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Coronavirus 2019-nCoV

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snowflat schrieb:
Pancho schrieb:
Wahrscheinlich kommt jetzt von den Coronaignoranten, dass daran die Länder schuld sind, die sich einem Lockdown unterworfen haben ... dass der schwedische Sonderweg wohl doch nicht richtig ist, werden diese "Menschen" nicht eingestehen.
Zu spät, ein "Ignorant" war schneller als du :wink:
 
https://orf.at/stories/3163480/
Ein Sitzungsprotokoll der Coronavirus-Taskforce von März, das nahelegt, dass die Regierung die Angst der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus bewusst bestärkt haben könnte, schlägt hohe Wellen. Die Opposition zeigte sich empört über „eine Politik der Angst“. Das Kanzleramt relativierte die Aussagen, auch ein Mitglied des Expertenstabs rückte zur Verteidigung aus. In Deutschland gibt es Belege für ähnliche Überlegungen.

Laut dem vom Ö1-Morgenjournal am Montag veröffentlichten Papier sprach Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) davon, die Bevölkerung sollte Angst vor einer Infektion bzw. dem Tod von Angehörigen haben.
[...]
Die Debatte über Angst als Strategie, um der Bevölkerung den Ernst der Lage klarzumachen, gab es auch in Deutschland – auch da wurde ein Papier geleakt. In dem internen Dokument des deutschen Innenministeriums werden neben anderen Maßnahmen auch Kommunikationsstrategien thematisiert und diskutiert. Darin heißt es: „Der Worst Case ist mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen.“

Um die „gewünschte Schockwirkung“ zu erzielen, heißt es etwa: „Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst.“ Dem Glauben, dass Kinder kaum betroffen seien, wird entgegengehalten: „Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z. B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.“

Schließlich könnte man auch „Folgeschäden wie Herzinfarkte oder Lungenversagen“ thematisieren, auch wenn es bisher nur „Berichte über einzelne Fälle“ gebe. Inwieweit das Papier mehr als eine Diskussionsgrundlage war, ist unklar. Für eine konkrete Umsetzung dieser Kommunikationsmaßnahmen gibt es keine Indizien.

Damit ist auch bestätigt, dass es von staatlicher Seite eine Panikmache-Strategie gibt. Die Manipulation der Zahlen (in D durch die Anweisung des RKI, keine Obduktion an Corona-Toten durchzuführen, in Hamburg bspw. sind von 65 Corona-Toten laut RKI tatsächlich 61 laut Obduktion ursächlich an Corona gestorben: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-obduktionen-103.html) ist da dann auch logisch.
 
Jan Tenner schrieb:
Ah okay, du hast es nicht verstanden.
Also: Es ist jemand zur Polizei gegangen und hat Anzeige wegen versuchten Mordes und fahrlässiger Körperverletzung erstattet und geschildert, aufgrund welcher Begebenheiten der Anzeigensteller zu der Anzeige kommt.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt nun, dass sie in ihren Ermittlungen den Schilderungen der Begenbeiten nachgehen und dahingehend ermitteln. Sie betont aber ausdrücklich, dass sie NICHT dem vermuteten Tatbestand des Anzeigenstellers nachgehen müssen.
Das steht so auch eindeutig in dem Artikel.
Ich habe auch diesen Teil gelesen, dann gebe ich es jetzt anders wieder:
In Hamburg sind zwei Anzeigen bei der der Staatanwaltschaft eingelangt, eine wegen fahrlässiger Körperverletzung und die andere wegen versuchten Mordes.
Zwei Strafanzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft eingegangen - und jetzt habe man aufgrund des Inhalts der Anzeigen einen Anfangsverdacht bejaht, sagte Frombach. Die Anzeigenerstatter hatten den Verantwortlichen des UKE fahrlässige Körperverletzung und der Reinigungskraft versuchten Mord vorgeworfen. "Die vorgetragenen Sachverhalte werden von der Staatsanwaltschaft jetzt umfassend in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. An die rechtliche Bewertung der Anzeigenerstatter sind wir dabei nicht gebunden." Das heißt, dass die Ermittlungen auch einen anderen Tatbestand ergeben können.
 
Meckelbörger schrieb:
Jan Tenner schrieb:
Ah okay, du hast es nicht verstanden.
Also: Es ist jemand zur Polizei gegangen und hat Anzeige wegen versuchten Mordes und fahrlässiger Körperverletzung erstattet und geschildert, aufgrund welcher Begebenheiten der Anzeigensteller zu der Anzeige kommt.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt nun, dass sie in ihren Ermittlungen den Schilderungen der Begenbeiten nachgehen und dahingehend ermitteln. Sie betont aber ausdrücklich, dass sie NICHT dem vermuteten Tatbestand des Anzeigenstellers nachgehen müssen.
Das steht so auch eindeutig in dem Artikel.
Ich habe auch diesen Teil gelesen, dann gebe ich es jetzt anders wieder:
In Hamburg sind zwei Anzeigen bei der der Staatanwaltschaft eingelangt, eine wegen fahrlässiger Körperverletzung und die andere wegen versuchten Mordes.
Zwei Strafanzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft eingegangen - und jetzt habe man aufgrund des Inhalts der Anzeigen einen Anfangsverdacht bejaht, sagte Frombach. Die Anzeigenerstatter hatten den Verantwortlichen des UKE fahrlässige Körperverletzung und der Reinigungskraft versuchten Mord vorgeworfen. "Die vorgetragenen Sachverhalte werden von der Staatsanwaltschaft jetzt umfassend in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft. An die rechtliche Bewertung der Anzeigenerstatter sind wir dabei nicht gebunden." Das heißt, dass die Ermittlungen auch einen anderen Tatbestand ergeben können.
Das ist jetzt korrekt so! Denn du wolltest ja ganz bestimmt nicht den Eindruck erwecken, das Narrativ zu verbreiten Jetzt wird man Deutschland schon wegen Mordverdacht verfolgt, wenn man jemanden ansteckt, oder?
 
Jan Tenner schrieb:
Das ist jetzt korrekt so! Denn du wolltest ja ganz bestimmt nicht den Eindruck erwecken, das Narrativ zu verbreiten Jetzt wird man Deutschland schon wegen Mordverdacht verfolgt, wenn man jemanden ansteckt, oder?

Einfach so sicher nicht. Aber es sind Umstände denkbar, an denen das tatsächlich möglich wäre.

Verursacht eine infizierte Person tatsächlich die Erkrankung eines anderen, steht eine gefährliche Körperverletzung im Raum. Führt die Erkrankung in der weiteren Folge zum Tod, kann man mit einer Anklage wegen (versuchter) Körperverletzung mit Todesfolge, oder (versuchten) Totschlags oder gar Mordes schnell vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts landen.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-ausgehen-freunde-treffen-strafbar-gefaehrliche-koerperverletzung-fahrlaessig-ausgangssperre-quarantaene/

Das ist eigentlich eine qualifizierte Quelle. Absichtliches Brechen von Quarantäne oder ignorieren von erlassenen Maßnahmen sind kein Pappenstiel und können schwer bestraft werden.
 
Pancho schrieb:
Jan Tenner schrieb:
Das ist jetzt korrekt so! Denn du wolltest ja ganz bestimmt nicht den Eindruck erwecken, das Narrativ zu verbreiten Jetzt wird man Deutschland schon wegen Mordverdacht verfolgt, wenn man jemanden ansteckt, oder?

Einfach so sicher nicht. Aber es sind Umstände denkbar, an denen das tatsächlich möglich wäre.

Verursacht eine infizierte Person tatsächlich die Erkrankung eines anderen, steht eine gefährliche Körperverletzung im Raum. Führt die Erkrankung in der weiteren Folge zum Tod, kann man mit einer Anklage wegen (versuchter) Körperverletzung mit Todesfolge, oder (versuchten) Totschlags oder gar Mordes schnell vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts landen.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-ausgehen-freunde-treffen-strafbar-gefaehrliche-koerperverletzung-fahrlaessig-ausgangssperre-quarantaene/

Das ist eigentlich eine qualifizierte Quelle. Absichtliches Brechen von Quarantäne oder ignorieren von erlassenen Maßnahmen sind kein Pappenstiel und können schwer bestraft werden.
Ja, entsprechende Gesetze hat man in den 80ern eingeführt, weil man befürchtet hat, bestimmte Randgruppen könnten so absichtlich HIV verbreiten. Gilt als ein typisches Beispiel einer "Lex Bild-Zeitung".
Falls dich das Thema interessiert, Thomas Fischer hatte vor wenigen Wochen eine Kolumne dazu auf Spiegel Online. Habe jetzt aber gerade keine Gelegenheit, das raus zu suchen.
 
Wer weiß dass er infiziert ist und damit wissentlich Dritte in die Gefahr einer Ansteckung bringt, sei es durch Brechen einer verordneten Quarantäne oder wissentliches Nichtmelden seiner Krankheit (was eigentlich nicht sein kann da Testergebnisse immer registriert werden) für den sieht es in der Tat schlecht aus vorm Richter. Das ist eine schwere Straftat. Das bloße Nichteinhalten der momentanen Allgemeinverordnungen ohne Krankheitsverdacht ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, mehr aber auch nicht.
 
Spezialwidde schrieb:
Das bloße Nichteinhalten der momentanen Allgemeinverordnungen ohne Krankheitsverdacht ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, mehr aber auch nicht.
Wenn man dann im Gespräch mit der Exekutive kundtut, dass es Vorsatz war, dürfte jedoch auch mehr drohen. Zumindest meiner Rechtsauffassung nach.
Würde ich mir ja wirklich mal wünschen, dass unsere Spezialisten hier mal etwas weiter forschen würden :D
 
Vorsatz wird dann erst daraus wenn wie gesagt ein wissentlicher Krankheitsnachweis oder auch Krankheitsverdacht vorliegt. Sonst ist es allenfalls Fahrlässigkeit. Aber wie gesagt, Bußgelder gibt es nur für Ordnungswidrigkeiten. Geldstrafen oder Schlimmeres werden vor Gericht ausgeurteilt. In den Allgemeinverfügungen gibt es einen Bußgeldkatalog, das Nichteinhalten ist wie zum Beispiel 15 km/h im Ort zu Schnell fahren eine Ordnungswidrigkeit. Obwohl es ja einige gibt die das generell so machen und wenn sie erwischt werden das Bußgeld halt akzeptieren bleibt es eine Ordnungswidrigkeit auch wenn es absichtlich gemacht wird. Da redet auch keiner von Vorsatz.
 
Im Hamburger Fall geht es darum, dass wohl eine Putzkraft trotz offensichlicher Symptome zur Arbeit erschienen ist. Das auf einer beosnderen Krebsstation, aus diesem Grund sind wohl auch die Anzeigen eingegangen.
 
Ganz sicher? Wenn ich meine Position vehement verteidige und das Ganze was ich gemacht habe, als richtig darstelle, ist das keine Fahrlässigkeit, sondern kann mir bereits als Vorsatz ausgelegt werden, oder liege ich falsch?
 
Der Virologe Florian Krammer in einer Video-Diskussion der Universität Linz:
:arrow:
Als vielversprechend bezeichnete er zum Beispiel einen Ansatz mit inaktivierten SARS-CoV-2-Erregern. Erste Daten dazu „schauen super aus", so der Virologe.Ein Vorteil dieses Ansatzes sei, dass solche Vakzine auch Firmen in Nicht-Hightech-Ländern produzieren könnten, da das Virus lediglich in Bioreaktoren wachsen muss, dann etwa mittels UV-Licht inaktiviert wird „und das war es", sagte Krammer.
https://www.tt.com/artikel/30730159/virologe-krammer-zweite-welle-kann-grosse-wucht-haben
 
Bei Corona gibt es ja noch keine entsprechenden Fälle.
Aber hier in der Region musste eine Prostituierte ins Gefängnis- mit anschließender Sicherheitsverwahrung! die den Freiern ihre HIV-Infektion verschwiegen hat. So weit bekannt ist. hatte sich keiner der Freier angesteckt!
Und bei den Freiern handelt es sich immerhin im Menschen, die wissen müssten, worauf sie sich da einlassen.
(Denen müsste zumindest klar sein, wenn sie ihren Lümmel da ungeschützt reinstecken, dass andere das auch tun. Und dass das halt Risiken mit sich bringt.)
Also, die hatten freiwillig ungeschützen ZENSIERT mit einer Prostituierten. Die ist nun für seeeeeeehr lange Zeit weggesperrt.
Ohne überhaupt jemanden imfiziert zu haben.
(Zeitungsartikel dazu: https://www.nwzonline.de/blaulicht/prostituierte-wird-weggesperrt-hiv-infizierte-prostituierte-wird-weggesperrt_a_19,0,2196534553.html )

Ich frage mich ja bei der Sache mit der Grillfeier, ob man da ja auch jemanden belangen kann. der andere zwar nicht infiziert, aber anderen geschadet hat.
A war bei der Grillfeier, Arbeitskollege B muss in Quarantäne, deshalb fällt ein Teil der Produktion weg...
 
extremecarver schrieb:
alpennon schrieb:
Zur Sterblichkeit von Covid-19:
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.04.15.20067074v2

0,57 PFR in Bergamo, schwierig eine IFR zu sehen, die ein vielfaches darunter liegen könnte. Erklärung, Extremvirologe?

https://www.cebm.net/
Gibt Spanne von 0.1 bis 0.4 % an für die Fallsterblichkeit.

https://www.wired.co.uk/article/coronavirus-infections-oxford-study-immunity

Na wenn Oxford nicht richtig liegt, wer dann?! Dachten Boris und du (wie wir hier ausreichend lesen konnten) wohl auch schonmal- wurden beide bitter enttäuscht; außer du kannst das Resultat bis heute nicht erkennen ;-)
 
alpennon schrieb:

Ich find das derzeit schon ein wenig seltsam. Bei Experten, die in das Narrativ "das Virus ist sooo supergefährlich, wir müssen harte Maßnahmen noch viel länger beibehalten" passen, verweist man auf deren Expertise, auf die Wissenschaft, dass sie sicher Recht hätten. Aber wenn dann andere Experten eben was gegenteiliges sagen, macht man die runter.

Ich kann genauso Kekule oder Drosten in Frage stellen wie du Streeck. Oder aber man kann das vernünftige tun und zu dem Schluss kommen, dass die Wahrheit wohl irgendwo in der Mitte liegt.

Dazu passt auch:
https://orf.at/stories/3163480/
Ein Sitzungsprotokoll der Coronavirus-Taskforce von März, das nahelegt, dass die Regierung die Angst der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Coronavirus bewusst bestärkt haben könnte, schlägt hohe Wellen. Die Opposition zeigte sich empört über „eine Politik der Angst“. Das Kanzleramt relativierte die Aussagen, auch ein Mitglied des Expertenstabs rückte zur Verteidigung aus. In Deutschland gibt es Belege für ähnliche Überlegungen.

Laut dem vom Ö1-Morgenjournal am Montag veröffentlichten Papier sprach Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) davon, die Bevölkerung sollte Angst vor einer Infektion bzw. dem Tod von Angehörigen haben.
[...]
Die Debatte über Angst als Strategie, um der Bevölkerung den Ernst der Lage klarzumachen, gab es auch in Deutschland – auch da wurde ein Papier geleakt. In dem internen Dokument des deutschen Innenministeriums werden neben anderen Maßnahmen auch Kommunikationsstrategien thematisiert und diskutiert. Darin heißt es: „Der Worst Case ist mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen.“

Um die „gewünschte Schockwirkung“ zu erzielen, heißt es etwa: „Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst.“ Dem Glauben, dass Kinder kaum betroffen seien, wird entgegengehalten: „Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z. B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.“

Schließlich könnte man auch „Folgeschäden wie Herzinfarkte oder Lungenversagen“ thematisieren, auch wenn es bisher nur „Berichte über einzelne Fälle“ gebe. Inwieweit das Papier mehr als eine Diskussionsgrundlage war, ist unklar. Für eine konkrete Umsetzung dieser Kommunikationsmaßnahmen gibt es keine Indizien.

Damit ist auch bestätigt, dass es von staatlicher Seite eine Panikmache-Strategie gibt. Die Manipulation der Zahlen (in D durch die Anweisung des RKI, keine Obduktion an Corona-Toten durchzuführen, in Hamburg bspw. sind von 65 Corona-Toten laut RKI tatsächlich 61 laut Obduktion ursächlich an Corona gestorben: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-obduktionen-103.html) ist da dann auch logisch.

Gerade das letztere, was in dem Papier der Bundesregierung geplant ist, nämlich Berichte über einzelne Fälle, kann man sehr leicht nachvollziehen - die Medien folgen dem Willig, auch hier in den Faden haben es viele dieser Gerüchte geschafft. Also die Behauptungen mit Gehirnschäden, bleibenden Lungenschäden etc., obwohl das alles nie systematisch untersucht wurde. Sowas muss man immer auch mit dem Zustand der jeweiligen Patienten in Verbindung setzen - ein Mensch, der einen Schlaganfall erlitten hat und später an Corona erkrankt und dann gesundet, hat natürlich womöglich Hirnschäden. Vielleicht sogar welche, die durch Corona verschärft wurden. Aber daraus dann zu schließen, dass Corona bei Menschen, die noch nie einen Schlaganfall hatten, Gehirnschäden auslösen kann, ist eben sehr spekulativ.

Die verrückteste Behauptung ist ja die aus Frankreich, wonach Nikotin vor Corona schützt, deshalb wurden dort auch Nikotinpflasterverkäufe eingeschränkt.
 
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