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Bedingte Haft nach Lawinentod

es fällt mir zwar aus Gründen der Pietät schwer das zu sagen, aber für mich gilt hier das Prinzip der Eigenverantwortung bei Volljährigen solange kein Vorsatz vorliegt.
Ist leider in den letzen Jahren(zehnten) immer mehr aus dem Bewustsein gerückt, irgendwer ist ja bestimmt für mein eigenes Handeln verantwortlich bzw. haftbar zu machen.
 
Ich finde das Urteil richtig.
Wer über Erfahrung und Wissen verfügt sollte damit auch verantwortungsvoll umgehen und dafür Verantwortung übernehmen.

Ich denke aber auch, dass (in diesem Fall) der Mann bestraft genug ist. Er wird wohl sein Leben lang unter seiner Fehlentscheidung leiden.


Gruß!
 
Alpenverein dazu:
http://salzburg.orf.at/news/stories/2504614/

Ich seh das so, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Meiner Meinung nach kann dieses Urteil nicht halten. Wer will beurteilen wer derjenige mit mehr Erfahrung ist?
 
Ich halte dieses Urteil ebenfalls für falsch; eine erhöhte Obsorgepflicht die ein Mitverschulden am Tod des Opfers begründete könnte ich nur dann sehen, wenn das Opfer beispielsweise eine zahlende Kundin des Bergführeres gewesen wäre. Nachdem in diesem Falle seitens des Ehemannes auch keine Anordnungsbefugnis bestand, halte ich das Urteil schlicht für ne Farce.
 
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