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Nur der Wagenführer kann einen Nothalt auslösen
Du übertrifft dich echt stündlich!Dachstein schrieb:EDIT: ich habe wegen Heizlüfter und Zündquelle nachgeforscht und habe es oben nochmal hineingeschrieben.
Kurzgesagt: ein Heizlüfter keine offensichtliche Zündquelle. Und zwar deswegen, weil davon auszugehen ist, dass ein Heizlüfter nach Ausschaltung nicht als Zündquelle funktionieren kann. Nachdem der Heizlüfter während der Fahrt nicht in Betrieb war, ist auch nicht davon auszugehen, dass er eine Zündquelle darstellt.
MFG Dachstein
Daher ist die Ansicht, dass es sich bei einem Heitzlüfter generell um eine offensichtliche Zündquelle handelt falsch. Denn dann wäre mein Schnelllader für die Akkus, der die Akkus mal schnell auf 70 bis 80 Grad erhitzt, auch eine offensichtliche Zündquelle. Nur steht in der Anleitung nichts davon, dass ich ihn beaufsichtigen müsste...
Dachstein schrieb:Stichwort: Unzureichende Ausbildung des Zugführers, (evlt.) Fehlende Lautsprecher-Ansagen: Ich halte es für nicht sinnvoll, bei solchen Bahnen den Sicherheitsstandarts in Sachen Übungen wie bei einem Flugzeug anzulegen. Zweitens kommt im Brandfall noch die Stresssituation dazu, und ich wage zu bezweifeln, dass ein einzelner Mitarbeiter eine Meute von 50 Personen daran hindern kann, instinktiv weg vom Feuer, nach Oben und damit in den Tod zu rennen. Stichwort Massenpanik.
Um 09.02 Uhr verließ der Gletscherzug, vollbesetzt mit 162 Menschen, die Talstation. Nach rund 600 Metern im Freien fuhr die Garnitur mit einer Geschwindigkeit von rund 10 m/sek. in den Tunnel ein. Kurze Zeit später blieb der Zug mit einem Ruck stehen, als einige Passagiere das Feuer im unteren, nicht besetzten Führerstand registrierten. Um 09.10 Uhr meldete der Zugsführer den Brand und erhielt die Anweisung, sofort alle Türen zu öffnen und die Insassen zu evakuieren. Wenig später brach der Funkkontakt ab...
Kein Mensch hat hier absichtlich Sicherheits-Bestimmungen ignoriert oder "gedehnt" um mehr Profit zu machen (im Gegensatz zu anderen Seilbahn-Unglücken, wo Gondeln mit voller Absicht überladen wurden und die Sicherheitsschalter überbrückt wurde). So, wie es es sehe, hat jeder nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet.
Beispiel Öl: Natürlich kann man sagen, dass es unverantwortlich war, ein leichter entzündliches Öl zu verwenden, das bei Flugzeugen verboten war - aber auf der anderen Seite hat ein Standseilbahn-Wagen nunmal kein Antrieb oder gar Düsen, die das Öl entzünden könnten...
mic schrieb:Du übertrifft dich echt stündlich!![]()
Natürlich stellt ein Heizlüfter eine Zündquelle dar. Bekannterweise entstand der Brand ja auch schon in der Talstation. Nimm halt mal einen gelaufenen Heizlüfter schalte ihn ab und kipp mal was brennbares drüber. Dann hast Du deine Zündquelle.
Desweiteren neigen auch Heizlüfter zum verstauben und können dadurch einen Brand auslösen.
Zurück zu Kaprun: Im übrigen hätte auch z.B. ein heißgelaufens Lager eine offensichtliche Zündquelle für das Hydrauliköl sein können....
mic schrieb:Natürlich stellt ein Heizlüfter eine Zündquelle dar. Bekannterweise entstand der Brand ja auch schon in der Talstation.
Jens.f schrieb:So, wie es es sehe, hat jeder nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet.
Ich denke also, das es bei einer rechtzeitigen Erkennung der Situation plus einem auch in Notsituationen vernünftig bedienbaren Nottüröffnung hier eine halbwegs geordnete Evakuierung möglich gewesen wäre und es wesentlich weniger Tote gegeben hätte.
Aber hierzu fehlten eben die Grundlegen:
- Notrufsystem, mit dem die Fahrgäste das Feuer melden konnten
- Schnelleres Notöffnungssystem
- Und möglicherweise eine entsprechende Schulung der Fahrer.
Denn: In Streß-Situationen funktionieren Menschen, die entsprechend geschult worden eigentlich sehr gut - hier wird dann einfach das Programm abgespult.
...wie kann es dann zu dem Brand nochmal in Kaprun??Dachstein schrieb:mic schrieb:Du übertrifft dich echt stündlich!![]()
Natürlich stellt ein Heizlüfter eine Zündquelle dar. Bekannterweise entstand der Brand ja auch schon in der Talstation. Nimm halt mal einen gelaufenen Heizlüfter schalte ihn ab und kipp mal was brennbares drüber. Dann hast Du deine Zündquelle.
Desweiteren neigen auch Heizlüfter zum verstauben und können dadurch einen Brand auslösen.
Nein, nein, und nochmals nein. Weil die Heizwendel nach bereits mehreren Sekunden soweit abgekühlt ist, dass er eben keine Zündquelle mehr darstellen kann. Der Wiederstandsdraht ist so dünn, dass das Abkühlen nachdem der Strom weg ist, maximal eine bis zwei Sekunden dauert. Merkt man ja auch daran, wenn man einen Heizlüfter von heizen auf Gebläse stellt. Da kommt dann noch die Kühlung durch den Luftzug hinzu. Aber ändern an der Tatsache, dass die Abkühlung auch ohne Ventilation schnell geht, tut das nicht. Das meinen übrigen auch Experten zu der Thematik.
baeckerbursch schrieb:Derjenige der diesen Heizlüfter da eingebaut hat, hat grob fahrlässig gehandelt! Er hat in diesen Wagen eine Zündquelle eingebaut, und das hätte er wissen müssen!
mic schrieb:wie kann es dann zu dem Brand nochmal in Kaprun??
Was war den der Auslöser der Katastrophe? Habe ich da was verpaßt?
Wenn natürlich beim Einbau Sicherheitsbestimmungen missachtet werden oder er die Gefahr hätte erkennen müssen, DANN wäre das grob Fahrlässig - aber:
a) Es gab keine Bestimmungen, die das Verbieten
b) Hätte der Techniker die Gefahr erkennen müssen? Darüber wage ich kein Urteil zu bilden...
Die Antworten stehen schon 100-fach in diesem Thread.
Was bedeutet hier "im oberen Bereich"? Wird hier gemessen an einem Hausfrauenbudget (4 Lüfter wurden damals für 49€ das Stück inkl. MwSt. gekauft. Als Industriegerät ist das Müll)? Oder gemessen an einer Industriequalität? Und was bedeutet bitteschön denn "technisch im oberen Bereich"? Verdammt, das ist doch völlig Sinnfrei. Richtig wäre gewesen, zu hinterfragen ob das Gerät adäquat für einen Einsatz in einen Schienenverkehrsmittel mit hohem Tunnelanteil ist.Der Heizlüfter war preislich und technisch eher im oberen Bereich anzusiedeln
[...] nach der Bedienungsanleitung des Heizlüfters Domo keine Einwände gegen den Einbau in Fahrzeuge bestanden, das heißt dieser Zusatz beim Heizlüfter Domo nicht vorhanden war.
Verflixt. "Fahrzeug" steht da. Das kann vieles sein, auch ein Wagenarnitur einer Standseilbahn.In der Gebrauchsanweisung betreffend den eingebauten
Heizlüfter, welche auch für die Geräte der Firma Fakir Hobby TE, Hobby TLB und Hobby TUB gilt, findet sich unter “wichtige Hinweise” u.a. folgende Passage:
“Gerät darf nicht in Fahrzeuge eingebaut und dort betrieben werden. "
In der Bedienungsanleitung zum verwendeten Heizlüfter
war angeführt, dass dieses Gerät zum Einbau in
Fahrzeuge (gemeint Kraftfahrzeuge) nicht geeignet ist [...]
Wesentliches Merkmal eines Kraftfahrzeuges ist der von diesem mitgeführte Treibstoff und eine entsprechende Antriebseinheit, was jedoch bei den Wagengarnituren der GBK II nicht zutrifft.
Heizlüftzer gibt es sehr wohl auch als (teurere) robuste Geräte...
Diese Fragestellung ist irrelevant.Dachstein schrieb:Stellt sich wieder die Frage, ob von der Größe her das Heitzgerät auch in den schmalen Füherstand hineingepasst hätte.Heizlüftzer gibt es sehr wohl auch als (teurere) robuste Geräte...
Das ist vielleicht Deine Erklärung weshalb da ein graziles Haushaltsgerät eingebaut wurde, aber noch keine Legitimierung dies tatsächlich machen zu dürfen.Wer mal in so einem Führerstand drinnen war, weis wie eng es da zugeht. Ich denke, man hat sich den Platz angeschaut und hat gesagt, wir brauchen was, was da reinpasst und geeignet ist.
Und das Gedrehe, ich nenne es mal Winkeladvokatismus, ist in jedem juristischen Verfahren (leider) vorhanden und übrigens auch in den USA üblich...
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