• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Coronavirus 2019-nCoV

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich habe mein Arbeitsrecht leider derzeit nicht zur Hand, bin mir aber ziemlich sicher, dass es so ist wie oben beschrieben (Bezogen auf deutsches Arbeitsrecht). Was maximal passieren könnte wäre, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch aus Entgeltfortzahlung verliert, wenn er sich schuldhaft einem Risiko aussetzt. In wie weit dass z.B. in Südtirol der Fall ist weiß ich nicht, da die Gefahr, sich tatsächlich anzustecken doch noch recht gering ist.

Der Arbeitgeber hat aber definitiv kein Recht darauf zu erfahren, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist.
 
Drahtseil schrieb:
Ich habe mein Arbeitsrecht leider derzeit nicht zur Hand, bin mir aber ziemlich sicher, dass es so ist wie oben beschrieben (Bezogen auf deutsches Arbeitsrecht).

ich habe gerade mit einem befreundeten Anwalt telefoniert. Ein Skiurlaub in ein Gebiet fuer das eine Reisehinweis existiert ist so lange unproblematisch solange man danach nicht in "Quarantäne" muss. Ein bewusstes Reisen ins ein Risikogebiet, das einen danach zu einem Fernbleiben von der Arbeit zwingt, kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Bei Reisen in ein Gebiet fuer das eine Reisewarnung vorliegt muss man generell mit einer Abmahnung rechnen.
 
Und wenn Du vier weitere Anwälte anfragst, wirst Du fünf verschiedene Antworten haben... Typischer Juristensatz: „Es kommt im Einzelfall drauf an.“ So generell kannst Du das nicht sagen.
 
albe-fr schrieb:
Drahtseil schrieb:
Ich habe mein Arbeitsrecht leider derzeit nicht zur Hand, bin mir aber ziemlich sicher, dass es so ist wie oben beschrieben (Bezogen auf deutsches Arbeitsrecht).

ich habe gerade mit einem befreundeten Anwalt telefoniert. Ein Skiurlaub in ein Gebiet fuer das eine Reisehinweis existiert ist so lange unproblematisch solange man danach nicht in "Quarantäne" muss. Ein bewusstes Reisen ins ein Risikogebiet, das einen danach zu einem Fernbleiben von der Arbeit zwingt, kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Bei Reisen in ein Gebiet fuer das eine Reisewarnung vorliegt muss man generell mit einer Abmahnung rechnen.

Das Zweifel ich an. Grundsätzlich gilt, wer verspätet aus seinem Urlaub zurückkehrt, muss mit einer Abmahnung rechnen, da der Arbeitnehmer das Wegerisiko trägt. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Beförderungsmöglichkeit entfällt. Anders sieht es aber aus, wenn die Rückkehr wegen eines durch den Arbeitnehmer unverschuldeten Umstandes nicht möglich ist. Dann muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Gehalt gemäß § 616 BGB für einen gewissen Zeitraum bezahlen.

Eine generelle Abmahnung weil man in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat halte ich für absoluten Blödsinn. Das würde ja auch bedeuten, dass ich eine Abmahnung erhalten würde, selbst wenn ich pünktlich und komplett gesund aus einem solchen Gebiet zurückkommen würde.
 
Drahtseil schrieb:
Eine generelle Abmahnung weil man in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat halte ich für absoluten Blödsinn. Das würde ja auch bedeuten, dass ich eine Abmahnung erhalten würde, selbst wenn ich pünktlich und komplett gesund aus einem solchen Gebiet zurückkommen würde.

schrieb ich ja auch nicht - es ging um die Situation, wenn Du in ein Riskogebiet fährst, wissentlich, dass du nach deinem Urlaub den Dienst fuer 14 Tage nicht antreten darfst, was zur Zeit zumindest Lehrer, Polizisten, ... betrifft - siehe meine oben genannten Links der betreffenden Ministerien in BW.
 
So lange das jedes Unternehmen je nach Gutdünken des Chefs selber entscheiden kann wird sich rechtlich gegen Südttirol-Urlauber kaum was machen lassen. Dafür bräuchte es ein offizielle Behördenanweisung und dafür gibt es wiederum viel zu wenige Krankheitsfälle. So wie der Stand jetzt ist würde eine Abmahnung oder sonst was von jedem Arbeitsgericht in der Luft zerrissen.
 
Theo schrieb:
So wie der Stand jetzt ist würde eine Abmahnung oder sonst was von jedem Arbeitsgericht in der Luft zerrissen.

ach ja, sich bewusst in eine Situation bringen, die einen arbeitsunfähig macht? Mich wuerde deine rechtliche Einschaetzung interessieren. Gerade, wo du sonst doch gerne mal das Auto als Waffe gebrauchst...
 
Die Europaäschen Länder heben diverse Coronavirus Effekte unterschätzt.

1. Spitäler werden auf denn falschen Fuss erwischt. Zum Beispiel Schutzmaske aus China sind für länger zeit nicht mehr lieferbar.

2. Fach Personal sind schon im Normal Betrieb Anschlag ausser in Dänemark.

3. Die Sensibilisierung der Bevölkerung kam zu spät wie auch die Massnahmen waren unzureichend. Das Land Vietnam hatte nur ein Interner angesteckter Fall (Familie) der Rest ist Import.

4. Ein Patient wo es richtig erwischt hat verbleibt 2- 3 Wochen auf der Intensivstation. Das hat man total unterschätzt weil die Todesfall Zahlen interessanter sind.

5. Wenn ein Patient Berufstätig ist fehlt er mehrere Wochen am Arbeitsplatz.

6. Die Südost Asien Länder und ihre Bevölkerung sind sich der Gefahr einer Seuche besser bewusst und haben mehr Erfahrungen damit.

Europa hat die Seuche Effekte selber verstärkt wie auch die Wirtschaftliche Effekte.

Ausserdem

China: Grundrohstoffe für Arzneimitteln die Indien benötigt um ihre Produkte herzustellen werden knapp. Somit werden noch mehr Pharmazeutische Arzneimittel fehlen als jetzt schon.
 
Wenn's nächste Woche in Italien genauso leer ist wie heute im Flieger nach Mailand, dann wird's gespenstisch. Sitze Grad mit 18 Passagieren (plus Crew) in einer a321/200, die hat etwa 190 Sitze. Und die meisten Flüge nach Mailand sind ja schon gecancelt.
Auf jeden Fall keine Ansteckungsgefahr wenn man so weit voneinander entfernt sitzt...

Schon ewig nicht mehr in so einem leeren Flieger gesessen.


In Bulgarien schließt man jetzt alle Schulen, man hatte noch nie so eine starke Grippewelle. So kann man es natürlich auch beschreiben. Von covid-19 hat man scheinbar noch nicht gehört...
 
extremecarver schrieb:
In Bulgarien schließt man jetzt alle Schulen, man hatte noch nie so eine starke Grippewelle. So kann man es natürlich auch beschreiben. Von covid-19 hat man scheinbar noch nicht gehört...
...es gibt soweit ich weiss auch noch keinen Fall in der Türkei - obwohl man eine Grenze zum Iran hat 8O
 
Schulen schließen ist zwar ein harter Schritt, aber dürfte wesentlich wirksamer als Grenzschließungen sein. Schließlich hocken da täglich tausende Leute in engen und schlecht belüfteten Gebäuden dicht aufeinander und richtig Hände waschen werden dort nur wenige.

Interessant, dass BW Beamte aus Risikogebieten unter fortgesetzter Besoldung zwei Wochen vom Dienstort fernhält, aber gleichzeitig jeder Beamte am Wochenende mal eben nach Südtirol fahren darf.
 
Man muss doch dem Arbeitgber nicht mitteilen, wo man Urlaub macht?

Und wenn man sich kran meldet, geht es den Arbeitgeber nichts an, weshalb man arbeitsunfähig ist.
Oder bekommt man keine AU-Bescheinigung, wenn man in Quarantäne muss?
 
Chlosterdörfler schrieb:
China: Grundrohstoffe für Arzneimitteln die Indien benötigt um ihre Produkte herzustellen werden knapp. Somit werden noch mehr Pharmazeutische Arzneimittel fehlen als jetzt schon.

Wenn man bedenkt, dass außerhalb Chinas praktisch kein antibiotischer Wirkstoff mehr hergestellt wird, wird's in den nächsten Monaten echt interessant. Von diversen anderen gängigen Arzneistoffen mal ganz abgesehen. ABER: wird sind ja sehr gut vorbereitet :rolleyes:
 
Schusseligkite schrieb:
Man muss doch dem Arbeitgber nicht mitteilen, wo man Urlaub macht?

Und wenn man sich kran meldet, geht es den Arbeitgeber nichts an, weshalb man arbeitsunfähig ist.
Oder bekommt man keine AU-Bescheinigung, wenn man in Quarantäne muss?

Bei uns gibt es die Anweisung, dass Mitarbeiter aus Risikogebieten des RKI 14 Tage zu Hause bleiben müssen und wenn möglich mobil arbeiten sollen. Wenn man wissentlich aus einem Risikogebiet wiederkommt und die Arbeitsstelle aufsucht widersetzt man sich dieser Anweisung und das könnte in meinen Augen eine Abmahnung nach sich ziehen.
Die Regelung mit dem mobilen Arbeiten gilt nur, wenn man nicht krankgeschrieben ist bzw. positiv auf das Coronavirus getestet wurde und somit nach dem Seuchenschutzgesetz entschuldigt wäre. Ebenfalls gilt es nicht für Mitarbeiter, die nicht mobil arbeiten können mangels VPN Zugang oder Möglichkeit die Tätigkeit zu Hause zu verrichten (nicht jeder hat einen Reinraum zu Hause :D )
 
Ich habe meinen Zermatt Urlaub ab morgen nun schweren Herzens abgesagt. Auch wenn Aosta noch nicht zur Risikoregion gehört war es mir nach Rücksprache mit meinen Chefs lieber. Also eine Woche Amazon prime Marathon :lol:

Ich habe auch noch ein paar Flugreisen geplant für dieses Jahr, ich denke das wird alles abgesagt. Ein trauriges Urlaubsjahr wird das wohl :?
 
Weltcupfinale in Cortina durch FIS wegen Coronavirus abgesagt. Es finden auch keine Ersatzrennen statt.

Bin gespannt ob die Saison dort bis zum Ende durchgezogen wird.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben