trincerone
Jungfrau (4161m)
Der Dichter hat dann nach wie vor die alleinigen Urheberrechte am Text, das habe ich missverständlich ausgedrückt. Meine Aussage bezog sich nur auf die Musik, die sich ja als Vertonung des Gedichtes inhaltlich am Gedicht und damit am Werk eines anderen orientiert (d.h. man könnte theoretisch auf die Idee kommen, dass hier urheberrechtliche Ansprüche bestehen). Allerdings ist dieser Zusammenahng so lose, dass eine solche Bearbeitung ebenfreigestellt ist. Ebenso frei wäre eine Gemäldereihe, die Vivaldis Vier jahreszeiten visualisiert. Demgegenüber wäre eine Technoversion von "stairway to heaven" keine freie Bearbeitung und müsste also im rahmen der in den UhrG und WahrnG geregelten Abläufen stattfinden. Zum Glück ist aber noch keine Technoversion von Stairway to heaven auf dem markt (soweit ich weiß gabs nur mal eine grottige HipHopversion in dne 90ern).