TONI_B schrieb:
Sorry, aber das sind doch schon extreme Übertreibungen, wenn man einer Regierung vorwirft, sie sei eine "staatsfeindliche Bewegung".
Schau dir doch die Länder an, wo die Regierungen nichts gemacht haben: USA, Brasilien, GB (zumindest anfangs) usw.
Dort hatten die Leute noch ihre "persönliche Freiheit". Was hat es ihnen genützt?
Man kann sicher darüber diskutieren, ob zB. die Schließung der Restaurants nicht kontraproduktiv sein könnte, weil die Leute halt zu Hause feiern. Aber das als "staatsfeindlich" zu bezeichnen, geht mMn viel zu weit.
Was hätte deiner Meinung nach gemacht werden sollen?
Du hast aber meinen Post nicht richtig gelesen. Ich habe es natürlich bewusst überspitzt formuliert und es handelt sich dabei um juristische Theorie nicht Praxis daher klamüsere ich es nochmal für dich auseinander.
Der Begriff staatsfeindliche Bewegung kommt nicht von mir sondern stammt aus dem österreichischen Strafgesetzbuch.
In 247a heisst es:
Eine staatsfeindliche Bewegung ist eine Gruppe vieler Menschen, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Selbstverwaltung) rundweg abzulehnen oder sich fortgesetzt die Ausübung solcher oder behaupteter Hoheitsrechte selbst anzumaßen, und deren Zweck es ist, fortgesetzt auf eine Weise, durch die sich die staatsfeindliche Ausrichtung eindeutig manifestiert, gesetzwidrig die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen hoheitlichen Entscheidungen der Behörden zu verhindern oder die angemaßten oder behaupteten Hoheitsrechte durchzusetzen.
Mir ist klar, dass der Paragraph für etwas anderes gedacht ist aber man könnte ihn analog wie es in der Juristerei gerne gemacht wird anwenden, um einen Tatbestand zu umschreiben der so nicht existiert (Theorie - in der Praxis folgt keine Strafe, weil es Gottseidank auch den Paragraphen gibt der Strafen für einen nichtexistierenden Tatbestand verbietet)
Eine Partei ist jedenfalls eine Gruppe vieler Menschen - Check
Ausgerichtet darauf die Hoheitsrechte der Bundesrepublik Österreich vollständig abzulehnen - nein will ich nicht unterstellen
Oder sich die Ausübung solcher Hoheitsrechte anzumaßen - Hier kommen wir dann schon eher zum Punkt: Beide Parteien maßen sich vertreten durch ihre Parteigranden an an der Legislative und damit ihren verfassungsmäßigen Rechten vorbeiregieren zu können. Dies tut sie (die Regierung) indem sie versucht die Vollziehung von Verordnungen rechtswidrig durchzusetzen, dabei wird sie aktiv von einer Gruppe von Menschen also der Partei unterstützt.
Was m.E. gemacht hätte werden sollen habe ich ja vorhin schon in Grundzügen dargelegt. Die Regierung hätte dafür sorgen müssen im Gegensatz zur ersten Welle, wo das regieren durch Verordnungen geboten schien:
A) eine Grundlage zu schaffen aufgrund derer man basierend auf absoluten Infektionszahlen und Inzidenzen verschiedene Maßnahmen einführt und diese
B) Vom VFGH verifizieren zu lassen statt nun
C) wieder mit Notverordnungen die teilweise eindeutig verfassungswidrig sind WISSENTLICH Eingriffe ohne gesetzliche Grundlage zu verkünden.
Nochmal: Ich zweifle die eigentliche Notwendigkeit von Maßnahmen nicht an, aber hätte man diese legalisiert und v.a. rechtzeitig ergriffen wäre man nicht an dem Punkt an dem man jetzt ist.