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Flüchtlingskrise

Wenn Österreich endlich mal das macht was es soll nämlich die Hunderttausende Flüchtlinge erst mal registriert und nicht einfach weiter schickt dann wäre es nicht so dramatisch und die anderen Bundesländer endlich Flüchtlinge aufnimmt - Nord-und Ostdeutschland haben noch genügend Platz aber die wollen nicht :evil: angeblich keine Plätze frei. Bayern hat auch seit Monaten nix mehr frei aber das interessiert die anderen ja nicht. Bayern soll alle neuen in Züge stecken und weiter schicken zu den anderen, damit die das auch mal mitbekommen.

Das Reichstagsgebäude in Berlin könnte man auch als Flüchtlingsunterkunft hernehmen dann wäre der Bau mal nützlich und Mutti hilft bei der Essensausgabe mit - Dauerhaft und nicht nur 1 Min für die Presse :lach:
 
Frankenski schrieb:
Das Reichstagsgebäude in Berlin könnte man auch als Flüchtlingsunterkunft hernehmen dann wäre der Bau mal nützlich und Mutti hilft bei der Essensausgabe mit - Dauerhaft und nicht nur 1 Min für die Presse :lach:
Besser wär noch der neue Flughafen da größer und vor allem steht der sicher noch paar Jahre leer... :ja:
 
@ Frankenski: Österreich hat gar nicht die Ressourcen diese Menge an Flüchtlingen zu registrieren... Und bis es das Land geschafft hat, die Notwendige Infrastruktur zur Registrierung aufzubauen, Wandern die Flüchtlinge schon wieder zurück... :-)
 
BERLIN. Etwa 20 Asylbewerber haben in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) verklagt. Sie verlangten am Montag vor dem Sozialgericht per Eilanträgen die umgehende Auszahlung von Leistungen.

Die Kläger kritisierten, daß sie trotz mehrtägigen Wartens bislang nicht registriert worden seien und auch kein Geld erhalten hätten. Dieses benötigten sie aber für ihren Lebensunterhalt. Erstmals habe eine so große Gruppe von Asylbewerbern Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung eingereicht, sagte der Sprecher des Gerichts laut rbb.

Vor dem Lageso bilden sich seit Wochen lange Schlangen von Asylsuchenden, die auf ihre Registrierung warten. Immer wieder muß die Polizei anrücken, um Situationen zu schlichten, da der Unmut unter den Asylbewerbern wächst. Einige von ihnen kampieren auch im Freien, um morgens einen guten Platz in der Warteschlange zu haben. (krk)

Das ist ein gutes Beispiel für die Lage im Land
 
Diese Leute sind nicht bedürftig , Sondern sie wollen Geld haben.
Jeder der vor Krieg und Versklavung flüchtet ist froh aufgenommen zu werden , mit den ganzen Kon­se­quenzen.
Ich muss mich anpassen an das Leben in dem Staat , muss mich an Regeln halten und danach Leben.
Das Passiert bei uns nicht , da kann jeder lassen und tun was er will.
Hauptsache fordern , und zu uns das gleiche Chaos bringen wies daheim war.
Das geht nicht.
Warum wird bei uns jeder unterstützt , egal ob Asylant oder Deutscher der noch nie einen Finger gerührt hat?
Wegen Schwerer Kindheit oder wegen Psychosomatischen Störungen , die selbst gemacht sind.
Oder Ganz einfach weil man zu faul ist daran was zu ändern , da müsste man ja Arbeiten
Geht doch viel einfacher Ich klau mir das was ich brauche und der Rest bezahlt
 
Fdisk100 schrieb:
BERLIN. Etwa 20 Asylbewerber haben in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) verklagt. Sie verlangten am Montag vor dem Sozialgericht per Eilanträgen die umgehende Auszahlung von Leistungen.

Die Kläger kritisierten, daß sie trotz mehrtägigen Wartens bislang nicht registriert worden seien und auch kein Geld erhalten hätten. Dieses benötigten sie aber für ihren Lebensunterhalt. Erstmals habe eine so große Gruppe von Asylbewerbern Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung eingereicht, sagte der Sprecher des Gerichts laut rbb.

Vor dem Lageso bilden sich seit Wochen lange Schlangen von Asylsuchenden, die auf ihre Registrierung warten. Immer wieder muß die Polizei anrücken, um Situationen zu schlichten, da der Unmut unter den Asylbewerbern wächst. Einige von ihnen kampieren auch im Freien, um morgens einen guten Platz in der Warteschlange zu haben. (krk)

Das ist ein gutes Beispiel für die Lage im Land

Die sind sich auch für gar nichts zu schade oder wie ? Nun fangen sie schon an Dinge einzuklagen, die Ihnen im Prinzip nur aus Gutmütigkeit zustehen. Sollte mal ein Deutscher in einem anderen Land versuchen, würde nie funktionieren.
 
Die SPD sieht den Vorstoß kritisch. „Menschen, die um ihr Leben laufen, lassen sich durch Transitzonen, durch Zäune und Grenzen schlichtweg nicht aufhalten“, kritisierte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) dem ZDF-Morgenmagazin. (krk/fl)
Bei uns um ihr leben Laufen ?
 
WIEN. Der Asylstrom über die Balkanroute nach Österreich hält weiter an. In den vergangenen Tagen stieg die Zahl der Asylsuchenden sogar nochmals. So überquerten nach Polizeiangaben am Sonntag 8.540 Flüchtlinge den Grenzübergang Nickelsdorf. Bis zum Montagmorgen kamen noch 3.680 weitere Asylsuchende hinzu, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. In den Tagen davor waren es zuletzt etwa jeweils 5.500 gewesen. Die meisten Asylsuchenden gaben an, nach Deutschland weiterreisen zu wollen.

Der jüngste Anstieg sei darauf zurückzuführen, daß mehr Flüchtlinge über Griechenland nach Mazedonien gelangten und sich dann weiter durch Serbien, Kroatien und Ungarn nach Österreich aufmachten, sagte Polizeisprecher Gerald Koller der Agentur. Auch die ungarische Polizei registrierte einen Anstieg. Am Sonnabend seien 7.907 und am Sonntag 7.879 Flüchtlinge ins Land gekommen und damit mehr als in den Tagen zuvor.

Union setzt auf Transitzonen

Unterdessen haben sich die Unionsparteien am Montag auf die Einführung von sogenannten Transitzonen geeinigt. „Ich kann heute mitteilen, daß wir uns zwischen CDU und CSU verständigt haben, jetzt für Transitzonen einzutreten“ sagte CSU-Chef Horst Seehofer vor einer Vorstandssitzung seiner Partei.

Das Konzept der Transitzonen sieht vor, daß der Asylanspruch von Flüchtlingen noch vor der Einreise nach Deutschland geprüft wird. Sollte kein Bleiberecht bestehen, wird die Einreise verweigert. An Flughäfen gibt es das Konzept bereits. Dort werden Asylgesuche von Antragstellern aus sicheren Herkunftsländern innerhalb weniger Tage bearbeitet.

Die SPD sieht den Vorstoß kritisch. „Menschen, die um ihr Leben laufen, lassen sich durch Transitzonen, durch Zäune und Grenzen schlichtweg nicht aufhalten“, kritisierte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) dem ZDF-Morgenmagazin. (krk/fl)

Hier ist der ganze Beitrag
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christopher91 schrieb:
Fdisk100 schrieb:
BERLIN. Etwa 20 Asylbewerber haben in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) verklagt. Sie verlangten am Montag vor dem Sozialgericht per Eilanträgen die umgehende Auszahlung von Leistungen.
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Das ist ein gutes Beispiel für die Lage im Land

Die sind sich auch für gar nichts zu schade oder wie ? Nun fangen sie schon an Dinge einzuklagen, die Ihnen im Prinzip nur aus Gutmütigkeit zustehen. Sollte mal ein Deutscher in einem anderen Land versuchen, würde nie funktionieren.
Meine Begeisterung über den Flüchtlingsansturm hält sich ja auch in Grenzen.
Aber ergänzend zum Grundgesetzartikel u. den völkerrechtlich bindenden Flüchtlingsverträgen gibt auch rechtliche Ansprüche und entsprechende Gerichtsurteile - und in vielen zivilisierten Ländern gibt es ähnliches und auch ein Deutscher könnte sich einklagen wenn D eine Diktatur o. Kriegsgebiet wäre.

Was dir vorschwebt ist sicher die Ruppigkeit mit der Australien verfährt.
 
@FDisk & Christoph91: (Bzgl. des Eilantrages) Betrachten wir das mal kurz sachlich. Denkt einfach mal kurz nach, wie soll das denn abgelaufen sein? Punkt A) es besteht ein Anspruch, Punkt B) da sind die Flüchtlinge wohl nicht von sich auf drauf gekommen! Das hat auch Null mit Dankbarkeit zu tun, sondern mit ich kann (1) mir Essen klauen gehen (etwas überspitzt formuliert) oder (2) versuchen meinen Anspruch auf Registrierung durchzusetzen, weil davon auch alles weitere abhängt, Unterbringung etc.

Ich gebe da Fab 100% Recht.
 
schneesucher schrieb:
A330 schrieb:
Und die Regierung vertritt schon Volkes wille, sie ist ja demokratisch legitimiert. Du kannst ja in der nächsten Bundestagswahl eine andere Partei wählen, dann wird sich ja zeigen wie gut so die etwas "reaktionistischeren" Parteien im Alltagsgeschäft sind. Bei gewissen Tendenzen würde ich dann allerdings überlegen ob ich auswandere und du als Unternehmer solltest da auch mal schauen ob das so richtig gut für dich bzw dein Unternehmen wäre ;-). Aber ist natürlich eine problematische Situation, und irgendwie muss man schauen, dass man nicht die "Identität" des Landes riskiert, da gebe ich Dir recht. Und Grenzen schließen ist sicherlich nicht so ganz falsch (Stäntn) kann aber nur ultima ratio sein. Dubliner Verordnung umsetzen wäre ein Anfang. Das kann dann aber nur mit einem europäischem Verteilungsschlüssel (sonst sitzen in Griechenland Millionen Flüchtlinge wo es dem Land schon so nicht gut geht) und mit einer Anreizsteuerung, wie es Gerrit (?) schon einmal ein paar Seiten früher vorgeschlagen hat, funktionieren.

Im Übrigen würde eine Abstimmung "kein asyl mehr" wohl gegen das Grundgesetz verstoßen, es sei denn man behilft sich des "Kniffes" der sicheren Herkunftsstaaten. Wird aber nur schwer möglich sein. Ferner, gehört 16a GG auch zu denen der Veränderungssperre unterliegenden Grundrechten. Sprich, man kann ihn nicht einfach streichen.
1. Zur demokratischen Legitimation. Von der Idee her hast Du natürlich recht. Dazu muss man aber anmerken: die Kanzlerin hat in zentralen Fragen genau das Gegenteil von dem gemacht, was vorher versprochen wurde. Das gleiche gilt für Schröder. Daher gilt insbesondere für SPD/CDU. Es macht keinen Unterschied, wenn man wählt, die Politik die aus der Wahlentscheidung erfolgt ist ohnehin nicht vorhersagbar. Wer einigermassen klar im Kopf ist, dürfte deshalb schon SPD/CDU grundsätzlich niemals wählen. Denn wenn das Versprochene nicht eingehalten wird, dann sind Wahlen fast ohne Bedeutung, das ist eine Aushöhlung der Demokratie. Wer diese Parteien wählt ist deshalb für mich nicht reif für die Demokratie. Zumal die CDU auch noch gegen Volksabstimmungen ist, weil das Volk angeblich nicht entscheidungsfähig ist.

2. Mit der Behauptung "Asyl" führen uns die Kanzlerin und die Medien in die Enge. Fast alle Flüchtlinge sind nicht politisch verfolgt. Die meisten Flüchtlinge aus Syrien werden meines Wissens nach der Genfer Konvention für Flüchtlinge aufgenommen. Dort steht übrigens auch, dass die Flüchtinge sich an die Gepflogenheiten des Gastlandes zu halten haben. Warum dann nicht wenigstens diejenigen "Kriegsflüchtlinge" ausgewiesen werden, die andere bedrohen und Randale in den Flüchtlingslagern machen, ist mir schleierhaft.

Die Flüchtlingsdiskussion ist so von Emotionen geprägt, dass Journalisten nicht einmal in der Lage sind, die rechtlichen Rahmenbedingungen unter denen Menschen hier aufgenommen werden zu erläutern.

Lieber Schneesucher. ich persönlich finde mich von der derzeitigen Regierung gut vertreten. Du nicht. Da kann halt jeder seine Meinung haben. Dass das mit jeder anderen Partei ähnlich ablaufen würde, wie bisher, da sind wir uns sicherlich einig. Ferner, habe ich persönlich lieber eine Regierung die regiert (und das tut sie), als eine Regierung die so starr an ihrem Parteiprogramm festhält, dass einfach nichts zu Stande kommt. Also lieber eine CDU zB (willkürlich), als eine bekannte Partei aus Griechenland, die lieber den absoluten Ruin des Landes riskiert bevor sie von ihrem Program abweicht. Welche krassen Abweichungen vom Programm meinst Du im Übrigen? (nur aus Interesse)

Dass Du jedem der die CDU/SPD wählt absprichts "dass er reif für die Demokratie ist", zeugt meiner Meinung nach von wenig Objektivität, aber ich gehe davon aus, dass Du da nur etwas "zu krass" formuliert hast. Sonst, wie oben, jedem das seine.

Bzgl. Punkt 2: Hast Du anscheinend zwar ein bisschen Ahnung, aber leider liegst Du hier etwas daneben. Ich habe dir hier mal die Kommentierung zum Begriff "Politisch Verfolgter" des Art. 16a GG angehangen, aus dem BeckOK RN 12 und RN 13 (2015) mit Verweisen auf Urteile.

"RN 12
Das BVerfG hat aus der Entstehungsgeschichte hergeleitet, dass es nicht geboten ist, das Asylrecht eng zu fassen und auf einen bestimmten Personenkreis zu begrenzen (BVerfGE 9, 174 = NJW 1959, 763, 764; 54, 341 = NJW 1980, 2641). Im Parlamentarischen Rat wurde das Asylrecht als das Recht bezeichnet, „das dem Ausländer gewährt wird, der in seinem eigenen Land nicht mehr leben kann, weil er durch das politische System seiner Freiheit, seines Lebens oder seiner Güter beraubt wird“ (Parl Rat, 18. Sitzung des HA v. 4.12.1948, StenBer, 217 f). Das Asylrecht wird danach unabhängig von der Herkunft, der politischen Gesinnung des Verfolgten und von der politischen Richtung, die in dem Verfolgerstaat herrscht, gewährt (BVerfGE 54, 341 = NJW 1980, 2641 f). Auch Feinde der Demokratie können sich grds auf das Asylgrundrecht berufen („Neutralität des Asylrechts“, vgl Maunz/Dürig/Randelzhofer GG Art 16a Abs 1 (2007) Rn 37; hinsichtlich des Ausschlusses vom Asylgrundrecht s Rn 56).
RN 13
Im Allgemeinen ist Voraussetzung für das Vorliegen politischer Verfolgung, dass der Ausländer aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist (BVerfGE 54, 341 = NJW 1980, 2641, 2642). Auch wenn der Begriff des politisch Verfolgten durch das Grundgesetz nicht begrenzt ist, so soll das Asylrecht nach seiner Zweckbestimmung nur den Ausländern Schutz gewähren, die auf Grund einer vorhandenen ausweglosen Lage schutzbedürftig sind. Daraus folgt, dass das Asylrecht grds subsidiär ist gegenüber anderen Schutzmöglichkeiten, die der Ausländer im Heimatland oder im Ausland in Anspruch nehmen kann (BVerwGE 68, 106 = NVwZ 1984, 244; 75, 181 = NVwZ 1987, 423, 424). Die Schutzlosigkeit des Asylsuchenden ist Voraussetzung seines Anspruchs nach Art 16a Abs 1 GG (sog Subsidiarität des Asylrechts). Sie ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal (BVerwGE 101, 328 = NVwZ 1997, 194, 196) und findet auch Ausdruck in den von der Rspr entwickelten Instituten des Kausalzusammenhangs zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl (s Rn 40), der inländischen und der ausländischen Fluchtalternative (s Rn 43, 47ff) sowie der vom verfassungsändernden Gesetzgeber geschaffenen Regelung über sichere Drittstaaten (s Rn 60ff). "

Dass es sich somit um Politisch Verfolgte iSd Art. 16a GG handelt, da diese schutzlos sind im Heimatland (in dem ein Bürgerkrieg herrscht) sollte klar sein. Dass, dabei Dublin nicht eingehalten wird, ist auch klar und somit eine theoretische Verweigerung, wenn auch nicht praktikabel, möglich ist, auch.
 
Lieber A330 , wenn ich das so lese ist das alles was momentan Passiert rechtskonform . aber wenn ich mich über das recht was gilt einfach hinwegsetze kann das nicht in Ordnung sein
Nehmen wir (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige ...
Man kann bei uns nicht mehr schreiben was die eigene Meinung ist. das ist Traurig.
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Was ist in Berlin , da Kontrollieren Verbrecherbanden den die Stadt , Bremen ist es genauso
Noch was Zum Asylgesetz
Reist der Asylbewerber ohne ein ggf. erforderliches Visum ein, gilt zunächst, dass er hierfür laut dem in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festgelegten Grundsatz nicht bestraft werden darf, sofern er sich umgehend bei den Behörden meldet. Gängiger Rechtsauffassung zufolge gilt zudem: „Ein evident rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt [...] keinesfalls bereits dann vor, wenn ein Antrag auf Flüchtlingsschutz offensichtlich unbegründet ist, sondern bedarf eines zielgerichteten missbräuchlichen Handelns.“[13]

Falsche oder unvollständige Angaben innerhalb eines Asylverfahrens sind jedoch, auch wenn sie vorsätzlich abgegeben wurden, im Gegensatz zur verbreiteten Darstellung nicht unmittelbar strafbar.[14] Insbesondere gilt während des laufenden Asylerstverfahrens nicht das Aufenthaltsgesetz, so dass eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 AufenthG von vornherein nicht in Betracht kommt. Auch hat der Gesetzgeber bewusst auf eine ähnliche Strafnorm im AsylVfG verzichtet. Eine Strafbarkeit des Asylbewerbers im Zusammenhang mit der Antragstellung könnte zwar nach § 267 StGB durch Vorlage eines gefälschten oder verfälschten Passes oder nach § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in Aufenthaltsgestattungen in Betracht kommen.[15] Die bloße Angabe falscher Tatsachen bei der Antragstellung im Asylverfahren erfüllt jedoch für sich genommen keinen Straftatbestand, so dass allenfalls eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG in Betracht kommen kann. Erst durch die (Weiter-)Verwendung falscher Angaben in anderen Verfahren, insbes. also nach Abschluss des Asylverfahrens im weiteren ausländerrechtlichen Verfahren bei der Ausländerbehörde, werden in der Regel die bereits oben genannten Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes erfüllt.

In einem Erlass des Innen- und des Justizministeriums von NRW wird die Ansicht geäußert, dass falsche oder unvollständige Angaben oder Vorlage falscher Dokumente im behördlichen Asylverfahren (siehe auch: Identitätsfeststellung im Asylrecht) öffentlichen Interessen entgegenstehe, da sie die Kosten von Gemeinde und Staat erhöhe und tendenziell der Ausländerfeindlichkeit und der Entstehung krimineller Strukturen Vorschub leisten könne.[16] Diese Handlungen sollen im Nachhinein zur Ausweisung nach § 55 AufenthG führen können. Zudem stellt die seit dem 1. November 2007 gültige Version des § 95 AufenthG Abs. 2 Nr. 2 die Verwendung unrichtiger Identitätsdaten mit dem Ziel des Erhalts einer Duldung unter Strafe.[17][18][19] So sind falsche oder unvollständige Angaben nach § 95 AufenthG mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (§ 95 Abs. 1) oder drei Jahren (§ 95 Abs. 2) belegt. Nach § 84 und § 84a AsylVerfG ist es auch strafbar, jemanden zu falschen Angaben bei der Asylantragstellung zu verleiten.
 
Lieber A330 , wenn ich das so lese ist das alles was momentan Passiert rechtskonform . aber wenn ich mich über das recht was gilt einfach hinwegsetze kann das nicht in Ordnung sein
Nehmen wir (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige ...
Man kann bei uns nicht mehr schreiben was die eigene Meinung ist. das ist Traurig.
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Was ist in Berlin , da Kontrollieren Verbrecherbanden den die Stadt , Bremen ist es genauso
Noch was Zum Asylgesetz
Reist der Asylbewerber ohne ein ggf. erforderliches Visum ein, gilt zunächst, dass er hierfür laut dem in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) festgelegten Grundsatz nicht bestraft werden darf, sofern er sich umgehend bei den Behörden meldet. Gängiger Rechtsauffassung zufolge gilt zudem: „Ein evident rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt [...] keinesfalls bereits dann vor, wenn ein Antrag auf Flüchtlingsschutz offensichtlich unbegründet ist, sondern bedarf eines zielgerichteten missbräuchlichen Handelns.“[13]

Falsche oder unvollständige Angaben innerhalb eines Asylverfahrens sind jedoch, auch wenn sie vorsätzlich abgegeben wurden, im Gegensatz zur verbreiteten Darstellung nicht unmittelbar strafbar.[14] Insbesondere gilt während des laufenden Asylerstverfahrens nicht das Aufenthaltsgesetz, so dass eine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 AufenthG von vornherein nicht in Betracht kommt. Auch hat der Gesetzgeber bewusst auf eine ähnliche Strafnorm im AsylVfG verzichtet. Eine Strafbarkeit des Asylbewerbers im Zusammenhang mit der Antragstellung könnte zwar nach § 267 StGB durch Vorlage eines gefälschten oder verfälschten Passes oder nach § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in Aufenthaltsgestattungen in Betracht kommen.[15] Die bloße Angabe falscher Tatsachen bei der Antragstellung im Asylverfahren erfüllt jedoch für sich genommen keinen Straftatbestand, so dass allenfalls eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG in Betracht kommen kann. Erst durch die (Weiter-)Verwendung falscher Angaben in anderen Verfahren, insbes. also nach Abschluss des Asylverfahrens im weiteren ausländerrechtlichen Verfahren bei der Ausländerbehörde, werden in der Regel die bereits oben genannten Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes erfüllt.

In einem Erlass des Innen- und des Justizministeriums von NRW wird die Ansicht geäußert, dass falsche oder unvollständige Angaben oder Vorlage falscher Dokumente im behördlichen Asylverfahren (siehe auch: Identitätsfeststellung im Asylrecht) öffentlichen Interessen entgegenstehe, da sie die Kosten von Gemeinde und Staat erhöhe und tendenziell der Ausländerfeindlichkeit und der Entstehung krimineller Strukturen Vorschub leisten könne.[16] Diese Handlungen sollen im Nachhinein zur Ausweisung nach § 55 AufenthG führen können. Zudem stellt die seit dem 1. November 2007 gültige Version des § 95 AufenthG Abs. 2 Nr. 2 die Verwendung unrichtiger Identitätsdaten mit dem Ziel des Erhalts einer Duldung unter Strafe.[17][18][19] So sind falsche oder unvollständige Angaben nach § 95 AufenthG mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr (§ 95 Abs. 1) oder drei Jahren (§ 95 Abs. 2) belegt. Nach § 84 und § 84a AsylVerfG ist es auch strafbar, jemanden zu falschen Angaben bei der Asylantragstellung zu verleiten.
 
Fdisk100 schrieb:
Sorry für 2 mal Posten , mein Rechner hängt

Deine Leertaste auch (plenken)...
Sorry fürs OT, aber da tun mir immer die Augen weh, wenn es immer so bewusst falsch gemacht wird ;) :kluckscheiss:
 
Fdisk100 schrieb:
Man kann bei uns nicht mehr schreiben was die eigene Meinung ist. das ist Traurig.

So ein Unfug.
1. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass andere diese Meinung gut finden müssen.
2. Hetze ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Und das ist auch nicht neu.
Behauptungen wie "die bekommen alle Iphones", "das sind alles Vergewaltiger" oder "die dürfen klauen" sind keine Meinungen.
(Das ist ja nur eine kleine Auswahl von dem Bullshit, der durchs Netz schwappt.)

Meine Meinung ist: Forderungen wie "die sollen unsere Sprache lernen" darf nur stellen, wer sie selbst beherrscht (auch schriftlich).
Und wem es so gut geht, dass er sich in diesem Forum herumtreibt, sollte nicht hysterisch werden, weil er befürchtet, man wolle ihm die Butter vom Brot nehmen.
 
I los mi dan a moi am arschlecka von dem Thema
Ka jeder glaubn was er wui
I steh zu meiner Meinung
Wünsch eich a gude Nacht
 
@FDisk100: Also wenn du meinst, man kann in Deutschland seine Meinung nicht frei äußern, rate ich Dir mal in andere Länder zu schauen. Was machst du denn gerade? Deine Meinung äußern? Ja. Wirst Du deswegen verfolgt? Nein, also bitte. Das ist genau das, was jeder der wegen Beleidigung vor Gericht steht (wenn nicht Strafbescheid) sagt. Aber dir fehlt da anscheinend ein bisschen Wissen (dafür ist ein Forum ja da). Herabwürdigungen (hast Du ja nicht geäußert wenn ich mich recht erinnere) sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn Du sagst, mehr Asylbewerber gehen nicht, hätte ich nie was gesagt, ist deine Meinung und die teile ich doch auch. Wir sind an unserer Belastungsgrenze und das wird zu großen Belastungen führen, aber wenn man schon diskutiert, dann doch sachlich. Die Diskussion ist im ganzen gesehen auch ziemlich sachlich, das muss man dem Forum hoch anrechnen. Aber einfach hier unreflektiert verallgemeinern, da finde ich ist die Grenze erreicht. Das ist wie beim Fußball: Deutschland hat millionen Bundestrainer oder Leute die meinen das besser zu können. Und wenn man weniger Ahnung hat, dann vielleicht jemanden fragen der mehr Ahnung hat und danach kannst Du doch immer noch bei deiner Meinung bleiben oder diese eben revidieren.

Nichts anderes mach wir doch alle hier, der eine weiß welche Seilbahn grad gebaut wird, einer war grad da und macht Fotos. So profitieren wir alle voneinander.
 
Mal eine provokative Frage in die Runde.

Ist Angela Merkel zum Jahreswechsel noch Bundeskanzlerin?
 
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