Hallo Maelst !
Vielleicht kann ich dir weiterhelfen !
Ich hab letztes Jahr in Österreich einen alten Doppelmayr Schlepplift wiederaufgebaut.
Mit dem Europäisch einheitlichen Seilbahngestz aus dem Jahr 2003 wurde ein wiederaufstellen von gebrauchten Liften unnmöglich gemacht, eben durch die CEE Konformitätserklärung die lautet, das alle Sicherheitstechnisch relevanten Bauteile einer Seilbahn ( auch Schlepplift ) eine CEE Kennzeichnung aufweisen müssen. ( Das sind fast alle Teile einer Anlage ). Im Februar 2009 kam (zumindest in Österreich)
eine neue Verordnung " Wiederaufstellen von Seilbahnen" heraus, die einen Wiederaufbau wenn auch schwierig wieder ermöglichte. Die CEE Kennzeichnung wurde nämlich auf " Stand der Technik" abgeändert.
Diese Verordnung wurde von den Seilbahnbetreibern vorangetrieben, da es unmöglich war eine bestehente
Bahn die vor 2003 gebaut wurde um oder auszubauen.
Du müsstest herausfinden, ob es eine solche Verodnung auch in Deutschland gibt.
noch etwas :
niedrige oder hohe Seilführung ist der Behörde egal, immer das gleiche Gesetz.
Dasselbe mit Verein oder nicht Verein. Wir führen unsere Anlage auf Vereinsbasis, Abnahmen und Kontrollen immer gleich.
Eine " Eigenbau" Anlage kannst auch gleich wieder vergessen. Wenn so etwas mit einem entsprechenden Gesetz geht, brauchst eine Anlage wo es den Hersteller noch gibt, also STEMAG, DE PRETIS, NEMETZ u.ä. vergessen. Selbst der Hersteller der alten Anlage hatt mit dir keine Freude, die wehren sich mit Händen und Füssen dir zu helfen, die haben kein interesse eine alte Anlage wieder in Betrieb zu nehmen, die wollen neue Verkaufen. aber die sind die einzigen die die alten Zeichnungen, Herstellungsangaben und Berechnungen haben. Ausserdem kannst du mit Kosten von über 60.000,- Euro rechnen ( ohne Lift ). Kleiner Auszug gefällig was du so brauchen würdest: §20 Person die den Abbau und ordnungsgemäßen Transport der Anlage überwacht und Domkumentiert, Vermesser, der die Trasse vermisst, Seilbahnfirma der den Längsschnitt und die Seillinenberechnung macht. Geologen die eine Probebohrung machen,
Sachverständiger der die Fundamente berechnet, und dir sagt wieviel Eisen rein muss, Vermesser der die Fundamente einmisst, Seilbahnfirma die einen Sicherheitsbericht verfasst, Akkredierte Stelle die eine Sicherheitsanalyse macht ( Was die alles brauchen und wollen, und noch dazu Schweineteuer über 12.000,- allein die Sicherheitsanalyse ) Baufirma die die Fundamente betoniert und bestätigen. Ein Betriebsleiter einer Seilbahn fungiert als Kontrollorgan beim Aufstellen der Anlage die wiederum die §20 Person kontrollieren muss. Über kurz oder Lang schaut dan die Lawinen und Wildbachverbauung vorbei, denen ist es egal ob du auf 1900m Seehöhe oder auf 320m deine Anlage aufstellst, die wollen natürlich auch dein Geld. Eine Elektrofirma die die ganzen Leitungen verlegt und die die Steuerung wiederherstellt ( die wahrscheindlich auf " Stand der Technik" zu bringen ist). Ein Liftwarthaus muss her dessen Fundament darf auch nicht der nächste Baumeister berechnen, die wollen wieder einen Ziviltetechniker. Neue Seile sowieso ! Gut wär es auch wenn die Behörde nicht zu weit weg ist, denn da verbringst du ziemlich viel deiner Freizeit.
Wenn dir bis jetzt deine "Helfer" (oder du selbst) nicht davongelaufen sind bist du auf einen guten Weg !!!!
Dann ist viel Zeit vergangen und die Anfangseuphorie ist auch vorbei, und die Kohle wird auch schon knapp.
Aber irgendwann steht dann die Anlage und dann kommen "die" alle nochmal, allen voran die Seilbahnfirma die, wenn Sie gut aufgelegt sind Techniker schicken die Anlage Endabnehmen.
Also kannst nur hoffen das ihr in Deutschland kein Gesetz zum "Wiederaufstellen von Seilbahnen" habt
lg
mckini