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Coronavirus 2019-nCoV

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Für weitere Antworten geschlossen.
MichiMedi schrieb:
Also dass eine Rechtsanwältin die noch kurz davor normal gearbeitet hat gegen ihren Willen abgeführt wird und ihre Hompage abgeschaltet wurde, das kann doch einfach nicht wahr sein! Allgemein sollte man solche Einrichtungen auch hinterfragen. Es kann in einer freiheitlichen Demokratie einfach nicht sein, dass man ohne ein Gerichtliches Urteil für längere Zeit weggesperrt werden kann.

Kann man auch nicht! Keine Angst.
 
Highlander schrieb:
was inzwischen ziemlich auffallend ist, sind die großene Abweichungen von John Hopkins und WHO bei den Zahlen für Frankreich.
Laut John Hopkins hat Frankreich mit der Anzahl der Gesamtinfektionen Deutschland am 7.04 überholt....
und hat laut den Zahlen oben aktuell 137.875 Gesamtinfektionen.
Laut WHO hat Frankreich aber deutlich weniger, und nur aktuell 94.382 Gesamtinfektionen...
Das macht einen Unterschied von über 40.000 , und dieses obwohl John Hopkins als Quelle für seine Zahlen ja ebenfalls unter anderem das WHO benennt...
Die offiziellen Zahlen gibt Frankreich täglich raus, meistens durch Olivier Véran am Fernsehen. Zu beachten ist, dass bis relativ kürzlich nur Todefälle im Spitalumfeld berücksichtigt wurden. Mittlerweile werden zusätzlich die Todesfällen in den EHPAD (Alters- und Plegeheime) bekanntgegeben. Todesfälle ausserhalb dieser Strukturen werden nicht berücksichtigt.

Die französischen Medien führen eine wilden Zahlen-Mix auf, das muss man genau hinschauen, wie gezählt wurde und dies ist nicht einmal stets klar ersichtlich.

Übrigens ist es Johns Hopkins, nicht John (https://en.wikipedia.org/wiki/Johns_Hopkins).

Bzgl. eines früher mal erwähnten Punktes: Atkuelle Gesamtsterberaten mit historischen Daten vergleichen ist noch ganz einfach, da die Gesamtmortalität, z.B. für de Monat März, je nach Kalenderjahr stark variieren kann (u.a. ggf. wegen Grippe-Epidemie). Zudem müsen Zuwachs oder Abnahme der Bevölkerung auch mitberücksichtigt werden, usw. Signifikante Unterschiede kann man schon mit der Epidemie in Zusammenhang bringen, direkte Zahlenvergleiche als Grundlage für quantitative Schlussffolgerungen heranziehen ist jedoch heikel.

Mit dem allgegenwärtigen Zahlensalat befasse ich mich nicht näher, gewisse Tendenzen und andere Gesamtbetrachtungen können interessant sein, verfeinerte quantitative Vergleiche sind meistens sehr fragwürdig, da die Erhebung und Definition der verglichenen Daten zuwenig einheitlich ist. Insbes. Medienschaffende beweisen hier wiedermal ihre krasse Inkompetenz. Journalistische Ethik und sonstige Objektivität sind dabei leider sehr klein geschrieben (https://de.wikipedia.org/wiki/Mikroschrift).


Noch was technisches zum Thema Atemschutzmasken:

Comparison of Nanoparticle Filtration Performance of NIOSH-approved and CE-Marked Particulate Filtering Facepiece Respirators
Samy Rengasamy, Benjamin C. Eimer, Ronald E. Shaffer
The Annals of Occupational Hygiene, Volume 53, Issue 2, March 2009, Pages 117–128
2009-03
https://academic.oup.com/annweh/article-pdf/53/2/117/419151/men086.pdf

Particle Size-Selective Assessment of Protection of European Standard FFP Respirators and Surgical Masks against Particles-Tested with Human Subjects
Shu-An Lee, Dong-Chir Hwang, He-Yi Li, Chieh-Fu Tsai, Chun-Wan Chen, and Jen-Kun Chen
2016-03-07
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5058571/pdf/JHE2016-8572493.pdf

Evaluating the protection afforded by surgical masks against influenza bioaerosols Gross protection of surgical masks compared to filtering facepiece respirators
Prepared by the Health and Safety Laboratory for the Health and Safety Executive 2008
2008
https://www.hse.gov.uk/research/rrpdf/rr619.pdf
 
MichiMedi schrieb:
... kurz davor normal gearbeitet ...
normal gearbeitet?: "Bahner veröffentlichte am Samstagabend auf ihrer Homepage die "Corona-Auferstehungs-Verordnung", in der sie, einige bundesweite Verfügungen erlässt." Wer das Ding liest, kann darin auch keine Satire erkennen.

MichiMedi schrieb:
für längere Zeit weggesperrt werden kann.
Von längerer Zeit ist bislang auch keine Rede
 
Pancho schrieb:
MichiMedi schrieb:
Also dass eine Rechtsanwältin die noch kurz davor normal gearbeitet hat gegen ihren Willen abgeführt wird und ihre Hompage abgeschaltet wurde, das kann doch einfach nicht wahr sein! Allgemein sollte man solche Einrichtungen auch hinterfragen. Es kann in einer freiheitlichen Demokratie einfach nicht sein, dass man ohne ein Gerichtliches Urteil für längere Zeit weggesperrt werden kann.

Kann man auch nicht! Keine Angst.

Es gibt auch ein Urteil dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq002620.html Ist Juristendeutsch in Reinstform, aber rechtlich gültig. Mehr später, muß was erledigen.
 
Chlosterdörfler schrieb:
Bergbewohner und "Gastarbeiter" im Vorteil bei einem Virusbefall

Im Sommer Trainieren viele Ausdauersportler im Oberengadin oder in vergleichbaren Höhenlagen. Damit der Körper mehr Rote Blutkörperchen (Erythrozyten) für den Sauerstofftransport bildet. Die wichtigste Aufgabe der Erythrozyten ist es, Sauerstoff aus der Lunge in die verschiedenen Organe und Gewebe zu transportieren und Kohlendioxid aus den Geweben in die Lunge zu bringen. Für die Bindung des Sauerstoffs an die Blutkörperchen ist der rote Blutfarbstoff, das Hämoglobin, erforderlich. Erythrozyten sind die zahlreichsten Zellen im Blut und werden wie die meisten anderen Blutzellen im Knochenmark gebildet. Wenn zu wenige Erythrozyten vorhanden sind, kommt es zu Blässe, Müdigkeit, Luftnot und anderen Symptomen. Der wichtigste Messwert für die roten Blutkörperchen ist der Hämoglobinwert im Blut. Bei erniedrigtem Hämoglobinwert spricht man von einer Anämie.

(...) [Video-Link entfernt um übersichtlicheres Zitat zu haben]

Der Arzt Herr C. Kyle-Sidell welcher in New York auf einer Intensivstation arbeitet vergleicht die Covid-19 Symptome (Blutsauerstoff Wert) mit einer Art von Höhenkrankheit.

(...) [Video-Link entfernt um übersichtlicheres Zitat zu haben]

Erfahrungsbericht vom Herr Dr. Tobias Schindler eines Intensivmediziners zum Covid-19 - Beschreibung beachten

Da aber der SARS-CoV-2 Virus auch die Erythrozyten befällt so das sie keinen Sauerstoff mehr aufnehmen können. Das ergibt den Effekt das die Bewohner auf Meereshöhe ein sehr viel tieferen Sauerstoff Gehalt im Blut haben als die Bergbewohner. (Sofern der Krankheitsverlauf gleich ist bei beiden Patienten Gruppen wie auch die andren Faktoren.) An für sich muss man dem Körper nur genug Zeit geben das er wieder frische Erythrozyten bildet. Und bei bedarf ein Serum mit Antikörper geben. Wie ich weiter vorne schon geschrieben habe rechtzeitig mit Medikamenten behandelt dann kommt es nicht so weit.

Danke für die Links, wenn man ein wenig der Diskussion folgt, komme ich zum Schluss, dass wir tatsächlich noch wenig Ahnung davon haben, was COVID-19 wirklich in uns anrichtet.

https://www.medicowesome.com/2020/04/covid-19-coronavirus-and-hemoglobin.html
Hier wird noch mal die These erklärt, dass SARS-CoV-2 die roten Blutkörperchen zerstört und es daher zu wenig Sauerstoff im Körper der Betroffenen gibt.

Porphyrins in the human body are mostly iron porphyrins i.e heme. And a lot of heme is not free, but bound to hemoglobin. Viruses require porphyrins to survive. Therefore, the novel coronavirus targets hemoglobin, attacks heme, and hunts porphyrins.

https://medium.com/@guntherschadow/first-do-no-harm-to-covid19-patients-35190f47988a
Schelchte Sauerstoffsätigung wird hier auf Vermischung von sauerstoffreichen mit sauerstoffarmen Blut in der Lunge aufgrund der Entzündung erklärt - ein Effekt der lt. Autor der Quelle so überwältigend ist, dass Sauerstoffgabe und Beatmung ihn nicht ausgleichen können, wenn exzessiv angewandt sogar schädlich sind.

And a common cause of an inflammation is an infection. So here you have CoViD19 infected regions of the lung inflames and opening up its pulmonary arterioles, leading more blood through the bad regions than the good ones.

Wenn Beatmung nöig ist, sollen unbedingt Lungen-Schonende Richtlinien eingehalten werden und bei der Berechnung des benötigten Volumens das "geschätzte Körpergewicht" und nicht das Realgewicht genommen werden, da sonst das Volumen schon zu groß sei. Als mögliche Medikamention wird Icatibant empfohlen.


Alles in allem:
- wir wissen nicht so ganz genau, wie groß das Risiko durch Tröpfen, Flächen, Aerosole wirklich ist (wurde hier auch schon thematisiert)
- wir sehen die Lage immer erst mit Verzögerung, weil die Inkubationszeit lang sein kann, Testkapazitäten nicht ausreichend sind und auch symptomlose Menschen ansteckend sein können
- ein Impfstoff gegen Corona Viren wird seit 17 Jahren erfolglos entwickelt (Interview mit schweizer Professor, hier auch irgendwo verlinkt)
- bzgl. der Behandlung sind sich die Mediziner auch unsicher
- auch die Spätfolgen der Isolierung werden Opfer fordern, sei es durch häusliche Gewalt, schlechtere Bildung, Arbeitslosigkeit

Interessante Zeiten - Aber Hautpsache man darf wieder in den Baumarkt... ;)
 
waikiki83 schrieb:
Sondern nur ein Beispiel dafür gegeben, dass Zeitungen einfach von Corona-Toten schreiben, nur weil jemand positiv war.
Dafür, dass Zeitungen sinnfreie bis falsche Überschriften raushauen, brauche ich keinen Beleg. Das wusste ich schon.

Ich hätte gerne einen Beleg für die Behauptung, in Italien würden alle Toten auf Corona getestet.

Ich sage einfach, dass man auch bei Statistiken ruhig mal hinterfragen darf.
Natürlich darf man das.
Dass dasu genaue Zahlen sind weiß doch auch jeder.

Aber das hat doch nichts damit zu tun, einfach etwas zu behaupten. Ich halte die Behauptung, in Italien würden alle Toten getestet, für frei erfunden. Dafür fehlt ja nicht nur ein Beleg sondern das ist absolut unwahrscheinlich.
(Nach dem Beleg habe ich ja nicht nur hier gefragt.)

Das ist eben kein Hinterfragen. Das ist entweder bewusstes verbreiten von Lügen. Oder (häufiger) unhinterfragtes (!) nachplappern von dem, was man in „alternativen Medien“ gehört oder gelesen hat.
 
Tobi-DE schrieb:
- ein Impfstoff gegen Corona Viren wird seit 17 Jahren erfolglos entwickelt (Interview mit schweizer Professor, hier auch irgendwo verlinkt)

Vielleicht sollte man diesbezüglich auch erwähnen, dass die Forschung kein Geld mehr bekommen hat. Es liegt nicht an der Unmöglichkeit durch die Beschaffenheit des Virus.

Tobi-DE schrieb:
- bzgl. der Behandlung sind sich die Mediziner auch unsicher

Ich denke man findet jetzt heraus, dass zu viel Beatmung das Gegenteil von dem was man erreichen will bewirkt und man wohl eher zurückhaltend agieren sollte. Fieber nicht senken, Vitamin C/D geben. Beatmung nur im absoluten Notfall und nicht zu viel.

Genauso wie das Thema "Gesichtsmaske" anfangs verpönt war, weil wir diese Kultur in Europa nicht kennen, merkt man jetzt, dass es wohl doch nicht so blöd ist, was man in Asien damit bewirkt. Ist zwar wisschenschaftlich nicht bewiesen, aber es scheint zu funktionieren. Genauso wird die Medizin - hoffentlich - aus den Fällen lernen und die Behandlung anpassen. Denn nichts ist schlimmer als eine starre Medizin, die sich nicht anpassen kann/will.
 
Das ist auch nichts neues. Wer zu stark beatmet, schädigt die Lunge. Egal, bei welcher Krankheit.
Bisher hieß es, man müsse bei COVID-19 mit hohem Druck beatmen. Das wird ja nun so langsam revidiert. Gegolten hat das wahrscheinlich nur bei Fällen, die sehr spät mit stark zerstörtem Lungengewebe in die Intensivstation kamen.

Insgesamt kann ich mir schon vorstellen, dass die Verfahren sich in den nächsten Wochen stark verbessern werden.
 
Neandertaler schrieb:
Pancho schrieb:
MichiMedi schrieb:
Also dass eine Rechtsanwältin die noch kurz davor normal gearbeitet hat gegen ihren Willen abgeführt wird und ihre Hompage abgeschaltet wurde, das kann doch einfach nicht wahr sein! Allgemein sollte man solche Einrichtungen auch hinterfragen. Es kann in einer freiheitlichen Demokratie einfach nicht sein, dass man ohne ein Gerichtliches Urteil für längere Zeit weggesperrt werden kann.

Kann man auch nicht! Keine Angst.

Es gibt auch ein Urteil dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq002620.html Ist Juristendeutsch in Reinstform, aber rechtlich gültig. Mehr später, muß was erledigen.

Da kann nicht dein Ernst sein, oder? :!:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt und das zum einen, weil man hier zunächst ein anderes Gericht anrufen hätte müssen und anderen rechtlichen Hürden, wie dass sie nicht voll klageberechtigt war. Inhaltlich wurde gar nicht geurteilt, aber selbst wenn es inhaltlich abgelehnt würde ist das doch kein Urteil was geurteilt hat sie wegzusperren. Ich hoffe mal das muss man euch nicht separat erklären...

In eine psychiatrische Klinik werden sonst beispielsweise Mörder gebracht, die aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig sind, sie also nach der Verurteilung nicht ins Gefängnis gebracht werden dürften. Da macht es durchaus Sinn, wenn dann eine psychiatrische Klinik zum Einsatz kommt. Doch meiner Meinung nach sollte da noch viel mehr auf die Würde der Menschen geachtet werden. Das BVerfG hat ja zurecht 2018 die Hürden für eine Fesselung am Bett deutlich erhöht. Doch sollte man da, ähnlich wie es bei Gefängnissen geschieht, noch deutlicher hinschauen, was in diesen Kliniken genau passiert und wie sich das mit der Menschenwürde vereinbaren lässt.

Bei Beate Bahner lagen neben der berechtigten Kritik sicher auch manche verquere Gedanken vor (Sie scheint unter anderem Impfgegenerin zu sein und sympathisiert mit dem linksextremen Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen), aber das soll reichen um jemand mit Handschellen und das ohne ein Urteil abzuführen. Meine Güte wo sind wir gelandet?



Hier die mutmaßliche (ist noch nicht bestätigt scheint aber authentisch zu sein) Stellungnahme von Beate Bahner.
 
Aktuelles aus AT:

TT-Corona-Liveblog schrieb:
Medikamente und Impfungen seien das Ziel, so Anschober.
(...)
Es gebe Hoffnung, den Zeitplan dazu, der üblicherweise zwei Jahre betrage, deutlich zu unterschreiten. Er wäre aber sehr überrascht, wenn es schon in einem Jahr einen Impfstoff gäbe, meinte Anschober.
(...)
Mittlerweile sei die tägliche Zuwachsrate bei 0,8 Prozent. Weiterhin sei das Ziel 0 Prozent
(...)
Kogler meinte, am Mittwoch werde er zu Sportstätten und dem weiteren Vorgehen einen Fahrplan vorstellen. Die unterschiedlichen Sportarten hätten andere Voraussetzungen und müssten demnach unterschiedlich behandelt werden, so Kogler.

--

Julian96 schrieb:
Wurde eigentlich schon mal irgendwo erwähnt, wann die Grenzen wieder geöffnet werden sollen?
Das Problem sind ja nicht nur die Grenzen, sondern dann auch die Selbstquarantäne, 2 Wochen im Urlaubsort und 2 Wochen daheim - das muss dann auch erst noch aufgehoben sein.
 
MichiMedi schrieb:
In eine psychiatrische Klinik werden sonst beispielsweise Mörder gebracht, die aufgrund einer psychischen Krankheit schuldunfähig sind, sie also nach der Verurteilung nicht ins Gefängnis gebracht werden dürften. Da macht es durchaus Sinn, wenn dann eine psychiatrische Klinik zum Einsatz kommt.

Solche Fälle machen aber nur einen sehr geringen Anteil der Patienten einer psychiatrischen Klinik aus.

Vielleicht hat die Dame einfach eine manische Phase und/oder Anzeichen einer Psychose.
 
Lagorce schrieb:
Für Frankreich: Lockdown bis 2020-05-11.
Ansage von E. Macron vor ein paar Minuten. Langweiliges pompöses Geschwätz wie üblich.

:arrow:
Incroyable : Macron fait coïncider le début de la levée du confinement avec la fête juive de Lag Baomer (fin d’une épidémie)
https://www.lemondejuif.info/2020/04/incroyable-macron-fait-coincider-le-debut-de-la-levee-du-confinement-avec-la-fete-juive-de-lag-baomer-fin-dune-epidemie/
 
Da stelle ich mich auch noch auf die Seite einer mit linksextremen sympathisierenden Frau- diese Krise treibt wirklich seltsame Blüten :mrgreen:
Nichtsdestotrotz halte ich es, wie ich schon im Anfang schrieb, für überaus bedenklich jemanden einfach auf Verdacht einzuweisen.
Für mein laienhaftes Rechtsverständnis bedarf es einfach einer richterlichen Anordnung- man entzieht ja quasi sämtliche Persönlichkeitsrechte. Aufgrund von was?
Weil sie wirres Zeugs gestammelt hat- wenn das als Grund reicht, dann wird man mit dem Neubauen solcher Einrichtungen kaum nach kommen....
 
Nein, nur bei Gefahr im Verzug - für sich selbst, oder für andere.
Dummes Zeug erzählen reicht da nicht aus. Viele Kollegen in diesem Forum rennen ja auch frei herum.
Und in jedem Fall muss das sehr zeitnah gerichtlich überprüft werden. Aber sie will ja gar nicht raus, was man so hört.
Tatsächlich sollten die Begleitumstände hier aber geprüft werden. Das Recht steht ihr zu, und davon wird sie hoffentlich Gebrauch machen!
 
MichiMedi schrieb:
Neandertaler schrieb:
Es gibt auch ein Urteil dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq002620.html Ist Juristendeutsch in Reinstform, aber rechtlich gültig. Mehr später, muß was erledigen.

Da kann nicht dein Ernst sein, oder? :!:

...
Wie so soll das mein Ernst sein? Ich habe das Urteil nicht verfasst. :nixweiss:

Ich denke mal, wir befinden uns in Zonen des Rechtes, die sonst nie zum tragen kommen. Auch wenn es vielen nicht gefallen sollte. Viel hat man ja auch in den letzten Jahren das Argument gehört, mich betrifft das nicht, ich bin ehrlich, aber die anderen....

Hier sind so diese tollen Texte:
Artikel 8 GG
Versammlungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
und
Artikel 18 GG
Grundrechtsverwirkung
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 ), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Das ist das, was viele meinen, das jetzt hier greift, aber:
§ 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder
ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige
Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit
und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann
insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten
Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten
Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen
oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in §
33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht
angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der
Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes)
und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf
und
§ 5
Die Abhaltung einer Versammlung kann nur im Einzelfall und nur dann verboten werden, wenn
1.
der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist,
2.
der Veranstalter oder Leiter der Versammlung Teilnehmern Zutritt gewährt, die Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne von § 2 Abs. 3 mit sich führen,
3.
Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, daß der Veranstalter oder sein Anhang einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf der Versammlung anstreben,
4.
Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, daß der Veranstalter oder sein Anhang Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden werden, die ein Verbrechen oder ein von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html
Ja, das ist staubtrocken und nicht so gedacht, wie es gerne jeder hätte. Und auch nur der Blick eines Laien.

Nun, jetzt fällt einem das auf die Füße und es schmerzt.

Vor vier Jahren habe ich zu allen gesagt, hütet Euch vor jenen, die Zäune aufstellen, den kann man in BEIDE Seiten schließen. Und nun steht manch einer vor dem Zaun, der nie gedacht hätte, er steht in seinem Leben mal davor und kommt nicht weiter. Und die dürfen einen wirklich aufhalten:
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
Da stehen Sachen drin, die überhaupt nicht lustig sind und sich in Wortungetümen verstecken, die keiner sucht und daher auch keiner findet. Ich werde weiter suchen und auch finden.

Zur Zeit ist ja das Träcking total hipp. Nur, wenn alle wissen, wo Du Deine Freizeit verbringst kann das auch gegen Dich verwendet werden. Denken jetzt auch wieder viele nicht dran. Google weiß ja eh schon alles über Euch. Hand aufs Herz, wer hatte mehrere Stunden Zeit, die Geschäftsbedingungen zu lesen und zu verstehen? Und weis wirklich, was sie mit den Daten machen? Und was kommt dann in ein Gesetz hinein? Welche Ausnahmen werden dort formuliert?

Wehret Euch gegen die Anfänge, sonst ist es zu spät! Lest genau, was sie vor haben, stellt Fragen, die unbequem sind und verlangt Antworten, den ihr glauben könnt. Werdet anspruchsvoll in Euren Pflichten und Rechten.
 
Pancho schrieb:
Nein, nur bei Gefahr im Verzug - für sich selbst, oder für andere.

So ist es. Bei Selbst- und/oder Fremdgefährdung und dann auch nur für wenige Tage, bis die psychiatrischen Gutachten vorliegt und das Gericht entschieden hat.
 
Neandertaler schrieb:
Mal sehen, wie viele günstige Hotels es bis dahin zu kaufen gibt, ich kenne da einige heiße Kandidaten.
Denen weine ich aber auch keine einzige Träne nach denn meist sind das auch jene bei denen ich in der Vergangenheit einige Male Kollegen meinen Anwalt zur Verfügung stellte um unterschlagene Lohnanteile einzuklagen...:sauer:

Sauerland_6_CLD schrieb:
Weil sie wirres Zeugs gestammelt hat- wenn das als Grund reicht, dann wird man mit dem Neubauen solcher Einrichtungen kaum nach kommen....
Tyrolens schrieb:
So ist es. Bei Selbst- und/oder Fremdgefährdung und dann auch nur für wenige Tage, bis die psychiatrischen Gutachten vorliegt und das Gericht entschieden hat.
Ich gehe mal davon aus das die Entscheidung nicht aus Jux und Tollerei erfolgte sondern sich die Dame höchstvermutlich dementsprechend gebärdet hatte. Abgesehen davon das auch noch ein strafrechtlich relevanter Aufruf zum Verordnungsbruch ihrerseits im Raum steht sehe ich gerade bei ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin den psychischen Gesundheitszustand sehr wohl als relevant an weshalb dieser einer Prüfung unterzogen werden sollte und im Fall des Falles auch ein Berufsverbot in Betracht zu ziehen wäre.
 
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