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Kaprun Prozess

@Gewissen, gebe Dir vollkommen recht deswegen bin ich auch der Ansicht das hier Rechtsbeugung vorliegt weil ich der Überzeugung bin zumindest gegen die Aufsichtsbehörde hätte hier ein Schuldspruch zu erfolgen gehabt.
Weil dieses anscheinend nicht gewollt wurde hat man im Prinzip gleich entschieden wie im Fall des Grubenunglücks in Lassing.

Wie sagte einmal ein mir bekannter Rechtswalt:
"Im Recht zu sein und Recht gesprochen zu bekommen sind meist zwei paar Schuhe" :!:
 
aber bei so vielen Menschenleben die diese unglück gekostet hat muss doch jemand dafür gerade stehen

Die Logik dieser Schlusfolgerung bleibt mir ehrlich gesagt verschlossen, meines Erachtens richtet sich das "gerade stehen" nach Schuld und Verantwortung und nicht nach der schwere des Unglücks. Wer Verantwortung für einen Unfall trägt, wird zur Rechnschaft gezogen, und wer keine trägt, der nicht. So sehe ich das jedenfalls.
 
Pflichte Dir bei daß ein Schuldspruch ausschließlich aus juristischen Gründen zu erfolgen hätte völlig egal ob 50000 Menschen oder eine Maus zu Schaden kommen; allerdings mit etwas unterschiedlichem Strafmaß......
 
Die Beziehung zwischen SCHULD und SÜHNE ist wohl so alt wie die Menschheit selbst, gewachsen aus dem Drang des Menschen, seine Umwelt zu kontrollieren, erwuchs der Wunsch, allen Ereignissen Ursachen zuordnen zu können, insbesondere auch negativ besetzten oder emotional aufwühlenden Vorkommnissen, sei es das Wirken der Götter, Folgen von Hexerei oder - profaner - Machenschaften anderer Menschen.
Während Götter in vielen Kulturen als launische und wankelmütige Wesen akzeptiert werden, richtet sich der Zorn der Betroffenen bei Vermutung von "Fremdverschulden" durch andere menschliche Wesen häufig ungebremst gegen eben diese, seien es Rachefeldzüge von Stämmen oder Völkern (Aug um Aug,...), Hexenverbrennungen, Lynchjustizen oder - heute - Gerichtsprozesse. Nachdem das Wirken von Göttern oder Hexen als Ursache für Schicksalsschläge heute eher "out" ist, der Glaube an die menschliche Totalkontrolle der Welt aber ins unermeßliche wächst, so kann der Grund für einen Unfall oder eine Katastrophe praktisch nur im Fehlverhalten eines oder mehrerer anderer Menschen liegen, andernfalls müßte man das Gefühl ohnmächtiger Hilflosigkeit zulassen und ertragen können.
Nachdem auch Selbstjustiz (in unserer Kultur!) heutzutage nicht sehr gerne gesehen und damit auch selten angewandt wird, bleibt nur der Weg zu Gericht, und auch hier wurden archaischere Strafen durch Pönalen in dem Bereich, der in unserer Gesellschaft offenbar den höchsten Stellenwert hat, abgelöst, (vermutliche) Täter werden nicht mehr gevierteilt oder verstümmelt, sondern am Geldbeutel erleichtert.
 
Petz schrieb:
@Gewissen, gebe Dir vollkommen recht deswegen bin ich auch der Ansicht das hier Rechtsbeugung vorliegt weil ich der Überzeugung bin zumindest gegen die Aufsichtsbehörde hätte hier ein Schuldspruch zu erfolgen gehabt.
Weil dieses anscheinend nicht gewollt wurde hat man im Prinzip gleich entschieden wie im Fall des Grubenunglücks in Lassing.

Wie sagte einmal ein mir bekannter Rechtswalt:
"Im Recht zu sein und Recht gesprochen zu bekommen sind meist zwei paar Schuhe" :!:

Strafrechtlich können in Österreich nur physische Personen verurteilt werden, nicht Behörden oder juristische Personen.
Man hätte also einen schuldigen Herrn X finden müssen.

Wenn ich Lassing richtig in Erinnerung habe wurde dort das Gutachten der Anklage von der Verteidigung in der Luft zerissen - ganz eine andere Sache also.
 
Manfred schrieb:
Strafrechtlich können in Österreich nur physische Personen verurteilt werden, nicht Behörden oder juristische Personen.
Man hätte also einen schuldigen Herrn X finden müssen.
.
Das war zum Zeitpunkt des Unglückes so, mittlerweile können alle Arten von Rechtspersönlichkeiten, also auch Firmen und Ähnliches verurteilt werden.
 
Ich war darob auch etwas verwundert, aber es gibt angeblich ein neues Gesetz, in dem so etwas möglich sein soll, bei den diesbezüglichen Diskussionen wurde auch immer der Kaprun-Fall zitiert, bei dem es aus diesem Grund keine Verurteilung gegeben haben konnte. Kapiert hab ich das Ganze allerdings nicht, weil ich mir nicht vorstellen kann, daß eine Firma als juristische Person eine Straftat begeht, alle realen und lebendigen Personen, die beteiligt sind, aber freigesprochen werden.
Muß aber zugeben, daß ich die Sache nur so am Rand verfolgt und vielleicht irgendetwas falsch verstanden habe.
Im Mittelalter (oder zumindestens irgendwann früher) gab es aber angeblich Prozesse, bei denen Tiere und sogar Gegenstände angeklagt und verurteilt wurden...... :?:
 
Ich versuch mir gerade die Gletscherbahnen Kaprun AG im Gefängnis vorzustellen. :wink:
 
Manfred schrieb:
Strafrechtlich können in Österreich nur physische Personen verurteilt werden, nicht Behörden oder juristische Personen.
Man hätte also einen schuldigen Herrn X finden müssen.

Ich denke da nicht in Richtung juristische Person etc. sondern konkret an z. B. an die Leute die an der Abnahme der Bahn nach der Modernisierung bzw. den wiederkehrenden Überprüfungen involviert waren und aufgrund ihrer Qualifikation die entsprechenden Vorschriften zu kennen hätten.
 
SEILBAHNUNGLÜCK KAPRUN: Deutsche Juristen holen Beweismittel ab

In der Causa "Seilbahnunglück Kaprun" erhält die Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag Besuch von Kollegen aus Heilbronn: Juristen aus Deutschland werden beschlagnahmte Beweismittel aus dem Kaprun-Prozess abholen.


Auch Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt
Seit November 2005 wird in Heilbronn gegen den Hersteller jenes Heizlüfters ermittelt, der die Brandkatastrophe von Kaprun mit 155 Toten ausgelöst haben soll.

Am Dienstagvormittag werden ein Oberstaatsanwalt und ein Kriminalbeamter aus Baden Württemberg im Justizgebäude am Salzburger Rudolfskai erwartet.

Dabei wollen die Juristen im Rahmen des deutschen Ermittlungsverfahrens gegen den Heizlüfter-Hersteller den Untersuchungsrichter und Staatsanwälte treffen und danach Beweismittel nach Heilbronn überstellen.

Sämtliche Gegenstände rund um den Heizlüfter
Das sei ein üblicher Vorgang im Zuge des Übernahme-Ersuchens der Salzburger Jusitizbehörden an die Deutschen Kollegen, sagt Staatsanwältin Barbara Feichtinger:

"Es handelt sich dabei um die ermittelnden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Die deutschen Kollegen werden jene Verwahr-Gegenstände mit nehmen, die im Rechtshilfeweg beschlagnahmt wurden.

Dabei handelt es sich - zusammen fassend gesagt - um sämtliche Gegenstände rund um den Heizlüfter aus dem Vergleichszug aus dem Kaprun-Prozess."


Eventuell auch Einstieg in den Unglückstunnel
Ob die Juristen aus Deutschland den Vergleichszug in der Struberkaserne besichtigen und zu einem Lokalaugeschein in den Unglückstunnel bei Kaprun einsteigen, ist derzeit noch offen.

Quelle: ORF
 
Salzburger Nachrichten, einen Kommentar lass ich lieber bleiben:

Ed Fagan und das US-Anwaltsteam haben am Dienstag eine Klage gegen die Gletscherbahnen Kaprun AG und die Republik Österreich eingebracht. Am Montag war den Anwälten die offizielle Besichtigung aller Anlagen in Kaprun, wo im Jahr 2000 durch einen Brand der Seilbahn zum Kitzsteinhorn 155 Menschen ums Leben kamen, verwährt worden. Der Streitwert der Klage auf Zugang zur Gesamtanlage beträgt 100 Euro.

Im Gegensatz zu den Gletscherbahnen gewährte der zuständige Richter den Zutritt zum zerstörten Zug. Es seien erhebliche neue Ergebnisse und Kenntnisse für das Verfahren in den Vereinigten Staaten gewonnen worden, was jedoch nicht mit den Gegebenheiten vor Ort überprüft werden konnte, wird in der Klage angeführt. Dies sei aber dringend notwendig, um in den USA vor dem bevorstehenden Geschworenengericht alle Beweis vorlegen zu können.

Fagan habe als Anwalt der Mehrheit der Hinterbliebenen und Überlebenden ein Recht zur Besichtigung aller Anlagen. Er müsse dem Gericht in New York Beweise vorlegen, wozu auch eine "umfangreiche Besichtigung der gesamten Anlage" samt entsprechender Bild-, Film- und Tonaufnahmen jeder Art gehöre. Die Republik Österreich als wesentlicher Gesellschafter über die Beteiligungsgesellschaft Verbund AG sollte dafür sorgen, dass das Thema Gesamtbesichtigung auf die Tagesordnung gesetzt und darüber auch positiv abgestimmt werde.

© SN/APA.
 
Soll er den Stollen doch besichtigen! Man lässt ihn in der Talstation starten und wartet dann im Alpinzenter auf ihn. Mehr als einmal macht er das nicht!
 
Im Gegensatz zu den Gletscherbahnen gewährte der zuständige Richter den Zutritt zum zerstörten Zug.

Hat man da einfach alles stehen und liegen gelassen?
 
:?

Fagan zu Seilbahnunglück: Neue Diskussion über Kaprun-Unglück

Vorgeblich neue Erkenntnisse zum Seilbahnunglück in Kaprun, bei dem am 11. November 2000 155 Menschen den Tod fanden, hat eine Gruppe von Juristen um den US-Anwalt Ed Fagan am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien vorgelegt.

Wahre Ursache explodierender Tank
Man habe die Angehörigen glauben machen wollen, ein "kleiner, schadhafter Heizstrahler" habe ihre Kinder das Leben gekostet. In Wahrheit seien jedoch mehrere gefährliche Tanks explodiert, die den Opfern den Fluchtweg abgeschnitten hätten.

Fagan und sein Münchner Kollege Michael Witti bestritten "die Integrität der österreichischen Ermittlungen".

Am Vorabend des sechsten Jahrestages des Unglücks führten die Anwälte in Anwesenheit mehrerer Angehöriger von Opfern ein Video vor, das die These von den explodierenden Tanks als Unfallursache untermauern sollte.

"Beweismittel vorenthalten und zerstört"
Die im Strafverfahrenen getroffenen Feststellungen, wonach der Brand eindeutig von einem Heizstrahler im Unglückszug ausgegangen sei, der einen Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler gehabt habe, während bei den verwendeten Materialien sowie bei den Sicherheitsvorkehrungen der Stand der Technik eingehalten worden sei, bezeichnete Fagan wörtlich als "Bullshit".

In Wahrheit seien bei der Suche nach dem Unglückshergang "Beweismittel vorenthalten und zerstört", den Gerichtsgutachtern "nicht voller Zugang zum Beweismaterial" gewährt worden, so Fagan und Witti.

Wie die Anwälte das Unglück schildern
Die Anwälte schilderten den Ablauf folgendermaßen: In Folge eines Öldruckverlusts sei zunächst der Zug stehen geblieben. Als im hinteren Bereich das Feuer ausbrach, wären vorerst 180 Leuchtstäbe explodiert.

Die Hydraulikleitung habe dann zündschnurartig funktioniert und die Flammen zu im vorderen Zugbereich bzw. in der Mitte an der Unterseite angebrachten, jeweils 100 Kilo schweren Tanks geleitet.

"Die sind mit hochexplosivem Gas gefüllt gewesen und aufgeplatzt wie eine Rose im Frühjahr", stellte Witti fest. Die mittlerweile ins Freie geflüchteten Insassen - sie hatten eine Scheibe zertrümmert - hätten keine Chance zu entkommen gehabt, wären zwischen den einzelnen Explosionsorten gefangen gewesen.

Wo befindet sich der Unglückszug?
Diese Beweise fänden sich mit keinem Wort im Gerichtsakt, so der Vorwurf von Fagan und Witti. Zwei Tanks hätten sie bei Besichtigungen des Unglückszugs im Mai bzw. Juli 2006 "im Müll gefunden". Der Verbleib der anderen sechs sei unklar.

Ebenso wenig wisse man über den Verbleib des mittlerweile von der Staatsanwaltschaft freigegebenen Zugs.

Gletscherbahnen dementieren Fagan
Der Sprecher der Gletscherbahnen Kaprun AG, dementierte die vorgeblich neue Erkenntnisse zum Seilbahnunglück. "In dem Tank, der kein Tank war, sondern ein Hydraulikausgleichsgerät, war kein hochexplosives Gas drinnen, wie Fagan und Witti behaupten, sondern Hydrauliköl", sagte Schiffl zur APA.

Wie der Sprecher betonte, hätten in dem rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren - sämtliche Angeklagte waren vom Vorwurf freigesprochen worden, zu der Katastrophe wenn auch nur fahrlässig beigetragen zu haben - mehrere Gutachten in akribischer Arbeit die Unglücksursache ermittelt. Schiffl wies daher die Behauptungen Fagans und Wittis zurück, Beweismittel wären unterschlagen worden.

"Da wird eine künstliche Aufregung produziert." Die Gletscherbahnen halten auch die scharfe Kritik an der Vermittlungskommission für kontraproduktiv. Diese sei vielmehr "um Rechtsfrieden bemüht", schloss Schiffl.

Wiederaufnahme des Strafverfahrens?
Fagan und sein Team wollen noch heuer in den USA endgültig den Klagsweg gegen Unternehmen wie Bosch, Siemens oder Mannesmann sowie die Republik Österreich beschreiten, sollten auf den 5. Dezember angesetzte Vergleichsgespräche ohne Erfolg verlaufen.

Der Wiener Rechtsanwalt Gerhard Podovsovnik hält es außerdem für möglich, dass im Hinblick auf die neuen Erkenntnisse auch das Strafverfahren in Österreich neu aufgerollt wird: Er werde am Montag bei der Generalprokuratur eine Wiederaufnahme des Verfahrens anregen, kündigte er im Gespräch mit der APA an.

Wiener Opfer-Anwalt mahnt zu Besonnenheit
Demgegenüber mahnte der Wiener Opfer-Anwalt Johann Stieldorf zu Besonnenheit. Stieldorf, der bei der Katastrophe selbst seinen Sohn verloren hat und nunmehr 20 Angehörige vertritt, sieht wenig Sinn darin, "mit ziemlicher Aggressivität flächendeckend gegen Gott und die Welt vorzugehen".

"Die amerikanische Methodik konterkariert das, was wir hier in Österreich schon erreicht haben", gab Stieldorf gegenüber der APA zu bedenken. Die unter dem damaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer eingerichtete Vermittlungskommission habe "Instrumente entwickelt, die weit über das österreichische Schadenersatzrecht hinausgehen".

So stünde bereits ein Betrag von 16 Mio. Euro zur Verfügung, der nach einem bestimmten Vergabeschlüssel auf die betroffenen Angehörigen aufgeteilt werden könnte.

Quelle: ORF
 
Ähm. Eigentlich möchte ich jetzt noch vom Ed Fagan wissen, weshalb man bei einer Standseilbahn Gastanks benötigt :stupid:

während bei den verwendeten Materialien sowie bei den Sicherheitsvorkehrungen der Stand der Technik eingehalten worden sei, bezeichnete Fagan wörtlich als "Bullshit".
Ach so, und Sesselbahnen ohne Schliessbügel entsprechen dem aktuellen Stand der Technik ?
Einer solchen Bahn würde in Europa wohl sofort die Betriebsbewilligung entzogen...
 
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