• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Hotelbrand Melchsee - Frutt

Verdächtiger des «Kurhaus»-Brandes nicht mehr in Untersuchungshaft

MELCHSEE-FRUTT - Überraschende Wende bei den Ermittlungen zum Hotelbrand auf der Melchsee-Frutt: Der mutmassliche Brandstifter ist auf Anordnung des Kantonsgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen worden - gegen den Antrag des Verhöramtes.


Beim Brand des Kurhauses auf der Melchsee-Frutt blieb nur eine Ruine übrig.
Bild Eveline Bachmann

Wie das Verhöramt am Montag mitteilte, wurde der 32-jährige portugiesische Hotelangestellte am Freitagabend entlassen. Beim Brand war in der Nacht auf den 20. Januar eine 23-jährige Hotelangestellte ums Leben gekommen. Die Behörden gehen von Brandstiftung aus.
Gemäss Verhöramt hiess der Kantonsgerichtspräsident I das zweite Haftentlassungsgesuch am 26. März gut, weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr gebe. Das Verhöramt selbst war für eine weitere Verlängerung der knapp zwei Monate dauernden U-Haft eingetreten. Dem Entlassenen wurden keine Auflagen gemacht. Er kann die Schweiz damit verlassen.

Untersuchung geht weiter
Offenbar vertreten Verhöramt und Kantonsgerichtspräsident unterschiedliche Auffassungen über den Tatverdacht. Verhörrichterin Milena Pucillo bestätigte dies gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Für sie sei bei der fraglichen Person der Verdacht nach wie vor gegeben.


Detailliertere Angaben wollte Pucillo allerdings nicht machen. Sie betonte jedoch, dass die Strafuntersuchung weitergeführt werde. Wegen des Schnees konnte der Brandplatz noch immer nicht untersucht werden.

Diese Untersuchung soll Auskunft über allfällig eingesetzte Brandbeschleuniger geben. Der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich hatte Brandstiftung als Ursache festgestellt, da mindestens zwei unabhängige Brandherde existierten. Mit dem Abschluss der Untersuchung ist laut Verhöramt nicht vor Sommer 2004 zu rechnen.

Zu Gerüchten, die Hotelangestellte sei getötet und das Feuer zur Vertuschung der Tat gelegt worden, liegen laut Medienmitteilung keine Hinweise vor. Sie ermittle aber im Rahmen ihrer Arbeit auch in dieser Sache, sagte Verhörrichterin Pucillo.

Kantonsgerichtspräsident Walter Omlin war am Montag wegen Krankheit nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Quelle: www.zisch.ch
 
war diese woche in der frutt skifahren. ich habe einen koch getroffen, der bis zum brand im kurhaus arbeitete.
er sagte mir dass er nicht an die schuld des inhaftierten glaube. einen tag später stand dies in der zeitung dass er frei gelassen wurde.
 
Brand Melchsee-Frutt - Untersuchung zu Ende
Zwei Jahre nach dem Hotelbrand auf Melchsee-Frutt, der zwei Frauen das Leben kostete, ist die Untersuchung abgeschlossen worden. Das Verhöramt beantragt Anklage gegen einen Portugiesen wegen Brandstiftung und vorsätzlicher Tötung.


Der Obwaldner Verhörrichter Bernhard Schöni bestätigte einen Bericht der «Neuen Obwaldner Zeitung». Demnach will er im Frühling das Dossier an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Er beantragt, den Hauptverdächtigen der Brandstiftung, der mehrfachen vorsätzlichen Tötung und der vorsätzlichen Körperverletzung anzuklagen.

Das Sporthotel Kurhaus der auf 1900 Metern über Meer gelegenen Melchsee-Frutt war in der Nacht auf den 20. Januar 2004 durch einen Brand vollständig zerstört worden. 68 Personen, Gäste und Personal, konnten sich in Sicherheit bringen. Eine Schweizer Hotelangestellte starb in den Flammen. Eine portugiesische Angestellte erlitt Verletzungen, denen sie rund drei Monate später erlag.

Die Untersuchungen konzentrierten sich von Anfang an auf einen 32-jährigen Portugiesen als Hauptverdächtigen. Er legte aber kein Geständnis ab. Im März 2004 wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen, weil kein Haftgrund mehr bestand. Der Mann lebt heute wieder in Portugal. Wegen eines personellen Wechsels im Verhöramt zog sich die Untersuchung weiter in die Länge.

Nach Überweisung des Dossiers im Frühling 2006 wird die Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung entscheiden. Noch offen ist, ob im Falle eines Prozesses die portugiesischen Behörden um eine zwangsweise Zuführung des Angeklagten ersucht werden.
Quelle: espace.ch 18.01.06 12:36
 
Wenn sie bei einer allfälligen verurteilung den Portugisen doch nicht ausgeliefert bekommen, können sie ja dann die personen welche die Haftentlassung angeordnet haben einbuchten.
Vor solchen Trotteln sollte die Menschheit auch geschützt werden.
 
Es gilt noch immer der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Und das ist auch gut so. Wenn man jeden einfach so einsperren könnte, wo kämen wir da hin? Das wären ja fast Verhältnisse wie im dritten Reich.
 
Seilbahnjunkie schrieb:
Es gilt noch immer der Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Und das ist auch gut so. Wenn man jeden einfach so einsperren könnte, wo kämen wir da hin? Das wären ja fast Verhältnisse wie im dritten Reich.
100% Zustimmung. Noch haben wir den Grundsatz der Unschuldsvermutung in unserem Justizsystem. Das heisst, ein Verdächtiger gilt solange als unschuldig bis er rechtskräftig verurteilt ist. Nur bei gefährlichen Vorbestraften und/oder sehr grosser Flucht- oder Vertuschungsgefahr darf die U-Haft bis zur Gerichtsverhandlung verlängert werden.
 
Da gebe ich euch beiden komplett recht, das Gesetz ist so und soll auch so sein.

Hier geht es aber um die Anwendung des Gesetzes.
 
Zurück
Oben