schneesucher schrieb:
A330 schrieb:
Und die Regierung vertritt schon Volkes wille, sie ist ja demokratisch legitimiert. Du kannst ja in der nächsten Bundestagswahl eine andere Partei wählen, dann wird sich ja zeigen wie gut so die etwas "reaktionistischeren" Parteien im Alltagsgeschäft sind. Bei gewissen Tendenzen würde ich dann allerdings überlegen ob ich auswandere und du als Unternehmer solltest da auch mal schauen ob das so richtig gut für dich bzw dein Unternehmen wäre

. Aber ist natürlich eine problematische Situation, und irgendwie muss man schauen, dass man nicht die "Identität" des Landes riskiert, da gebe ich Dir recht. Und Grenzen schließen ist sicherlich nicht so ganz falsch (Stäntn) kann aber nur ultima ratio sein. Dubliner Verordnung umsetzen wäre ein Anfang. Das kann dann aber nur mit einem europäischem Verteilungsschlüssel (sonst sitzen in Griechenland Millionen Flüchtlinge wo es dem Land schon so nicht gut geht) und mit einer Anreizsteuerung, wie es Gerrit (?) schon einmal ein paar Seiten früher vorgeschlagen hat, funktionieren.
Im Übrigen würde eine Abstimmung "kein asyl mehr" wohl gegen das Grundgesetz verstoßen, es sei denn man behilft sich des "Kniffes" der sicheren Herkunftsstaaten. Wird aber nur schwer möglich sein. Ferner, gehört 16a GG auch zu denen der Veränderungssperre unterliegenden Grundrechten. Sprich, man kann ihn nicht einfach streichen.
1. Zur demokratischen Legitimation. Von der Idee her hast Du natürlich recht. Dazu muss man aber anmerken: die Kanzlerin hat in zentralen Fragen genau das Gegenteil von dem gemacht, was vorher versprochen wurde. Das gleiche gilt für Schröder. Daher gilt insbesondere für SPD/CDU. Es macht keinen Unterschied, wenn man wählt, die Politik die aus der Wahlentscheidung erfolgt ist ohnehin nicht vorhersagbar. Wer einigermassen klar im Kopf ist, dürfte deshalb schon SPD/CDU grundsätzlich niemals wählen. Denn wenn das Versprochene nicht eingehalten wird, dann sind Wahlen fast ohne Bedeutung, das ist eine Aushöhlung der Demokratie.
Wer diese Parteien wählt ist deshalb für mich nicht reif für die Demokratie. Zumal die CDU auch noch gegen Volksabstimmungen ist, weil das Volk angeblich nicht entscheidungsfähig ist.
2. Mit der Behauptung "Asyl" führen uns die Kanzlerin und die Medien in die Enge. Fast alle Flüchtlinge sind nicht politisch verfolgt. Die meisten Flüchtlinge aus Syrien werden meines Wissens nach der Genfer Konvention für Flüchtlinge aufgenommen. Dort steht übrigens auch, dass die Flüchtinge sich an die Gepflogenheiten des Gastlandes zu halten haben. Warum dann nicht wenigstens diejenigen "Kriegsflüchtlinge" ausgewiesen werden, die andere bedrohen und Randale in den Flüchtlingslagern machen, ist mir schleierhaft.
Die Flüchtlingsdiskussion ist so von Emotionen geprägt, dass Journalisten nicht einmal in der Lage sind, die rechtlichen Rahmenbedingungen unter denen Menschen hier aufgenommen werden zu erläutern.
Lieber Schneesucher. ich persönlich finde mich von der derzeitigen Regierung gut vertreten. Du nicht. Da kann halt jeder seine Meinung haben. Dass das mit jeder anderen Partei ähnlich ablaufen würde, wie bisher, da sind wir uns sicherlich einig. Ferner, habe ich persönlich lieber eine Regierung die regiert (und das tut sie), als eine Regierung die so starr an ihrem Parteiprogramm festhält, dass einfach nichts zu Stande kommt. Also lieber eine CDU zB (willkürlich), als eine bekannte Partei aus Griechenland, die lieber den absoluten Ruin des Landes riskiert bevor sie von ihrem Program abweicht. Welche krassen Abweichungen vom Programm meinst Du im Übrigen? (nur aus Interesse)
Dass Du jedem der die CDU/SPD wählt absprichts "dass er reif für die Demokratie ist", zeugt meiner Meinung nach von wenig Objektivität, aber ich gehe davon aus, dass Du da nur etwas "zu krass" formuliert hast. Sonst, wie oben, jedem das seine.
Bzgl. Punkt 2: Hast Du anscheinend zwar ein bisschen Ahnung, aber leider liegst Du hier etwas daneben. Ich habe dir hier mal die Kommentierung zum Begriff "Politisch Verfolgter" des Art. 16a GG angehangen, aus dem BeckOK RN 12 und RN 13 (2015) mit Verweisen auf Urteile.
"RN 12
Das BVerfG hat aus der Entstehungsgeschichte hergeleitet, dass es nicht geboten ist, das Asylrecht eng zu fassen und auf einen bestimmten Personenkreis zu begrenzen (BVerfGE 9, 174 = NJW 1959, 763, 764; 54, 341 = NJW 1980, 2641). Im Parlamentarischen Rat wurde das Asylrecht als das Recht bezeichnet,
„das dem Ausländer gewährt wird, der in seinem eigenen Land nicht mehr leben kann, weil er durch das politische System seiner Freiheit, seines Lebens oder seiner Güter beraubt wird“ (Parl Rat, 18. Sitzung des HA v. 4.12.1948, StenBer, 217 f). Das Asylrecht wird danach unabhängig von der Herkunft, der politischen Gesinnung des Verfolgten und von der politischen Richtung, die in dem Verfolgerstaat herrscht, gewährt (BVerfGE 54, 341 = NJW 1980, 2641 f). Auch Feinde der Demokratie können sich grds auf das Asylgrundrecht berufen („Neutralität des Asylrechts“, vgl Maunz/Dürig/Randelzhofer GG Art 16a Abs 1 (2007) Rn 37; hinsichtlich des Ausschlusses vom Asylgrundrecht s Rn 56).
RN 13
Im Allgemeinen ist Voraussetzung für das Vorliegen politischer Verfolgung, dass der Ausländer aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist (BVerfGE 54, 341 = NJW 1980, 2641, 2642). Auch wenn der Begriff des politisch Verfolgten durch das Grundgesetz nicht begrenzt ist, so soll das Asylrecht nach seiner Zweckbestimmung nur den Ausländern Schutz gewähren, die auf Grund einer vorhandenen ausweglosen Lage schutzbedürftig sind. Daraus folgt, dass das Asylrecht grds subsidiär ist gegenüber anderen Schutzmöglichkeiten, die der Ausländer im Heimatland oder im Ausland in Anspruch nehmen kann (BVerwGE 68, 106 = NVwZ 1984, 244; 75, 181 = NVwZ 1987, 423, 424). Die Schutzlosigkeit des Asylsuchenden ist Voraussetzung seines Anspruchs nach Art 16a Abs 1 GG (sog Subsidiarität des Asylrechts). Sie ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal (BVerwGE 101, 328 = NVwZ 1997, 194, 196) und findet auch Ausdruck in den von der Rspr entwickelten Instituten des Kausalzusammenhangs zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl (s Rn 40), der inländischen und der ausländischen Fluchtalternative (s Rn 43, 47ff) sowie der vom verfassungsändernden Gesetzgeber geschaffenen Regelung über sichere Drittstaaten (s Rn 60ff). "
Dass es sich somit um Politisch Verfolgte iSd Art. 16a GG handelt, da diese schutzlos sind im Heimatland (in dem ein Bürgerkrieg herrscht) sollte klar sein. Dass, dabei Dublin nicht eingehalten wird, ist auch klar und somit eine theoretische Verweigerung, wenn auch nicht praktikabel, möglich ist, auch.