starli schrieb:
Ist mir auch schon aufgefallen, in einigen Gebieten gehen mehr Tourengeher rauf als Skifahrer im Gebiet sind. Find ich schade, da ja die Tourengeher auch von den präparierten Pisten profitieren (sonst würden's ja nicht dort raufgehen) und die Bergbahnen verdienen nichts. Verstehen tu ich's jedoch nicht. Sollen's doch wo raufsteigen, wo kein Lift rauffährt, macht doch viel mehr Sinn. Oder mal zu Fuß zur Arbeit gehen anstatt mit dem Auto zu fahren
Das Problem ist vielfach jedoch, dass es im Umkreis grösserer Orte einfach keine pistenlosen Aufstiegsmöglichkeiten gibt, da jene Bergflanken die mit Skipisten zupflastbar sind, eben zugepflastert sind. Der Skigrossraum Innsbruck ist hierfür ein gutes Beispiel. Hier gibts entweder schroffe Steilhänge, oder Skipisten (die in oft undurchdringbar dichten Fichtenmonokulturen eingelassen sind.).
Dass stets eine "gewalzte Piste" gesucht wird, glaube ich nicht mal, zumal sich -und das wird hier wohl nicht so bekannt sein- an klassischen Skitourenbergen (also keine Skigebiete) die Abfahrten sowieso einige Tage nach dem Schneefall zu übrigens oft sehr schönen Kleinpisten wandeln.
Ich denke dass jene lokale(!) Pistengeher den "skipistenfreien" Aufstieg auf jedem Fall bevorzugen würden, wenn es einen solchen wenigstens nur gäbe.
Was die Pistenproblematik betrifft:
Nach meinem Naturverständnis sollen Skigebietsbetreiber das Betreten der Skigebietsflächen dulden. Das ist hier auch keine strikt ökonomische oder rechtliche Frage, sondern eher eine gesellschaftliche oder philosophische, d.h. die Frage ob ein Privater grossflächig Naturressourcen innerhalb der Wilderness uneingeschränkt für seine Zwecke verwerten darf, oder ob dennoch eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft bestehen bleiben soll, die den freien Zutritt innerhalb von weitflächigen Naturflächen
über das Recht der uneingeschränkten Privatverwertung stellt.
Im Falle der Verwertung von Freiräumen, die ja stets mit durchaus markanten Beeinträchtigung des Naturraums einhergehen, kann man sich zudem überlegen, ob der Verursacher
quasi als Gegenleistung selbst eine gewisse vertretbare Beeinträchtigung in Kauf nehmen muss:
Indem er den Zutritt für alle und zu jeder Zeit gestatten muss. Also als Voraussetzung zur "Lizenz" zum großflächigen Wirtschaften im Naturraum.
Denn in Westeuropa kennen wir (im Gegensatz zum angelsächsischen Raum) ein Betretungsrecht von Naturlandschaften unter gewissen Bedingungen.
Dies wohl weil es dem Menschen als Lebewesen tief innewohnt, Freiräumen zu suchen und sich in in diesen frei zu bewegen.