mightyjust
Großer Müggelberg (115m)
Wombat schrieb:Sehe ich schon als erfüllt > Nötigung. Zweiter Punkt ist das es eine Rückwirkende Vertragsänderung ist, was im Minimum Sittenwidrig ist. Im Prinzip könnte man sie auf Einhaltung des Original-Vertrages Verklagen. Aber die wissen schon warum sie Ihren Sitz in den USA haben.
Ich verwende btw Photobucket.
Jetzt aber bitte wieder auf den Boden der Realität zurückkehren. Die immer wieder verlängerte Schonfrist ist rechtlich komplett irrelevant. Du nutzt einen kostenlosen Service den du jederzeit kündigen kannst - wie du hier eine Nötigung "als erfüllt ansiehst" ist mir ein Rätsel. Es ist einzig und alleine Sache der Firma ob sie für die bisher kostenlose Leistung jetzt Geld verlangen oder nicht - sittenwidrig sind da höchstens deine Klagsfantasien!
Und zu photobucket:
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Auch die können von einen Tag auf den anderen Geld verlangen. Wer was stabiles und langfristiges haben möchte muss dafür bezahlen - wie bei allen anderen Sachen im Leben halt auch...
