Moment! Moment! Selbstverständlich hat das Salzburger Gericht einen impliziten Schuldigen belastet, naemlich denjenigen der für den aus Sicht des Gerichts fehlkonstruierten Lüfter verantwortlich war. Diesen Schuldigen explizit zu belangen, wäre dann die Aufgabe des deutschen Gerichtsverfahrens gewesen. Wäre das deutsche Gericht den Salzburger Ausführungen gefolgt, so wäre ein Verantwortlicher der Fa. Fakir mit grosser Sicherheit verurteilt worden!
Oder anders: Wäre diese Person in Salzburg auf der Anklagebank gesessen, so wäre der verurteilt worden (Ok, nur falls dessen Verteidigung das Kartenhaus nicht doch zum Einsturz gebracht haette).
Erreicht haben sie dennoch, dass keine weiteren Untersuchungen angestellt wurden, d.h. ob ein Planer der Wagengarnitur einen fatalen Fehler (sei es Heizlüfter, sei es Hydraulikleitungen) gemacht hat, wurde bzgl. Lüftereinbau/Hydraulikleitungen entschieden verneint, der Schuldige war ja bereits gefunden ein anderer. Das ist m.E. nicht OK.
Das Salzburger Gericht formuliert die Brandursache nicht im Konjunktiv, sondern ohne Einschränkung. Nirgends ein "könnte", "eventuell".... dies obwohl m.E. doch einige kräftige Blicke in die Kristallkugel nötig sind, um den Verlauf als bewiesen ansehen zu können:
Urteilsbegründung Salzburg , S.155-156,:
Die Wahl des Anspritzpunktes bei diesem Heizlüfter
stellte einen echten und gravierenden Produktions-, aber
auch Konstruktionsfehler dar.
[...]
Durch die gewählte Konstruktion und Produktion beim
gegenständlichen Heizlüfter haben sich über längere Zeit
hinweg Risse und Bruchstellen, aufgrund von
Werkstoffermüdung im Bereich der produktionsbedingten
Schwachstellen der Schraublöcher entwickelt.
[...]
Ausgehend von den vorstehend beschriebenen
Fehlstellen im Bereich der Aufhängung des Heizsterns
(Bindenähte) bildeten sich schwingungsinduzierte
Ermüdungsrisse.
[...]
Durch die Ermüdungsrisse wird letztlich der Befesti -
gungsflansch eines Verschraubungspunktes soweit
geschwächt, dass es in diesem Bereich zu einem Gewalt -
bruch, also zu einem sehr rasch laufenden Bruch, der
Aufhängung kommt.
[...](viele weitere Hypothesen)[...]
Durch den Brand des Heizlüfters, [...], in der Umgebung
des Heizlüfters, welcher wie ausgeführt in den Sockel des
Steuerpults eingebaut war, und damit im Bereich der Kunststoff
- Messleitungen der Bremshydraulik, eine erhebliche
Wärmeentwicklung. Diese führte dazu, dass nach 121 s
(siehe oben) die Messleitung des talseitigen Servokreises
zerstört wurde."
[...]