Bei dem Opendownloads steht das ja auf der ersten Seite, dass es was kostet.
Kann leider nicht auf die Seite zugreifen

(Adresse ist sowohl zu Hause als auch an der UNI gesperrt.)
Aber es würde mich schon interessieren wo dies auf der ersten Seite steht. Also ich habe auch schon Seiten erlebt, da war die Seite so programmiert dass man bei jeder Bildschirmauflösung zwingend nach unten scrollen musste um den Preis zu sehen. Hingegen für den Anmeldeknopf musste man nicht scrollen...
Und so was verstösst dann ganz klar gegen das "Preisbekanntgabegesetz".
Aber ich denke mal jedes Kind weiss dass der Adobe Reader, Skype, Open Office etc. gratis sind. Und auch der Namen Opendownloads wird wohl von den meisten Menschen mit Gratis assoziert.
Von dem her kann man hier eigentlich auch von versteckten Kosten sprechen.

Und dass man vor dem Download die Adresse angeben muss, würde ich jetzt auch nicht unbedingt als Verdächtig bezeichnen. Kann ja sein dass der Programmierer wissen will, wer sein Programm herunterläd.
Also quasi ein Deal Adresse gegen Gratis-Programm.
@Kollegen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es leider für Telefonverkäufe (auch Internet) noch kein obligatorisches Widerrufsrecht ! (Das tolle Parlament hat es kürzlich abgelehnt

)
Das heisst aber nicht dass man jetzt gezwungen ist, bei einer solchen Abzockerseite die Rechnung zu bezahlen ! Würde da ähnlich vorgehen wie es der Deutsche Verbraucherschutz empfiehlt. Auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen !