Bogi
Massada (5m)
Also, da machst Du es Dir aber ein bisschen zu einfach: Wenn der Nebel dicht genug ist, hast Du häufig keine Chance, noch zu sehen, wohin die Piste führt, weil die die Pistenbegrenzungen fehlen oder so weit auseinander stehen, dass Du nicht mehr von einer zur anderen sehen kannst. Dann kommt noch das Snowboard hinzu, das aufgrund der nötigen Fahrtechnik eine Sicht in Fahrtrichtung nicht immer optimal ermöglicht.Klare schrieb:Und wenns Nebel hat muss man halt mehr aufpassen !?
Ich habe es sogar mal mit Skiern auf einer vorbildlich gesicherten Piste geschafft (also ca. alle 10m eine Markierungsstange - beidseitig der Piste), bei Nebel mal so richtig in den Tiefschnee neben der Piste zu fahren. Und ich war da ganz langsam und habe sicherlich aufgepasst.
Da es am Sonntag geschneit hat, war evtl. nicht mal ein Unterschied zwischen Piste und dem Bereich daneben feststellbar. Und wenn man erst mal von der Piste weg ist und evtl. nicht den besten Orientierungssinn hat, dann weiß man sehr schnell nicht mehr, wo man ist.
Sinnvoll wäre es dann natürlich gewesen, den eigenen Spuren wieder zu folgen und so zur Piste zurückzukehren. Aber wer steigt schon gerne mit Board unterm Arm bergauf, wenn man evtl. bergab auch wieder auf die Piste zurückkommt?
Im Nachhinein zu sagen: hätte, wäre, wenn... etc. ist immer ganz einfach. Nur wer würde in so einer Extremsituation tatsächlich dermaßen besonnen reagieren, dass man zu jeder Zeit vollkommen analytisch an die Sache rangeht?
Damit mich hier jetzt auch niemand falsch versteht: ich will jetzt den Boarder nicht von einer Mitschuld freisprechen - das kann ich nicht, da ich nicht dabei war. Andererseits aber von vorne herein zu sagen, dass nur der Boarder Schuld hatte und es eine Frechheit ist, dass der Liftbetreiber Gegenstand von Ermittlungen wird, ist wohl etwas überzogen.
Es gibt Gründe, die für eine Schuld des Boarders sprechen könnten: unangepasste Geschwindigkeit, nicht wieder Aufstieg auf der eigenen Spur, Entfernen von Freunden (evtl. hat man sich aber auch einfach im Nebel verloren...), fahren nicht in möglichst direkter Linie entlang einer gesicherten Pistenkante, etc.
Andererseits könnte man auch sagen, dass bei so schlechter Sicht auch der Liftbetreiber die Pflicht hätte, den entsprechenden Lift anzuhalten und nur mehr Abfahrten auf "ungefährlichen Pisten" zu ermöglichen und dass er ja auch in dem Bereich evtl. mehr Pistenmarkierungen hätte stecken können (ich war bisher nur im Sommer auf dem Grünten, also habe ich keine Ahnung, wie gut die Markierung dort ist), etc.
Ich würde erstmal von pauschalisierten Vorverurteilungen - egal in welcher Richtung - absehen und mal schauen, was die Staatsanwaltschaft so alles ermittelt. Im Moment ist doch vieles seeehr spekulativ. Es gibt nur ein paar Beobachtungen - sonst nichts.