleunigenRoberto schrieb:Logisch.GMD schrieb:Bei euch geht die Probezeit immerhin nur zwei Jahre. Bei uns in der Schweiz drei!
Ihr fahrt ja auch langsamer. :lol: :lol: :lol:
Dies gilt seit dem 1.1.07 in einigen Fällen auch für die Schweiz.Dort ist das Bussgeld prozentual zum Einkommen!
Quelle: NZZ 29.12.06Fahren in angetrunkenem Zustand:
ab 0,5 Promille 600 Franken Busse
ab 0,6 Promille 700 Franken Busse
ab 0,7 Promille 800 Franken Busse
ab 0,8 Promille ab 10 Tagessätzen Geldstrafe
ab 1,2 Promille ab 20 Tagessätzen Geldstrafe
ab 1,6 Promille ab 30 Tagessätzen Geldstrafe
ab 2,0 Promille ab 60 Tagessätzen Geldstrafe
Zu bedingten Geldstrafen soll eine Busse von einem Viertel eines Netto-Monatslohns hinzukommen, mindestens aber von 1000 Franken.
Übertretungen der Höchstgeschwindigkeit,
Tempo-30-Zonen:
16 bis 17 km/h 400 Franken Busse
18 bis 19 km/h 600 Franken Busse
20 bis 24 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
25 bis 29 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
30 bis 34 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 35 km/h ab 30 Tagessätzen Geldstrafe
Innerorts:
16 bis 20 km/h 400 Franken Busse
21 bis 24 km/h 600 Franken Busse
25 bis 29 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
30 bis 34 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
35 bis 39 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 40 km/h ab 30 Tagessätzen Geldstrafe
Ausserorts, Autostrassen:
21 bis 25 km/h 400 Franken Busse
26 bis 29 km/h 600 Franken Busse
30 bis 34 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
35 bis 39 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
40 bis 44 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 45 km/h ab 30 Tagessätzen Geldstrafe
Autobahnen:
26 bis 30 km/h 400 Franken Busse
31 bis 34 km/h 600 Franken Busse
35 bis 39 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe
40 bis 44 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe
45 bis 49 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 50 km/h ab 30 Tagessätzen Geldstrafe
Zu bedingten Geldstrafen soll eine Busse von einem Viertel eines Netto-Monatslohns hinzukommen, mindestens aber von 800 Franken.
Ist nur Winterpaket drin, kein Xenon. Andere Ausstattungsmerkmale waren mir wichtiger und Xenon hätte den Listenpreis dann in astronomische Höhen getrieben und da hab ich Xenon hinten raus fallen lassen. Ist ohnehin der Hammer, was die für so ne 08/15-Karre wollen. Beim Studium der Preisliste fragt man sich manchmal, ob man bei VW oder Mercedes ist.br403 schrieb:Hast du Xenon drin, denn leider kann man das beim neuen nicht mehr so leicht erkennen...oder nur das Winterpaket?
Angespannt war da eigentlich nichts. Ich hab zwar mit ihm geschimpft, aber das war eher "ordnungshalber". Ich kann da einem 3jährigen keine Vorwürfe machen. Ich hab halt leider dem falschen Kind beim Einsteigen geholfen. Die Fahrerin des anderen Wagens - die dann glücklicherweise recht bald kam - nahms auch gelassen und mit Lachen (obwohl das Auto recht neu ist). Die kenne ich sogar persönlich ein wenig. Alles weitere regeln jetzt die Versicherungen.gerrit schrieb:Ui Ui, da kann ich mir vorstellen, daß die Stimmung eher angespannt war, wenn der Sohnemann gleich mal die Tür des neuen Autos einem Belastungstest unterzieht.....![]()
Von wem sonst? Etwa Opel?Da wird die Werkstatt morgen prüfen müssen, inwieweit das seitens VW zu verantworten und zu zahlen ist.
Witzig! Kann ja sein, dass VW der Auffassung ist, dass ich die irgendwie selbstverschuldet rausgerissen habe.Roberto schrieb:Von wem sonst? Etwa Opel?![]()
Die Werkstatt steht schon mal auf meiner Seite, die gehört meinem Arbeitgeber. Da hab ich kein Problem. Und der Wagen gehört Volkswagen (vielmehr der Volkswage Leasing GmbH oder wie die heisst) - vertreten durch die VW Hauptniederlassung. Und diese Beteiligten sollen das regeln - ist mir grad egal wie. Ich stell den Wagen morgen früh in die Werkstatt und nehm mir einen Leihwagen. Wenn meiner dann repariert ist und alles geklärt, dann tausche ich zurück. Dauert halt nur, bis ich denen das morgen alles erklärt habe und das Formular für den anderen Schadensfall ausgefüllt habe. Aber im Idealfall ist das vom Prozessablauf her dann für mich erledigt.Viel Erfolg mit der Werkstatt!
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