• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Bedingte Haft nach Lawinentod

es fällt mir zwar aus Gründen der Pietät schwer das zu sagen, aber für mich gilt hier das Prinzip der Eigenverantwortung bei Volljährigen solange kein Vorsatz vorliegt.
Ist leider in den letzen Jahren(zehnten) immer mehr aus dem Bewustsein gerückt, irgendwer ist ja bestimmt für mein eigenes Handeln verantwortlich bzw. haftbar zu machen.
 
Ich finde das Urteil richtig.
Wer über Erfahrung und Wissen verfügt sollte damit auch verantwortungsvoll umgehen und dafür Verantwortung übernehmen.

Ich denke aber auch, dass (in diesem Fall) der Mann bestraft genug ist. Er wird wohl sein Leben lang unter seiner Fehlentscheidung leiden.


Gruß!
 
Ich halte dieses Urteil ebenfalls für falsch; eine erhöhte Obsorgepflicht die ein Mitverschulden am Tod des Opfers begründete könnte ich nur dann sehen, wenn das Opfer beispielsweise eine zahlende Kundin des Bergführeres gewesen wäre. Nachdem in diesem Falle seitens des Ehemannes auch keine Anordnungsbefugnis bestand, halte ich das Urteil schlicht für ne Farce.
 
Zurück
Oben